Hallo zusammen,

unser Unternehmen (GmbH) hat MA im Bereich IT, die für Projektarbeiten für einen längeren Zeitraum bei unserer Muttergesellschaft am Ort eingesetzt werden.

Demnach fahren die Mitarbeiter am Wochende immer nach Hause um am Ort der Muttergesellschaft von Montags bis Freitags ihren "Job" zu verrichten.

Unserer Auffassung nach muss der BR unserer Muttergesellschaft hierzu im Rahmen einer Einstellung nach § 99 angehört werden. Aber inwiefern sind wir als "abgebendes" Unternehmen auch in der Mitbestimmung?

Wir liegen doch richtig, dass auch diese "Versetzung" unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fällt, oder?

Und wie verhält es sich mit der Arbeitszeit (speziell am Montag bzw. Freitag). Wenn die MA gut 3 Stunden auf der Autobahn unerwegs sind, dann noch ggf. 8 Stunden arbeiten, dann sind wir schnell mal bei über 10 Stunden. Wird die AZ über 10 Stunden gutgeschrieben, da es ja sozusagen "angeordnete" Überstunden sind?

Welche Möglichkeiten haben unsere MA, hier zu widersprechen bzw. können sie gezwungen werden, am Sitz der Muttergesellschaft tätig zu werden?

Bei der Unterbringung ist geplant, unsere MA in extra angemietete Wohnung für die Dauer der Projektarbeit unterzubringen. Unsere MA sind hier aber nicht einverstanden, da sie diese Wohnung ja auch reinigen müssten (neben ihren eigenen Wohnungen am Wohnort). Wie verhält es sich hier, kann der AG das so einfach verlangen oder hat er auf auf die Belange der MA Rücksicht zu nehmen.

Für Eure Unterstützung im Voraus vielen Dank.