Hallo zusammen,

bei uns soll ein neues Zeiterfassungssystem installiert werden, das von den Arbeitsplätzen aus zu bedienen ist. Die alte Zeiterfassung erfolgte unmittelbar am Eingang ins Gebäude. In diesem Zusammenhang steht jetzt eine neue Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung an.
Durch die Verlagerung des Erfassungsortes stellt sich nun die grundsätzliche Frage nach dem Beginn der Arbeitszeit. Der AG sagt: "Beginn ist am Arbeitsplatz", ich meine aber auch der hausinterne Weg vom Eingang bis zum Arbeitsplatz sowie die Zeit, die der Computer zum Hochfahren benötigt, sind Arbeitszeit. (Wir reden hier je Mitarbeiter immerhin über ca. 2 - 3 Tage p.a.).
Hat jemand Informationen, ggf. Urteile zum Beginn der Arbeitszeit? Der AG will die Umsetzung bereits zum 1.1.06.