Hallo zusammen,

eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr diese Teilzeit damals nur befristet gewährt und nach Ablauf der Befristung wurde ihr die Teilzeit weiterhin nur befristet gewährt, das wurde seitdem mehrfach verlängert (inzwischen sicherlich mehr als 3 mal) und Ende Juli läuft die Befristung der Teilzeit erneut aus.
Da das Kind in die Schule kommt, möchte sie weiterhin nur Teilzeit arbeiten und auch die Stunden auf 23 reduzieren, ebenso die Verteilung ändern.
Nach etwas hin und her ist der AG nun bereit, diese Verringerung und Verteilung zu gewähren, da eine andere MA auch bereit ist, ihre Arbeitszeit entsprechend zu erhöhen. Nun wurde über die Befristung nicht mehr explizit gesprochen, die MA möchte natürlich endlich gerne einen unbefristeten Teilzeitvertrag, fraglich ist nur, ob der AG diesen auch gewährt.
Unsere Fragen hierzu:

- gibt es bei befristeten TZ-Verträgen eine ähnliche Regelung wie bei "normalen" befristeten Verträgen, d.h. ist auch nur eine gewisse Zeit der Befristung zulässig, diese wäre damit ja längst überschritten und der AG müsste ihr nun einen unbefristeten TZ-Vertrag geben

- eigentlich müsste die MA hierzu doch einen ganz neuen Vertrag auf Teilzeit erhalten? Bisher lief es so, dass sie die TZ immer in Form eines Zusatzes zum Vertrag bekommen hat, der alte Vollzeitvertrag somit "im Hintergrund" weiterlief.Oder genügt hier weiterhin ein Zusatz?

- Muss der BR zu der Arbeitszeitverringerung angehört werden bzw damit auch zur Erhöhung der Arbeitszeit der anderen MA?
Wir als BR sind in die Sache ja bereits involviert und haben auch div. Gespräche mit der MA und Vorgesetzten diesbzgl. gehabt und haben nichts gegen die Verkürzung der Arbeitszeit der einen bzw Verlängerung der AZ der anderen MA, da beide es ja auch gerne so hätten.

Vielen Dank schonmal !