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Elternzeit Einstellung??

V
Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin mich gerade am informieren und stolpere über folgendes:

"Spätere Teilzeitbeschäftigung

Konkreter wird das Mitbestimmungsrecht an der Stelle, an der eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zunächst Elternzeit mit vollständiger Freistellung beantragt hat, sich dann mit dem Arbeitgeber aber auf eine Teilzeitbeschäftigung einigt. Eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem eigenen Arbeitgeber vereinbarte Teilzeittätigkeit ist betriebsverfassungsrechtlich eine Einstellung - selbst wenn der Arbeitnehmer auf seinem alten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl arbeitet. Deshalb hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.

Verstehe ich das richtig, wenn die Person aus der Elternzeit wieder in den Betrieb, als Teilzeit, kommt, muss ein Beschluß zur Einstellung nach §99 erfolgen? Ich habe das mal markiert, woraus ich nicht schlau werde. Danke

1.39004

Community-Antworten (4)

B
blackjack

28.08.2015 um 17:29 Uhr

LAG Köln, Beschluss vom 18.04.2012 – 3 TaBV 92/11

P
Pjöööng

28.08.2015 um 17:45 Uhr

Verstehst Du nicht richtig (wenn ich Dich richtig verstanden habe).

Es geht hier um eine Teilzeitbeschäftigung WÄHREND der Elternzeit wenn ursprünglich Freistellung vereinbart war und der AN sich später umentscheidet.

V
Vobamaus

28.08.2015 um 18:20 Uhr

ok, danke Pjöööng

H
Hoppel

29.08.2015 um 10:07 Uhr

@ vobamaus

Lies Dir mal diese Entscheidung durch: BAG, Beschluss vom 25. 1. 2005 - 1 ABR 59/03

  1. Besetzt der Arbeitgeber einen zuvor ausgeschriebenen Arbeitsplatz im Wege einer Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer, so liegt darin bei länger als einmonatiger Dauer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs 1 Satz 1 BetrVG.
  2. Die einvernehmliche Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit betriebsangehöriger Arbeitnehmer löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht aus. BAG, Beschluss vom 25. 1. 2005 - 1 ABR 59/03

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