Ich bin als BR-Mitglied / Vorsitzender vollumfänglich freigestellt. Meine AG hat auch bei mir die letzten 12 Monate als Durchschnitt für die Entgeltzahlung berechnet. In diesem Zeitraum wurden mir auch Zuschläge für Feiertage, Sonntage und Nachtarbeit gezahlt. Meine Dienstzeiten sind durch einen festen Rhythmusplan (4 Wochen Zyklus) festgelegt. Nun stellt sich die Frage, wie die Zuschläge in die Berechnung des Durchschnitts mit einzubeziehen sind. Mein Arbeitgeber ist derzeit nicht bereit diese zu zahlen, da er der Auffassung ist, dass ich nicht mehr zu Zeiten tätig sein werde, die derlei Zuschläge erfordern würden.
Darüber hinaus stellt sich mir die Frage nach der steuerlichen Situation. Die oben genannten Zuschläge sind ja steuerfrei (Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) sind steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden und folgende Zuschlagssätze des Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Ich leiste die Stunden aber nicht mehr real... wenn mein AG sie mir dennoch zahlt müsste ich sie ja versteuern und wäre damit ja defacto wirtschaftlich schlechter gestellt oder?!?