Hallo Kolleginnen und Kollegen,
in meiner Firma gehts derzeitig um folgendes Problem. Viele Kollegen haben noch Resturlaub ins neue Jahr gebracht, da sie im alten Jahr ihn nicht nehmen konnten. Das ist allerdings nicht ungewöhnlich bei uns und wird seit Jahren praktiziert. Allen ist auch hinlänglich bekannnt, dass der Resturlaub bis Ende März genommen sein muß, da sonst der Verfall droht. Einige haben bereits begonnen diesen Resturlaub abzufeiern. Zur Überraschung aller wurden aber zunächst Überstunden, sofern vorhanden, abgezogen. Dies geschah, obgleich unterschriebene Urlaubsscheine vorliegen. Die Geschaftsführung meint dazu, sie mache von ihrem Direktionsrecht Gebrauch und könne bestimmen, wie die Reihenfolge auszusehen habe. Dies führte natürlich unweigerlich dazu, dass wir als BR von den Kollegen angesprochen wurden. Meine Frage daher: Kann die GF einfach so daruber bestimmen, wer wann, wie viele Stunden abbaut?
Es ist derzeit eine wirtschaftlich schwierige Situation bei uns, aber die Kollegen haben die Stunden aufgebaut und möchten sie gern dann abrufen, wenn es ihnen paßt. Können wir uns als BR dagegen wehren?
Danke für hilfreiche Antworten.