Urlaub am Feiertag bei Schichtarbeit
Meine Frage ware ob ich an einem Feiertag die Zuschläge bezahlt bekomme wenn ich Urlaub habe.
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tatsächliche Arbeitsleistung vorliegt, sind diese Zuschläge im Rahmen der Entgeltfortzahlung steuer- und beitragspflichtig.
Daraus ist für mich nicht ersichtlich ob ich die Zuschläge bekomme wenn ich Urlaub habe, bei Krankheit warden die Zuschläge versteuert wie ist das nun bei Urlaub.
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (5)
02.12.2020 um 09:37 Uhr
Meiner Meinung nach bekommst du keine Zuschläge. Begründung: § 11 BUrlG
DAs Entgeltfortzahlungsgesetz (Ausfallprinzip) handhabt das völlig anders als das BUrlG. In TV oder AV könnte das evtl. anders geregelt sein. Letztlich ist der Feiertagszuschlag aber eine "Entschädigung" für die besondere "Erschwernis" an Feiertagen gearbeitet zu haben.
02.12.2020 um 10:43 Uhr
Kjarrigan, da liegst du falsch:
"Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen."
02.12.2020 um 11:08 Uhr
wenn der Feiertag ohne Urlaub, Krank osä hätte gearbeitet werden müssen, dann müssen auch die Zuschläge bezahlt werden allerdings dann nicht steuerfrei. Sind Feiertage aber immer frei, dann gibt es auch keine Zuschläge.
02.12.2020 um 15:15 Uhr
Hallo EDDFBR
Dem TE geht es aber nicht um Krankheit, sondern seine Frage bezieht sich auf URLAUB
03.12.2020 um 18:55 Uhr
Kjarrigan,
hast du den Kurs "Alphanumerische Zeichenketten zusammenhängend interpretieren lernen" verpasst? :) :) :)
Da steht ganz glasklar "im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub".
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