Urlaubseintragung von Beginn an ?
Guten Morgen, verstehe ich den § 87 richtig, dass der BR, vor Beginn der Planung des Urlaubs Einsicht in die eingereichten Urlaubseinträge hat? Den Kommentar kann ich nicht so genau verstehen.... Vielen DANK
Community-Antworten (1)
20.07.2017 um 11:07 Uhr
Wenn ihr darin in irgendeiner Form ein Erfordernis seht, ja. Sonst nein. Wenn es in eurem Betrieb rund läuft, wird die Planung in den Abteilungen gemacht. Der BR kann (und sollte im Zweifel auch) mit dem AG eine BV abschließen, in der Regeln definiert werden, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
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