W.A.F. LogoSeminare

Rufbereitschaft - Entgeltfragen

T
Thomas1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

voerst Gratulation zu dieser Form der Kommunikation - ich bin auch BR-Vorsitzender und durch Zufall auf diese Plattform gestossen.

Eine Frage an die "Mitstreiter" betreffend Rufbereitschaft mit der Bitte um unterstützende Antworten:

Wir haben seit Jahren einige Mitarbeiter im Unternehmen welche auch Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit leisten müssen (natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen). Für diese Rufbereitschaft erhalten Sie auch eine Vergütung pro Stunden.

Nun ist nach Jahren das "Problem" aufgetaucht dass die Abrechnung nicht einheitlich ist sondern ein Teil der Kollegen die Vergütung für die Rufbereitschaft (10 Tage im Monat)auch während eines Einsatzes zusätzlich erhält und der andere Teil der Kollegen unterbricht bei einem Einsatz die Rufbereitschaft (somit erhält er auch das Rufbereitschaftsentgelt nicht) und setzt die Rufbereitschaft und das daran gebundene Entgelt nach Beendigung des Einsatzes fort. Jetzt möchte das Unternehmen eine einheitliche Regelung da diese auch in unserer BV nicht genau geregelt ist.

Meine Fragen: Haben die bisher (abrechungstechnisch gesehen) "besser gestellten" Kollegen auch künfitig Anspruch darauf das Entgelt für die Rufbereitschaft für die ganzen 10 Tage im Monat zu bekommen (unberücksichtigt ob Einsatz oder nicht) oder kann man das anpassen - m.E. würde ich ihnen aber durch die jahrelang praktizierte Abrechnung etwas vom Rufbereitschaftsentgelt weggenommen werden.

Wie schaut es aus mit "Gewohnheitsrecht" oder "betriebliche Übung" ??

Danke schón jetzt für die wertvollen Antworten

5.86701

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

09.03.2007 um 13:58 Uhr

Wenn ihr eine neue BV abschliesst ist diese für alle AN bindend, demzufolge solltet ihr darauf achten, dass hier nicht in eine Richtung verschoben wird.

Ihre Antwort