Rufbereitschaft wie oft in einer Nacht ?
Hallo,
wie oft muss oder darf ein Ma in seiner Rufbereitschaft ausrüvken, gibts hier eine Obergrenze ?
Community-Antworten (9)
20.07.2017 um 15:07 Uhr
Für die reine Anzahl der Einsätze gibt es keine feste Obergrenze. Allerdings ist das Arbeitszeitgesetz einzuhalten, insbesondere die maximal 10 Stunden pro Tag arbeiten und die 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
20.07.2017 um 15:55 Uhr
Ihr könnt natürlich eine Regel in eurer BV mit dem AG vereinbaren.
21.07.2017 um 09:48 Uhr
Sorry wenn ich Pjöööng hier vehement widerspreche, aber für die Einsätze im Rufdienst werden die "starren" Ruhezeiten und Höchstarbeitszeitgrenzen faktisch "außer Kraft" gesetzt. Dies ist in §7 Abs. 2 ArbZG geregelt.
21.07.2017 um 11:49 Uhr
Ein Blick ins Gesetz...
"In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird."
==> "wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt"
==> "in die Arbeitszeit"!
Und jetzt schauen wir uns nocheinmal die Frage an: "wie oft muss oder darf ein Ma in seiner Rufbereitschaft ausrücken, gibts hier eine Obergrenze ? "
"in seiner Rufbereitschaft ausrücken"!
Du erkennst dass es in der Frage um Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit geht, in dem von Dir zitierten Pragaraphen aber um Bereitschaftsdienste in der Arbeitszeit?
==> Thema verfehlt...
21.07.2017 um 12:14 Uhr
Nochmal sorry: mein ArbZG sagt in §7 Abs. 2:
Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,
-
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft den Besonderheiten dieses Dienstes anzupassen, insbesondere Kürzungen der Ruhezeit infolge von Inanspruchnahmen während dieses Dienstes zu anderen Zeiten auszugleichen,
-
....
Und genau hier geht es um den Rufdienst- nicht um Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Ist bei uns im Krankenhaus absolut typisch. OP, Anästhesie macht Bereitschaftsdienst, Röntgen bspw. macht Rufdienst.
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst ja.
21.07.2017 um 13:21 Uhr
herzensbrecher, Ist bei uns im Krankenhaus Wird ein TV angewendet?
21.07.2017 um 13:26 Uhr
Ja, wir unterliegen einem gut anwendbarem Tarifvertrag.
21.07.2017 um 13:59 Uhr
herzensbrecher, könntest du mal bekannt geben, welcher TV angewendet wird?
21.07.2017 um 14:03 Uhr
Naja- könnte sein das ich mich dann etwas zusehr zu erkenne gebe. KTV eines großen Klinikbetreibers.
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