Hallo Kollegen,

wir sind ein 2 Schicht Betrieb wo jedes Jahr vor Weihnachten ca 10-15 Samstage arbeiten lassen(nur nach Bedarf)

Wir wurden vor 1 Jahr aufgekauft.

Unser neuer AG möchte jetzt 10 Samstage Arbeiten lassen in 1 Schicht(zusätzlich zu der 5 Tage Woche)

Diese Zeit wird dann auf dem AZK gutgeschrieben. dieses Jahr möchte der AG dann den 30 Oktober dafür zu machen und Weihnachten 3 Tage schließen(Betriebsurlaub wurde voll ausgeschöpft)
Soweit so gut.

Früher haben wir als BR dem Samstag zugestimmt mit Voraussetzungen:
1. Bezahlte Brotzeit (2 belegte Semmel)
2. freiwillige Arbeit am Samstag
3. bezahlte Pause

klappte immer wunderbar.

Der neue möchte dies alles jetzt nicht mit der Aussage es wäre keine Mehrarbeit sondern nur vorgeschobene Arbeit da wir die 4 Tage am Ende des Jahres dafür als Ausgleich bekommen.

Wie sieht es hier rein rechtlich aus, gibt es keine Samstagszuschläge für einen 6 Arbeitstag wenn hier ein Ausgleich direkt statt finden soll.

Würde er hier vor Gericht recht bekommen wenn es hart auf hart kommt?

Wir sind nicht Tarifgebunden, keine Betriebsvereinbarung oder ähnliches, wurde Jahr für Jahr über den §87 und einer Anhörung gemacht.

Wie würdet ihr die Lage einschätzen?

Danke für Rat und Tat