MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
Hallo zusammen,
eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr diese Teilzeit damals nur befristet gewährt und nach Ablauf der Befristung wurde ihr die Teilzeit weiterhin nur befristet gewährt, das wurde seitdem mehrfach verlängert (inzwischen sicherlich mehr als 3 mal) und Ende Juli läuft die Befristung der Teilzeit erneut aus. Da das Kind in die Schule kommt, möchte sie weiterhin nur Teilzeit arbeiten und auch die Stunden auf 23 reduzieren, ebenso die Verteilung ändern. Nach etwas hin und her ist der AG nun bereit, diese Verringerung und Verteilung zu gewähren, da eine andere MA auch bereit ist, ihre Arbeitszeit entsprechend zu erhöhen. Nun wurde über die Befristung nicht mehr explizit gesprochen, die MA möchte natürlich endlich gerne einen unbefristeten Teilzeitvertrag, fraglich ist nur, ob der AG diesen auch gewährt. Unsere Fragen hierzu:
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gibt es bei befristeten TZ-Verträgen eine ähnliche Regelung wie bei "normalen" befristeten Verträgen, d.h. ist auch nur eine gewisse Zeit der Befristung zulässig, diese wäre damit ja längst überschritten und der AG müsste ihr nun einen unbefristeten TZ-Vertrag geben
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eigentlich müsste die MA hierzu doch einen ganz neuen Vertrag auf Teilzeit erhalten? Bisher lief es so, dass sie die TZ immer in Form eines Zusatzes zum Vertrag bekommen hat, der alte Vollzeitvertrag somit "im Hintergrund" weiterlief.Oder genügt hier weiterhin ein Zusatz?
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Muss der BR zu der Arbeitszeitverringerung angehört werden bzw damit auch zur Erhöhung der Arbeitszeit der anderen MA? Wir als BR sind in die Sache ja bereits involviert und haben auch div. Gespräche mit der MA und Vorgesetzten diesbzgl. gehabt und haben nichts gegen die Verkürzung der Arbeitszeit der einen bzw Verlängerung der AZ der anderen MA, da beide es ja auch gerne so hätten.
Vielen Dank schonmal !
Community-Antworten (13)
24.03.2008 um 15:58 Uhr
Nun wurde über die Befristung nicht mehr explizit gesprochen, die MA möchte natürlich endlich gerne einen unbefristeten Teilzeitvertrag, fraglich ist nur, ob der AG diesen auch gewährt.<
Gesprochen werden muß darüber auch nicht unbedingt, Hauptsache es steht irgendwo! Wenn der AG in den Arbeitsvertrag keine Befristung für die Reduzierung eingesetzt hat, ist doch alles gut, dann ist es doch unbefristet. Eigentlich ist es jedoch ein Vorteil, wenn der AG es zulässt, immer wieder befristet zu reduzieren, so hat man für die Wechselfälle des Lebens immer einen Arbeitsvertrag mit voller Stundenzahl und evtl. irgend wann mal eine dringend benötigte Einkommensreserve in der Hinterhand. Ich empfehle immer befristet zu reduzieren, solange der AG es mitmacht.
gibt es bei befristeten TZ-Verträgen eine ähnliche Regelung wie bei "normalen" befristeten Verträgen<
Nein, gibt es nicht.
Muss der BR zu der Arbeitszeitverringerung angehört werden bzw damit auch zur Erhöhung der Arbeitszeit der anderen MA?<
Der BR muß informiert aber nicht angehört werden, bei der individuellen Arbeitszeitreduzierung oder -erhöhung ist der BR nicht in der Mitbestimmung.
24.03.2008 um 16:11 Uhr
hallo,
vielen Dank für Deine Antwort! Der neue Arbeitsvertrag/Zusatz ist noch nicht erstellt, daher geht es der MA schon im Vorfeld darum, dass der dann eben unbefristet ist.
