Servus miteinander,

folgender Fall: Einer unserer Kollegen war krank und hatte rechtzeitig und ordnungsgemäß eine Krankmeldung beim AG eingereicht. Der AG hat daraufhin den Arzt aufgefordert, er solle mitteilen, ob der Kollege im Sinne des neuen Schuldrechts tatsächlich nicht in der Lage sei seinen Arbeitsplatz zu erreichen und Teile seiner Aufgabenpflicht zu erfüllen. Ist der AG wirklich berechtigt, eine solche Auskunft beim Arzt einzuholen? Dachte bisher immer, eine Krankmeldung ist eine Krankmeldung. Können wir als BR in irgendeiner Weise vorgehen?
Danke für Rückmeldungen.