Erstellt am 20.07.2017 um 15:38 Uhr von Pjöööng
Samstagszuschläge? Ist sehr ungewöhnlich, da müsst Ihr in Euren Tarifvertrag schauen.
Das Ganze ginge ja nicht vor Gericht, sondern vor die Einigungsstelle. Da wird es dann vermutlich irgendeinen Kompromiss geben.
Erstellt am 20.07.2017 um 15:59 Uhr von rsddbr
Also Mehrarbeit ist es schon, da die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Dass ein Ausgleich stattfinden muss, sagt ja schon das Arbeitszeitgesetz.
Natürlich gibt es vom Gesetz keinen Samstagszuschlag, aber aufgrund der Mitbestimmungsrechte könnt ihr natürlich erstmal fordern. Wie die Einigungsstelle entscheidet, kann niemand voraussagen.
Was ihr aber evtl. berücksichtigen solltet ist die Meinung der Belegschaft. Würden sie sich über das vorgeschlagene Modell (Samstag arbeiten und dann 4 Tage frei) freuen (im Zweifel auch ohne bezahlte Pausen und belegte Brötchen)?
Erstellt am 20.07.2017 um 18:21 Uhr von gironimo
Das wird ja nicht über das Gericht entschieden. Da die Änderung der Arbeitszeiten mitbestimmungspflichtig ist, wird im Falle der Nichteinigung die Einigungsstelle bemüht werden müssen.
Also "Teppichhandel "
Erstellt am 20.07.2017 um 22:43 Uhr von Challenger
Erstellt am 20.07.2017 um 14:45 Uhr von Samstags
Wir sind nicht Tarifgebunden, keine Betriebsvereinbarung oder ähnliches,
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Erstellt am 20.07.2017 um 15:38 Uhr von Pjöööng
Samstagszuschläge? Ist sehr ungewöhnlich, da müsst Ihr in Euren Tarifvertrag schauen.
?????
Erstellt am 21.07.2017 um 07:42 Uhr von nelchen
Jetzt geht das wieder los....!!!! Sollte mal etwas überlesen werden, kann man es auch als "menschlich" bezeichnen. Mal darüber nachgedacht Herr oder Frau Challenger?!
Erstellt am 21.07.2017 um 11:20 Uhr von Challenger
Erstellt am 21.07.2017 um 07:42 Uhr von nelchen
Jetzt geht das wieder los....!!!! Sollte mal etwas überlesen werden, kann man es auch als "menschlich" bezeichnen. Mal darüber nachgedacht Herr oder Frau Challenger?!
Hallo nelchen,
wer Pjöööng kennt, weiß, dass er gelegentlich Kritik unterhalb der Gürtellinie austeilt. Da sind meine 5 Fragezeichen doch harmlos, oder ?
Erstellt am 21.07.2017 um 11:46 Uhr von nelchen
Schlimm genug das erwachsene Betriebsräte hier auf dieser Plattform scheinbar nicht gebührend miteinander umgehen können.
Erstellt am 21.07.2017 um 13:36 Uhr von ickederdicke
was mich an der Frage stört ist die Aussage:
"Unser neuer AG möchte jetzt 10 Samstage Arbeiten lassen in 1 Schicht(zusätzlich zu der 5 Tage Woche)
Diese Zeit wird dann auf dem AZK gutgeschrieben. dieses Jahr möchte der AG dann den 30 Oktober dafür zu machen und Weihnachten 3 Tage schließen(Betriebsurlaub wurde voll ausgeschöpft)"
Hier sind zumindest 3 gesetzliche Feiertage betroffen ( 30.102017 - dieses Jahr ein bundesweiter Feiertag und Weihnachten 2017 -25./26.12.2017 ) oder war gemeint die 3 Werktage nach Weihnachten ?
Wieso müsst ihr die vom AZK nehmen bei einer 5 Tage Woche ?
Wird bei euch 365 Tage im Jahr gearbeitet ?
Erstellt am 21.07.2017 um 13:48 Uhr von nelchen
@ickederdicke
wenn ich meinem Kalender trauen darf, ist der 31.10.2017 ein bundesweiter Feiertag. ich glaube der Fragensteller möchte ausdrücken, der ArbG hat vor den Montag 30.10.2017 als Brückentag zu nutzen und, so wie du vermutest, auch die 3 tage nach den Weihnachtsfeiertagen.
@Samstags
hört Euch dochmal bei den ArbN um, ob diese das so evtl. für nicht übel halten würden. An ArbGericht oder E- Stelle würde ich noch nicht denken.
Erstellt am 21.07.2017 um 13:49 Uhr von Challenger
Guuugel mal das hier :
Hessisches LAG, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - Az. 5/9 TaBV 51/05
https://openjur.de › Hessisches LAG › Rechtsprechung
13.10.2005 - Auch sei der Betriebsrat nicht berechtigt, die begehrte Zustimmung von sachfremden ... von gewissen Gegenforderungen abhängig zu machen. ... Bei der Frage nach Ableistung von Mehrarbeit gehe es um das Verhältnis ...
Erstellt am 10.10.2019 um 19:06 Uhr von Kiflezghi
Ich interessiere ihre Arbeit und ich kann auch ab sofort anfangen, vielen Danke für Antworten