Der Einwand mit der Befristung und damit möglichen problemlosen Erhöhung ist richtig, allerdings möchte sie erstmal für viele Jahre Teilzeit arbeiten, und wir dachten, Erhöhen kann sie wahrscheinlich auch wieder wenn es denn mal nötig sein sollte. Derzeit ist es eher wahrscheinlich, dass der AG gerne hätte, dass sie möglichst bald wieder Vollzeit arbeitet, daher wollte sie es ohne Befristung, damit nicht in einem oder zwei Jahre wieder die Problematik auftritt, sie will TZ, der AG aber lieber Vollzeit.
24.03.2008 um 16:45 Uhr
schau mal hier rein, vielleicht hilft das weiter http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
Erhöhen kann sie wahrscheinlich auch wieder wenn es denn mal nötig sein sollte.<
Genau das ist der Knackpunkt, ist von mehreren unwägbaren Faktoren abhängig, ob es dann wirklich geht!
damit nicht in einem oder zwei Jahre wieder die Problematik auftritt,<
Ich fürchte, der AG kann auch von seiner Seite aus die Reduzierung aus betrieblichen Gründen befristen. Erst recht, wenn die andere Kollegin auch nur befristet ihre AZ aufstockt. Wenn diese jedoch auch unbefristet aufstocken möchte und das Aufgabengebiet und die Qualifikation gleich sind, könnte es schwierig werden, betriebliche Gründe geltend zu machen. Es bleibt aber Individualrecht, Unterstützung des BR ist aber auch dabei oft sehr hilfreich.
Viel Glück!
24.03.2008 um 16:46 Uhr
@nicoline .....-erhöhung ist der BR nicht in der Mitbestimmung..... Vorsicht, es gibt auch .. Eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einer Teilzeitkraft sei eine Einstellung nach § 99 BetrVG und damit mitbestimmungspflichtig,
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.07.2007, Az.: 6 TaBV 31/06
24.03.2008 um 17:17 Uhr
@pirat nach diesem Urteil kann es unter bestimmten Umständen eine Einstellung sein, ob das dann für diesen Fall zutreffen würde ist die Frage.
24.03.2008 um 17:55 Uhr
hallo ihr beiden,
die andere MA erhöht ihre Arbeitszeit um genau die Stunden, die die zweite MA reduziert, sind auch beide im gleichen Team, d.h. es ändert sich ingesamt gesehen nichts an der Stundenzahl fürs Team betrachtet. In dem Fall denke ich, ist es keine Einstellung.
Die MA, welche aufstockt, hat einen unbefristeten Teilzeitvertrag, da sind wir auch gespannt, ob der Erhöhung dann befristet oder unbefristet zugestimmt wird, prinzipiell würde sie auch unbefristet erhöhen wollen. Qualifikation und Aufgabengebiet sind identisch.
24.03.2008 um 18:10 Uhr
@Karin, haben die beiden MA denn eine unbefristete Reduzierung bzw. Erhöhung beantragt?
24.03.2008 um 18:19 Uhr
wie gesagt, leider wurde darüber nicht gesprochen, bisher hatte die eine MA immer nur reduziert TZ arbeiten dürfen und nachdem die Gespräche mit dem AG bzgl der Reduzierung auf 23 Stunden etwas schwierig waren und es erst hiess, dies ginge nicht, letztlich dann aber doch der Redizierung (bisher nur mündlich) auf 23 Stunden zugestimmt wurde, hat sie die Sache mit der Befristung nicht angesprochen.Das wird sie nun nachholen, und wir haben ihr auch angeboten, bei dem Gespräch dabei zu sein. Ebenso haben wir mit dem direkten Vorgesetzten (der allerdings letztlich nicht entscheiden kann) gesprochen und gesagt, dass eine Befristung nicht mehr gewünscht ist. Die andere MA, die erhöht, ging eigentlich davon aus, dass sie unbefristet erhöht, da sie vorher nie befristet TZ hatte und gar nicht auf die Idee kam, dass es befristet sein könnte. Ich denke, wenn beide unbefristet beantragen, müsste der AG dem doch zustimmen, denn damit wird ja der geregelte Ablauf, die Organisation etc gewahrt.
