Hallo! Ich bin mich gerade am informieren und stolpere über folgendes:

"Spätere Teilzeitbeschäftigung

Konkreter wird das Mitbestimmungsrecht an der Stelle, an der eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zunächst Elternzeit mit vollständiger Freistellung beantragt hat, sich dann mit dem Arbeitgeber aber auf eine Teilzeitbeschäftigung einigt. Eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem eigenen Arbeitgeber vereinbarte Teilzeittätigkeit ist betriebsverfassungsrechtlich eine Einstellung - selbst wenn der Arbeitnehmer auf seinem alten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl arbeitet. Deshalb hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.

Verstehe ich das richtig, wenn die Person aus der Elternzeit wieder in den Betrieb, als Teilzeit, kommt, muss ein Beschluß zur Einstellung nach §99 erfolgen? Ich habe das mal markiert, woraus ich nicht schlau werde.
Danke