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Konzernverleih / Mitbestimmung BR

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Mercyful
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Unternehmen (GmbH) hat MA im Bereich IT, die für Projektarbeiten für einen längeren Zeitraum bei unserer Muttergesellschaft am Ort eingesetzt werden.

Demnach fahren die Mitarbeiter am Wochende immer nach Hause um am Ort der Muttergesellschaft von Montags bis Freitags ihren "Job" zu verrichten.

Unserer Auffassung nach muss der BR unserer Muttergesellschaft hierzu im Rahmen einer Einstellung nach § 99 angehört werden. Aber inwiefern sind wir als "abgebendes" Unternehmen auch in der Mitbestimmung?

Wir liegen doch richtig, dass auch diese "Versetzung" unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fällt, oder?

Und wie verhält es sich mit der Arbeitszeit (speziell am Montag bzw. Freitag). Wenn die MA gut 3 Stunden auf der Autobahn unerwegs sind, dann noch ggf. 8 Stunden arbeiten, dann sind wir schnell mal bei über 10 Stunden. Wird die AZ über 10 Stunden gutgeschrieben, da es ja sozusagen "angeordnete" Überstunden sind?

Welche Möglichkeiten haben unsere MA, hier zu widersprechen bzw. können sie gezwungen werden, am Sitz der Muttergesellschaft tätig zu werden?

Bei der Unterbringung ist geplant, unsere MA in extra angemietete Wohnung für die Dauer der Projektarbeit unterzubringen. Unsere MA sind hier aber nicht einverstanden, da sie diese Wohnung ja auch reinigen müssten (neben ihren eigenen Wohnungen am Wohnort). Wie verhält es sich hier, kann der AG das so einfach verlangen oder hat er auf auf die Belange der MA Rücksicht zu nehmen.

Für Eure Unterstützung im Voraus vielen Dank.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

24.07.2017 um 17:02 Uhr

Ich nehme mal an, dass die Art der Arbeit keine derartige Tätigkeit in anderen Betrieben vorsieht (siehe Arbeitsvertrag). Dann ist es für euch eine Versetzung und für den anderen Betrieb eine Einstellung Also zwei mal 99. Und um zu klären, ob Nachteile entstehen, müsst ihr eben alle Punkte mit dem AG abklären.

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gironimo

24.07.2017 um 17:26 Uhr

Ergänzung : Wenn ihr bereits nicht zustimmt, brauchen sich die AN nicht gegen den AG auflehnen. Denn dann müsste der AG ja erst einmal das Arbeitsgericht bemühen. ....... Zeit für Verhandlungen (Fahrzeit = Arbeitszeit ; max. 10 Std muss eingehalten werden; Reinigungspersonal für die Wohnung und und und)

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ganther

24.07.2017 um 18:12 Uhr

ob das Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hier eingreift, lässt sich auf Grund deiner Angaben nicht klären. Bitte auch nicht vergessen, dass konzerninterne Überlassung (leider immer noch) privilegiert ist

Lieber als BR auf den Versetzungsbegriff abstellen und das MBR aus § 99 BetrVG massiv einfordern

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