Urlaubssperre in den Herbstferien
Hallo zusammen,
wir werden nächstes Jahr am 9 Oktober in unserer Bank ein komplett neues EDV Programm/System bekommen. Jetzt möchte unser Vorstand 2 Wochen vor und nach dem Umstellungstermin eine Urlaubsperre einrichten. Das heißt in diesem Zeitraum würden auch die 2 Herbstferien RLP hineinfallen. Wäre die Sperre so in Ordnung...? Was müssen wir beachten bzw. unternehmen?
Community-Antworten (5)
17.07.2017 um 11:01 Uhr
Fragst du als Betriebsrat? Dann seid ihr mitbestimmungspflichtig bei der Frage, ob diese Urlaubssperre tatsächlich umgesetzt wird. Dazu wird eine BV abgeschlossen. Ohne eure Zustimmung geht dies nur mittels Einigungsstelle. Redet mit eurem Arbeitgeber über die Situation mit den Ferien. Vielleicht lassen sich Ausnahmen vereinbaren für Eltern mit schulpflichtigen Kindern oder der Termin für die Einführung des neuen EDV-Systems kann verschoben werden.
17.07.2017 um 11:15 Uhr
Hallo,
ja ich frage als Betriebsrat. Die Umstellung der EDV kann nicht verschoben werden, da diese fest von unserem Rechenzentrum vorgeben wird. Grundsätzlich gilt diese Sperre für alle ohne Ausnahmen. Aber ich bin mir sicher, dass einige Elternteile kommen werden, die für Ihr schulpflichtigen Kinder zu Hause bleiben müssen. Nur was macht man dann, eigentlich gilt die Sperre für alle... Muss/Kann man erwarten, dass die jenigen eine Lösung finden müssen?
17.07.2017 um 11:38 Uhr
Also erstmal muss euer Arbeitgeber mit euch als BR nach §87 Abs.1 Punkt 5 eine Lösung finden. D.h. er muss mit euch verhandeln. Natürlich möchte er allen Mitarbeiterinnen eine Urlaubssperre auferlegen. Wenn ihr als BR zu dem Schluss kommt, dass dies tatsächlich notwendig ist, sehe ich aufgrund der langen Vorausplanung keine großen Schwierigkeiten (Ausnahme: Alleinerziehende oder wo der/die Partnerin im Schichtdienst arbeitet). Ansonsten gilt, was ich in meiner ersten Antwort schrieb: Schaut, ob ihr Ausnahmen z.B. für Alleinerziehende mit schulpflichtigen Kindern vereinbaren könnt.
17.07.2017 um 12:25 Uhr
Denkt doch mal darüber nach, für die Zeit eine Betreuung der Kinder durch den AG stellen zu lassen.
17.07.2017 um 14:50 Uhr
Ich würde der Urlaubssperre nicht unbedingt zustimmen. Wenn überhaupt eingeschränkt und viel differenzierter. Und klar - nur mit BV, die auch Ausnahmen zulässt.
dass die jenigen eine Lösung finden müssen<
Ihr als BR müsst diese Möglichkeiten vorher mit dem AG aushandeln.
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