Hallo Ihr Lieben,

Problem:

Eine Schwerbehinderte Kollegin, eingestellt in TZ, möchte an manchen Tagen, wenn sie sich danach fühlt Überstunden leisten. Ihre Gruppenleitung erlaubt das aber nicht uns schickt sie nach Hause. Die MA hat kein zusätzliches ärztliches Attest welches Überstunden verbieten würde.

Da wir ein Dienstleister sind und bei uns Überstunden oft kurzfristig erst ersichtlich werden, handhaben wir das so, dass mit dem AG vereinbart wurde, dass grundsätzlich alle Schwerbehinderten Kollegen (in TZ) keine Überstunden leisten und sie grundsätzlich als befreit gelten (als hätten sie es beantragt).

Wenn ein Schwb MA (TZ ohne Attest) aber Überstunden machen möchte, soll er einfach rechtzeitig dem GL bescheid geben, dass er das mit vermerken kann.

Jetzt ist meine Frage bei den Schwb TZ Kollegen, wenn sie bereits für den Tag 8 Stunden eingeteilt wurden (z.B. 3 x Woche 8 Stunden, rest frei), können (müssten) sie dann auch noch Überstunden leisten? Also z.B. 9 Stunden arbeiten?

Bezieht sich das Gesetz auf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit im Unternehmen (bei uns 8 Stunden) oder ist das auf die wöchentliche bezogen (bei uns 40)?

Wenn täglich, dann dürfte sie ja schon gesetzlich nicht mehr bleiben auch wenn sie das wollen würde, oder?

Wenn es auf die wöchentliche bezogen ist, dann dürfte es kein Problem geben, solange sie nicht die 40 Stunden pro Woche überschreitet.

Es geht darum, dass die Kollegin grundsätzlich bereit ist Überstunden zu leisten, aber eben die GL das nicht zulässt. Aber die Teilzeitler sind doch vom Gesetz nicht grundsätzlich ausgenommen (außer Attest oder hat sich befreien lassen bzw. unsere Regelung von oben), das heißt, die GL könnte ja auch Überstunden verlangen.

Hoffe ich habs nicht verkompliziert ;-))

Vielen lieben Dank schonmal und einen schönen Abend!

Viccy