Meine Frage ware ob ich an einem Feiertag die Zuschläge bezahlt bekomme wenn ich Urlaub habe.

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tatsächliche Arbeitsleistung vorliegt, sind diese Zuschläge im Rahmen der Entgeltfortzahlung steuer- und beitragspflichtig.

Daraus ist für mich nicht ersichtlich ob ich die Zuschläge bekomme wenn ich Urlaub habe, bei Krankheit warden die Zuschläge versteuert wie ist das nun bei Urlaub.

Danke für eure Hilfe