Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Hallo,
kann es sein, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit andere Regeln gelten was das Gehalt anbelangt?
Elternzeit wurde durch die MA für 2 Jahre beantragt. Nun möchte die MA aber in Teilzeit schon früher kommen, also während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beim gleichen AG. Für diese Teilzeitbeschäftigung soll die MA um eine Gehaltsgruppe niedriger eingestuft werden als sie vor der Schwangerschaft hatte und nach Ende der Elternzeit auch wieder haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Die MA wäre ja dann allein durch die Tatsache, dass sie eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, schlechter gestellt.
Wer weiß was darüber? Würde mich über Antwort freuen
Community-Antworten (4)
20.07.2017 um 01:32 Uhr
Gleiche Tätigkeit?
Bei gleicher Tätigkeit wäre das unzulässig.
20.07.2017 um 11:14 Uhr
Sehe ich auch so. Es gelten die gleichen Regeln. Es ist gemäß der Tätigkeit zu bezahlen. Bei der Tätigkeit während der Elternzeit, wird ein neuer befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, der ggf. andere Tätigkeiten und somit auch ein anderes Gehalt enthalten kann. Der "eigentliche" Arbeitsvertrag tritt am Ende wieder in "Aktion".
20.07.2017 um 12:12 Uhr
Wieso, ergänzend zu Pjööng und gironimo, und nur der Vollständigkeit halber: Wenn die Tätigkeit bei Neueinstellungen inzwischen schlechter vergütet wird (z.B. weil ein Tarif nicht mehr gilt), dann könnte eine schlechtere Bezahlung auch bei gleicher Tätigkeit rechtlich in Ordnung sein.
Es handelt sich bei der Einstellung während der Elternzeit übrigens um eine personelle Maßnahme, bei der Ihr zustimmen müsst. ihr könnt also der Einstellung zustimmen und der Vergütung widersprechen.
20.07.2017 um 13:53 Uhr
besten Dank für die Antworten.
Die MA war vorher im Vertrieb Aussendienst und wird in TZ im Innendienst eingesetzt. Von daher besteht also eine geringfügig andere Tätigkeit, wobei die Kollegin als Aussendienstlerin auch früher schon hauptsächlich im Innendienst gearbeitet hat.
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