Hallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist schon h

In einer Zusatzvereinbarung zu meinem Arbeitsvertrag steht: "Die jährlich zustehenden Fortbildungstage erhöhen sich von 8 auf 10". Was Fortbildungstage sind, ist nirgends näher definiert.

Nach hessischem Bildungsurlaubsgesetz ist es möglich, Bildungsurlaub von einem Jahr ins nächste zu transferieren. Das hatte ich 2016 getan, 4 Tage in 2017 zu transferieren, wurde auch vom Arbeitgeber bestätigt.

Ich wollte den gesetzlichen Bildungsurlaub und die Fortbildungstage nutzen, um mich auf meine Approbationsprüfung vorzubereiten.

Ein erster "Antrag auf berufliche Weiterbildung" (so heißt das in unserem Konzern) wurde gestellt und bewilligt, vom 13. bis zum 16.03.2017, und 4 Fortbildungstage von mir genommen (am 16.03.2017 war schriftliche Approbationsprüfung).

Ein zweiter "Antrag auf berufliche Weiterbildung" wurde gestellt und am 07.03.2017 bewilligt: Vom 06. bis 18.04.2017. Das sind 6 Fortbildungstage.

Ein dritter "Antrag auf Bildungsurlaub" (für die 4 von 2016 in 2017 transferierten Tage) wurde gestellt und bewilligt am 14.03.2017.

Am 27.03.2017 wurde ich vom Sekretariat der kaufmännischen Direktion gefragt, ob ich am Folgetag Zeit habe für ein Gespräch. Auf Nachfrage wurde mir als Grund ein Dienstreiseantrag für den Betriebsrat genannt. Da ich Montag bis Mittwoch beim Gesamtbetriebsrat bin, dachte ich, es geht um den Dienstwagen.

Am 28.03.2017 war ich um 10:30 beim Gespräch, in dem der Arbeitgeber versucht hat mich dazu zu bewegen, Abstand zu nehmen von meinen Fortbildungstagen, da die Bewilligung ein Fehler gewesen sei und so ein Präzedenzfall geschaffen würde. Ich habe gesagt, ich bestehe darauf, die bereits schriftlich bewilligten Tage zu nehmen.

Heute, am 01.04.2017, kam ein Einschreiben mit Annahmebestätigung, das meine Frau (leider) angenommen hat. Darin steht, im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr P.,

wie persönlich besprochen und vereinbart, stehen Ihnen gem. Teilzeitstelle pro Kalenderjahr 4 Bildungsurlaubstage und 10 Fortbildungstage zu. Aufgrund des von Ihnen gewünschten Übertrags des Bildungsurlaubs von 2016 in 2017 beträgt Ihr Anspruch für 2017 insofern 8 Bildungsurlaubstage und 10 Fortbildungstage.

Mit Datum vom 17.01.2017 stellten Sie einen Antrag auf berufliche Bildung für den Zeitraum vom 13.03.-16.03.2017 (4 Fortbildungstage) anlässlich der schriftlichen Prüfung am 16.03.2017. Diesem Antrag wurde am 08.02.2017 stattgegeben. Nach einer internen Überprüfung hat sich herausgestellt, dass Sie lediglich für den 16.03.2017 einen Anspruch auf Freistellung gehabt hätten. Den Zeitraum vom 13.03.-15.03.2017 haben Sie genutzt, um sich zu Hause auf die Prüfung vorzubereiten. Hierfür können Sie jedoch keine Fortbildungstage anerkannt bekommen.

Mit Datum vom 27.02.2017 stellten Sie einen Antrag auf berufliche Bildung für den Zeitraum vom 06.04.-18.04.207 (6 Fortbildungstage) anlässlich der mündlichen Staatsprüfung am 25.04.2017. Diesem Antrag wurde am 07.03.2017 stattgegeben. Nach einer internen Überprüfung hat sich herausgestellt, dass der gesamte Zeitraum zu Hause für die Vorbereitung der Prüfung dienen soll. Hierfür können Sie jedoch ebenso keine Fortbildungstage anerkannt bekommen.

Mit Datum vom 07.03.2017 stellten Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub für den Zeitraum vom 19.04.-25.04.2017. Diesem Antrag wurde am 14.03.2017 stattgegeben.
Nach einer internen Überprüfung hat sich herausgestellt, dass Sie lediglich für den 25.04.2017 einen Anspruch auf Freistellung gehabt hätten.

Den Zeitraum vom 19.04.-24.04.2017 würden Sie nutzen, um sich zu Hause auf die Prüfung vorzubereiten. Hierfür können Sie jedoch ebenso keine Fortbildungstage anerkannt bekommen.

Als Zeichen unserer Wertschätzung bieten wir Ihnen folgendes an: Für den Zeitraum vom 13.03. bis 16.03.2017 und vom 19.04.-25.04.2017 werden Ihnen je 4 Bildungsurlaubstage anerkannt. Damit ist Ihr Anspruch auf 8 Bildungsurlaubstage für das Jahr 2017 abgegolten.

Den genehmigten Fortbildungsantrag und die damit verbundene Freistellung vom 06.04.-18.04.2017 müssen wir bedauerlicherweise nachträglich ablehnen. Wir bitten Sie Ihren Dienst wie gewohnt zu erbringen oder für diesen Zeitraum Bildungsurlaub zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen..."


Das ist für mich viel zu kurzfristig, um meine komplette Jahresurlaubsplanung über den Haufen zu werfen, und ich brauche die Zeit dringend zur Prüfungsvorbereitung und möchte die mir bewilligten Fortbildungstage auch nehmen. Darf ich das, was kann dann passieren, oder was kann ich sonst tun?