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Krankschreibung rückdatiert

B
berndf
Jan 2018 bearbeitet

War am Dienstag nach dem Ostermontag arbeiten, obwohl ich 38 Fieber hatte in der Nacht, Am Mittwoch + Donnestag 39,6 Fieber und bin am Freitag zur Vertretung meines Hausarztes. Hat mich am Freitag bis zum nächsten Freitag Krank geschrieben und eine Noteinweisung für das Krankenhaus mitgegeben, falls meine COPD nicht besser wird. Gestern ruf mich die Sachbearbeiterin an, ich hätte ja für den Mittwoch und Donnerstag keine Krankmeldung und wollte mir 2 Tage Urlaub abziehen,

Ich soll doch die Krankmeldung ändern lassen, von dem Arzt. Was der bestimmt aber nicht macht. Die Krankmeldung vom Arzt : 1 April bis 8. April 2016 .

Laut Manteltarifvertrag IGM darf ich Dienstag bis Donnerstag ohne Krankmeldung zu Haus bleiben.

Was tun ? War in den letzten 3 Jahre mal gerade mal 9 Tage krank.

Bin selber BR + SBV und wir haben keine Betriebsvereinbarung über Krankmeldung. Auch im Arbeitsvertrag steht nichts von Krankmeldung ab dem ersten Tag.

Der Personalchef schreibt. Krankschreibung vom 30.März bis 8. April 2016. Sonst keine bezahlung oder es werden 2 Tage Urlaub abgezogen. Danke euch im Voraus.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

16.04.2016 um 11:19 Uhr

Krank ist krank und eben nicht Urlaub. Der MTV ist doch deutlich in dieser Frage (das Entgeltfortzahlungsgesetz auch).

Also machst Du der Sachbearbeiterin eine Kopie aus dem MTV und schickst Ihr den zu. Mit der Bemerkung, sie möge ihr Handeln überdenken.

G
Globus

16.04.2016 um 13:08 Uhr

Findet der MTV den auf euch Wirkung? Gibt es einen BR, wenn ja gibt eine BV? wenn nein, was sagt der AV?

B
berndf

16.04.2016 um 13:23 Uhr

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, wenn diese länger als 3 Kalendertage dauert (sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - AUB).

Da steht nichts Rückwirkend vom ersten Tag der Erkrankung.

Bin selber dort im Betriebsrat und SBV. Der Fall betrifft mich selber. Es gibt auch keine Betriebsvereinbarung.

Ich unterliege noch dem Manteltarifvertrag der IGM. Kann deshalb Dienstag bis Donnerstag ohne Krankmeldung zu Hause bleiben.

P
Pjöööng

16.04.2016 um 15:26 Uhr

Mir ist nicht klar, was am Mittwoch und Donnerstag war. Hättest Du da arbeiten müssen? Hast Du Dich da krankgemeldet?

Grundsätzlich bedarf es erst dann einer AU-Bescheinigung wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage besteht. Der AN hat von daher bei Beginn einer AU eine Selbstbeurteilung vorzunehmen, ob die Erkrankung wohl länger als drei Tage dauert und müsste dann genau genommen am ersten Tag zum Arzt. In der Praxis reicht es also am dritten oder vierten Tag zum Arzt zu gehen.

Etwas anderes gilt nur, wenn es eine Regelung zur früheren Vorlage des Attestes gibt.

Urlaub abziehen geht gar nicht, allenfalls kann der Arbeitgeber das Entgelt einbehalten.

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