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Urlaub am Feiertag bei Schichtarbeit

C
chris2k
Dez 2020 bearbeitet

Meine Frage ware ob ich an einem Feiertag die Zuschläge bezahlt bekomme wenn ich Urlaub habe.

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tatsächliche Arbeitsleistung vorliegt, sind diese Zuschläge im Rahmen der Entgeltfortzahlung steuer- und beitragspflichtig.

Daraus ist für mich nicht ersichtlich ob ich die Zuschläge bekomme wenn ich Urlaub habe, bei Krankheit warden die Zuschläge versteuert wie ist das nun bei Urlaub.

Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

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Kjarrigan

02.12.2020 um 09:37 Uhr

Meiner Meinung nach bekommst du keine Zuschläge. Begründung: § 11 BUrlG

DAs Entgeltfortzahlungsgesetz (Ausfallprinzip) handhabt das völlig anders als das BUrlG. In TV oder AV könnte das evtl. anders geregelt sein. Letztlich ist der Feiertagszuschlag aber eine "Entschädigung" für die besondere "Erschwernis" an Feiertagen gearbeitet zu haben.

E
EDDFBR

02.12.2020 um 10:43 Uhr

Kjarrigan, da liegst du falsch:

"Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen."

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonn-feiertags-und-nachtzuschlaege-im-krankheitsfall-an-feiertagen-und-bei-urlaub_idesk_PI42323_HI9478473.html

R
rtjum

02.12.2020 um 11:08 Uhr

wenn der Feiertag ohne Urlaub, Krank osä hätte gearbeitet werden müssen, dann müssen auch die Zuschläge bezahlt werden allerdings dann nicht steuerfrei. Sind Feiertage aber immer frei, dann gibt es auch keine Zuschläge.

K
Kjarrigan

02.12.2020 um 15:15 Uhr

Hallo EDDFBR

Dem TE geht es aber nicht um Krankheit, sondern seine Frage bezieht sich auf URLAUB

E
EDDFBR

03.12.2020 um 18:55 Uhr

Kjarrigan,

hast du den Kurs "Alphanumerische Zeichenketten zusammenhängend interpretieren lernen" verpasst? :) :) :)

Da steht ganz glasklar "im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub".

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