Beginn der Arbeitszeit - wann ist der genau?
Hallo zusammen,
bei uns soll ein neues Zeiterfassungssystem installiert werden, das von den Arbeitsplätzen aus zu bedienen ist. Die alte Zeiterfassung erfolgte unmittelbar am Eingang ins Gebäude. In diesem Zusammenhang steht jetzt eine neue Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung an. Durch die Verlagerung des Erfassungsortes stellt sich nun die grundsätzliche Frage nach dem Beginn der Arbeitszeit. Der AG sagt: "Beginn ist am Arbeitsplatz", ich meine aber auch der hausinterne Weg vom Eingang bis zum Arbeitsplatz sowie die Zeit, die der Computer zum Hochfahren benötigt, sind Arbeitszeit. (Wir reden hier je Mitarbeiter immerhin über ca. 2 - 3 Tage p.a.). Hat jemand Informationen, ggf. Urteile zum Beginn der Arbeitszeit? Der AG will die Umsetzung bereits zum 1.1.06.
Community-Antworten (6)
09.12.2005 um 09:45 Uhr
Also eines scheint mir sicher, das Hochfahren des PC ist Arbeitszeit. Über alles andere muß man sich mit dem AG einigen (eventuell noch Zeiten zum Umziehen für Schutzkleidung oder tarifliche andere Ansprüche). Kürzlich wurde ein Urteil des ArbG Frankfurt in der Zeitschrift AiB veröffentlicht. Demnach gehört zur Mitbestimmung des BR nicht nur die Frage wie die Arbeit verteilt wird sondern auch was dazu gehört und wo die Arbeit beginnt. Vor etwa einem Monat haben wir genau den gleichen Vergleich geschlossen - womit der Ball wieder im Betrieb bei den Betriebsparteien ist.
09.12.2005 um 10:32 Uhr
Hallo Charly92! Wie Viktor bereits gesagt hat, ist die Frage ob die Arbeitszeit bereits an der Stechuhr oder am Werkstor beginnt gemäß § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Hierzu gibt es ein BAG Urteil v. 17.03.88-2 AZR 576/87 wo festgestellt wurde, dass der BR ein Initiativrecht bei der Frage hat, ob die Arbeitszeit bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz beginnt und ob Waschen und Umkleiden zur Arbeitszeit zählen. Wenn euer AG die Umsetzung bereits ab dem 01.01.2006 möchte, sollte er sich beeilen mit euch eine BV abzuschließen.
09.12.2005 um 13:10 Uhr
"Hierzu gibt es ein BAG Urteil v. 17.03.88-2 AZR 576/87 wo festgestellt wurde, dass der BR ein Initiativrecht bei der Frage hat, ob die Arbeitszeit bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz beginnt und ob Waschen und Umkleiden zur Arbeitszeit zählen."
Sicher? Dort ging es um die regelmässigen Verspätungen eines AN und Ersatzmitglied des BR.
Über ein Initiativrecht des Betriebsrates kann ich dort nichts finden.
09.12.2005 um 13:29 Uhr
wenn der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, hat er auch das Initiativrecht - aber nicht immer ist es sinnvoll, dieses anzuwenden.
In dieser (oben genannten) Frage, hat ja der AG die Initiative ergriffen. Jetzt gilt es in Verhandlungen gute Argumente und Standfestigkeit zu haben.
09.12.2005 um 14:45 Uhr
@ Bernd
Du hast Recht. Habe dieses Urteil aus dem Kittner gezogen. Aber wenn man sich das Urteil durchliest, kann man rausdeuten, dass der BR ein Initiativrecht bzw. mitbestimmungsrecht hat, da das BAG nichts gegen die BV gemacht hat bzw,. diese als nichtig erklärt hat.
09.12.2005 um 15:03 Uhr
nidis, "von sich aus" macht das Arbeitsgericht im Urteilsverfahren (im Gegensatz zum Beschlussverfahren) nichts. Wenn keine beider Seiten die BV im Verfahren angegriffen hat, dann wird sich das Gericht darüber auch keine Gedanken machen. In einigen Fällen bekommt mman das Unbehagen des Gerichtes darüber dann daran zu spüren dass da so etwas ähnliches wie "Über die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung hatte das Gericht nicht zu befinden." liest
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