Rufbereitschaft - Entgeltfragen
Hallo,
voerst Gratulation zu dieser Form der Kommunikation - ich bin auch BR-Vorsitzender und durch Zufall auf diese Plattform gestossen.
Eine Frage an die "Mitstreiter" betreffend Rufbereitschaft mit der Bitte um unterstützende Antworten:
Wir haben seit Jahren einige Mitarbeiter im Unternehmen welche auch Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit leisten müssen (natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen). Für diese Rufbereitschaft erhalten Sie auch eine Vergütung pro Stunden.
Nun ist nach Jahren das "Problem" aufgetaucht dass die Abrechnung nicht einheitlich ist sondern ein Teil der Kollegen die Vergütung für die Rufbereitschaft (10 Tage im Monat)auch während eines Einsatzes zusätzlich erhält und der andere Teil der Kollegen unterbricht bei einem Einsatz die Rufbereitschaft (somit erhält er auch das Rufbereitschaftsentgelt nicht) und setzt die Rufbereitschaft und das daran gebundene Entgelt nach Beendigung des Einsatzes fort. Jetzt möchte das Unternehmen eine einheitliche Regelung da diese auch in unserer BV nicht genau geregelt ist.
Meine Fragen: Haben die bisher (abrechungstechnisch gesehen) "besser gestellten" Kollegen auch künfitig Anspruch darauf das Entgelt für die Rufbereitschaft für die ganzen 10 Tage im Monat zu bekommen (unberücksichtigt ob Einsatz oder nicht) oder kann man das anpassen - m.E. würde ich ihnen aber durch die jahrelang praktizierte Abrechnung etwas vom Rufbereitschaftsentgelt weggenommen werden.
Wie schaut es aus mit "Gewohnheitsrecht" oder "betriebliche Übung" ??
Danke schón jetzt für die wertvollen Antworten
Community-Antworten (1)
09.03.2007 um 13:58 Uhr
Wenn ihr eine neue BV abschliesst ist diese für alle AN bindend, demzufolge solltet ihr darauf achten, dass hier nicht in eine Richtung verschoben wird.
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsvergütung
Ab 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
In meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche
Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit
ein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stunde
Bereitschaftsdienst soll in Rufbereitschaft geändert werden - was tun?
Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft Das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2000 hat beschieden, dass Bereitschaftsdienst (BD) im vollen Umfang Arbeitszeit ist. Demanch dürfen diensthabende Ärzte und