24.03.2008 um 22:06 Uhr
@Karin
reduziert TZ arbeiten dürfen < ?
Du meinst sicherlich befristet TZ arbeiten dürfen?!
müsste der AG dem doch zustimmen, denn damit wird ja der geregelte Ablauf, die Organisation etc gewahrt.<
Es gibt, aus meiner Sicht, dann jedenfalls keinen Grund, die unbefristete Reduzierung bzw. Erhöhung aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Für die Zukunft solltet ihr eure Kollegen darüber informieren, dass sie in ihrer Antragstellung (schriftlich) angeben, ob sie befristet oder unbefristet reduzieren oder erhöhen möchten. Eigentlich ist es, nach meinem Wissensstand (Kommentare zum TzBfG), ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, wenn er einer befristeten Reduzierung zustimmt. Besorgt euch mal das TzBfG mit Kommentar, ist nützlich in solchen Situationen!
Sievers TzBfG Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz *** 49,00€ Der Kommentar liefert die Grundlagen für das Verständnis des TzBfG und hilft bei der Beantwortung von Einzelfragen. Bislang ergangene Rechtsprechung zum TzBfG wird vom Autor ausgewertet. Thematisch verwandte Rechtsvorschriften wie z.B. das HRG, das BErzGG und das AltersteilzG werden an den jeweils einschlägigen Stellen mitkommentiert.
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Boecken Teilzeit- und Befristungsgesetz**** 59,00 €
- Auflage 2007 Befristete Arbeitsverträge und Teilzeitbeschäftigungen nehmen einen immer größeren Raum im Erwerbsleben ein. Um so wichtiger ist es, die Gesetze und somit auch die Rechte zu kennen und durchzusetzen.
Quelle: www.buchundmehr.de
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Joachim Holwe, Michael Kossens, Cornelia Pielenz, Evelyn Räder Teilzeit- und Befristungsgesetz Basiskommentar 29,90 € Erscheinungsjahr 2007 , 248 Seiten , kartoniert , 2. Auflage , Verlag: Bund-Verlag Der Basiskommentar erläutert, wie der Anspruch auf Verringerung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit rechtlich durchzusetzen ist, wann Befristungen überhaupt zulässig sind und welche Diskriminierungsverbote in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen.
Quelle: www.bund-verlag.de
25.03.2008 um 15:10 Uhr
@Karin, um das Ganze zusammenzufassen:
- sowohl für die Reduzierung, als auch für die Aufstockung gilt das MBR!
- die Kollegin sollte froh über die Befristung sein, wenn sie -vielleicht auch erst in 10 Jahren oder so- irgendwann mal wieder Vollzeit arbeiten will. Das lässt sich dann nämlich nicht mehr erzwingen, wenn der AG später einmal doch nicht mehr will!
25.03.2008 um 22:28 Uhr
@Jube um das Eine mal klarzustellen:
- bei der individuellen Reduzierung der AZ eines einzelnen MA ist der BR nicht in der MB. Nach welchem § des BetrVG würdest
Du diese denn ablehnen wollen? Bei der Aufstockung ist der BR nur unter bestimmten Umständen in der MB.
25.03.2008 um 22:39 Uhr
@nicoline Gegenfrage: Warum sollte der BR nach § 99 BetrVG und im Sinne des § 80 BetrVG nicht mal ordentlich auf den Putz hauen?
...jetzt bin ich gespannt; vor allem hinsichtlich Deiner Literaturangabe "Boecken".
25.03.2008 um 22:43 Uhr
@nicoline lies mal den letzten Absatz.... http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_30/arbeitsrecht_30.html
"Bei allen Veränderungen der Arbeitszeit von Arbeitnehmern, d.h. sowohl bei der Verkürzung der Arbeitszeit auf Teilzeitarbeit oder innerhalb der Teilzeitarbeit, wie auch bei Verlängerung der Arbeitszeit, muß der Arbeitgeber stets das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats berücksichtigen. " und wie liest du das?
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