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Dauer Urlaubssperre

E
emankciN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Dringende betriebliche Belange machen ja u.U. eine Urlaubssperre (für einige Bereiche des Unternehmens) erforderlich. Klar! Es gibt ja Projekte, die länger als 1 Jahr laufen. Während der besonders "heissen Phase" soll es bei uns im Unternehmen eine 8-monatige Urlaubssperre geben. *** Dürfen wir als BR eine so lange Urlaubssperre vereinbaren (BV)? *** Wir sehen die "dringenden betrieblichen Belange"; aber eben auch die Mitarbeiter, die u.U. während der Sommerferien keine 12 Werktage zusammenhängenden Urlaub bekommen. Danke für Eure Infos!

1.06601

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

23.11.2010 um 17:30 Uhr

NEIN!

Dieses würde ganz klar dem Erholungszweck des urlaubes widersprechen. Da Bundesurlaubsgesetz ist zwingend zu beachten. Weiter auch dier Fürsorgepflicht des AG aber auch des BR. Hier könnten wegen Überlastung gesundheitliche Schäden ebi AN entstehen. Letztlich gibt es genügend Möglichkeiten ander diesen Spitzen abzuhelfen, z.B. durch Einstellungen ggf. auch befristet und Leiharbeitnehmer.

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