Erstellt am 10.02.2014 um 20:00 Uhr von Rattle
Hallo,
den urlaub aufjedenfall nochmal schriftlich geltend machen, am besten über den BR und ihr geht an die GF ran.
§87 Abs.5 BetrVG
das wichtigste: Kommt eine einigung nicht zustande so entscheidet die einigungsstelle.
die überstunden lasst ihr erstmal aussen vor.
als nächstes solltet ihr eine BV über die urlaubsplanung angehen um solche sachen nicht wieder passieren zu lassen, ebenso über arbeitszeit/überstunden.
MFG
Erstellt am 10.02.2014 um 21:37 Uhr von birwein
Ich würd immer erst den Urlaub beantragen, die Stunden bleiben schon stehen. Wir sind in einem Tarifvertrag, der AG plant den Mitarbeiter in diesem Rahmen unter Beachtung von den Gesetzen und Vereinbarungen. Da kann der Stationsleiter den MA schon mal unterplanen. Den einmal beantragten und genehmigten Urlaub kann man nicht einseitig verändern. Hilft dir das weiter?
Erstellt am 11.02.2014 um 09:58 Uhr von gironimo
Der BR ist ja bekanntlich sowohl bei den Urlaubsgrundsätzen als auch bei der vorübergehenden VERKÜRZUNG und Verlängerung (Überstunden) der Arbeitszeit in der Mitbestimmung des § 87 BetrVG).
Da kann also nicht einfach irgend etwas vom AG festgelegt oder durchgeführt werden.
Darum solltet Ihr umgehend den AG auffordern es zu unterlassen, einseitig Urlaubsregeln zu erlassen und Arbeitszeitregeln einzuführen. Stattdessen fordert ihr ihn auf, mit Euch unter Beachtung der Mitbestimmung zu verhandeln.
Erstellt am 11.02.2014 um 18:48 Uhr von laufwunder
Danke, aber wer hat denn nun recht? Ich las jetzt mehtfach, dass der AG sehr wohl den Abbau der Überstunden anordnen kann. Zumindest, so lange keine BV dies regelt.
Erstellt am 11.02.2014 um 19:06 Uhr von Globus
das ist einfach...
"Dies geschah, obgleich unterschriebene Urlaubsscheine vorliegen."
also urlaub gewährt - da der AG sein angebliches direktionsrecht zieht, müssen sich die kollegen bei euch diesbezügich beschweren, dass er urlaub anscheinend nicht genehmigt wurde.
daraus folgt ihr seid in der vollen mitbestimmung - schreibt euerm ag, dass der urlaub wie üblich abgezogen wird und bittet ihn darum diesbezüglich mit euch zu verhandeln, da ihr keinen grund seht, dass der URLAUBSANSPRUCH nicht gewährt wurde. gerne könnt ihr ihn auch auf die rechtlichen mittel des gremium hinweisen - die einigungsstelle. vermultlich um das abzukürzen wäre es sinnig, den ag über den beschluss des gremiums hinzuweisen, dass bewi nicht gutschreiben der urlaubstage die dann zu bildende einigungsstelle einzurichten ist. als vorschlag des grmiums als einigungsstellenvorsitzenden.... und anzahl beisitzer je seite....
weiterhin sollte der ag zu verhanbdlungen zu den bv´en urlaubsgrundsätze und flexible arbeitsszeit eingeladen werden - um solche missverständfnisse in zukunft zu vermeiden...
:-)