Erstellt am 09.12.2005 um 08:45 Uhr von viktor
Also eines scheint mir sicher, das Hochfahren des PC ist Arbeitszeit. Über alles andere muß man sich mit dem AG einigen (eventuell noch Zeiten zum Umziehen für Schutzkleidung oder tarifliche andere Ansprüche). Kürzlich wurde ein Urteil des ArbG Frankfurt in der Zeitschrift AiB veröffentlicht. Demnach gehört zur Mitbestimmung des BR nicht nur die Frage wie die Arbeit verteilt wird sondern auch was dazu gehört und wo die Arbeit beginnt. Vor etwa einem Monat haben wir genau den gleichen Vergleich geschlossen - womit der Ball wieder im Betrieb bei den Betriebsparteien ist.
Erstellt am 09.12.2005 um 09:32 Uhr von nidis
Hallo Charly92! Wie Viktor bereits gesagt hat, ist die Frage ob die Arbeitszeit bereits an der Stechuhr oder am Werkstor beginnt gemäß § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Hierzu gibt es ein BAG Urteil v. 17.03.88-2 AZR 576/87 wo festgestellt wurde, dass der BR ein Initiativrecht bei der Frage hat, ob die Arbeitszeit bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz beginnt und ob Waschen und Umkleiden zur Arbeitszeit zählen. Wenn euer AG die Umsetzung bereits ab dem 01.01.2006 möchte, sollte er sich beeilen mit euch eine BV abzuschließen.
Erstellt am 09.12.2005 um 12:10 Uhr von Bernd
"Hierzu gibt es ein BAG Urteil v. 17.03.88-2 AZR 576/87 wo festgestellt wurde, dass der BR ein Initiativrecht bei der Frage hat, ob die Arbeitszeit bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz beginnt und ob Waschen und Umkleiden zur Arbeitszeit zählen."
Sicher? Dort ging es um die regelmässigen Verspätungen eines AN und Ersatzmitglied des BR.
Über ein Initiativrecht des Betriebsrates kann ich dort nichts finden.
Erstellt am 09.12.2005 um 12:29 Uhr von Viktor
wenn der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, hat er auch das Initiativrecht - aber nicht immer ist es sinnvoll, dieses anzuwenden.
In dieser (oben genannten) Frage, hat ja der AG die Initiative ergriffen. Jetzt gilt es in Verhandlungen gute Argumente und Standfestigkeit zu haben.
Erstellt am 09.12.2005 um 13:45 Uhr von nidis
@ Bernd
Du hast Recht. Habe dieses Urteil aus dem Kittner gezogen. Aber wenn man sich das Urteil durchliest, kann man rausdeuten, dass der BR ein Initiativrecht bzw. mitbestimmungsrecht hat, da das BAG nichts gegen die BV gemacht hat bzw,. diese als nichtig erklärt hat.
Erstellt am 09.12.2005 um 14:03 Uhr von Bernd
nidis, "von sich aus" macht das Arbeitsgericht im Urteilsverfahren (im Gegensatz zum Beschlussverfahren) nichts. Wenn keine beider Seiten die BV im Verfahren angegriffen hat, dann wird sich das Gericht darüber auch keine Gedanken machen.
In einigen Fällen bekommt mman das Unbehagen des Gerichtes darüber dann daran zu spüren dass da so etwas ähnliches wie "Über die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung hatte das Gericht nicht zu befinden." liest