Hallo,

kann es sein, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit andere Regeln gelten was das Gehalt anbelangt?

Elternzeit wurde durch die MA für 2 Jahre beantragt. Nun möchte die MA aber in Teilzeit schon früher kommen, also während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beim gleichen AG. Für diese Teilzeitbeschäftigung soll die MA um eine Gehaltsgruppe niedriger eingestuft werden als sie vor der Schwangerschaft hatte und nach Ende der Elternzeit auch wieder haben wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Die MA wäre ja dann allein durch die Tatsache, dass sie eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, schlechter gestellt.

Wer weiß was darüber?
Würde mich über Antwort freuen