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Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage

V
VerzweifelterBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist schon h

In einer Zusatzvereinbarung zu meinem Arbeitsvertrag steht: "Die jährlich zustehenden Fortbildungstage erhöhen sich von 8 auf 10". Was Fortbildungstage sind, ist nirgends näher definiert.

Nach hessischem Bildungsurlaubsgesetz ist es möglich, Bildungsurlaub von einem Jahr ins nächste zu transferieren. Das hatte ich 2016 getan, 4 Tage in 2017 zu transferieren, wurde auch vom Arbeitgeber bestätigt.

Ich wollte den gesetzlichen Bildungsurlaub und die Fortbildungstage nutzen, um mich auf meine Approbationsprüfung vorzubereiten.

Ein erster "Antrag auf berufliche Weiterbildung" (so heißt das in unserem Konzern) wurde gestellt und bewilligt, vom 13. bis zum 16.03.2017, und 4 Fortbildungstage von mir genommen (am 16.03.2017 war schriftliche Approbationsprüfung).

Ein zweiter "Antrag auf berufliche Weiterbildung" wurde gestellt und am 07.03.2017 bewilligt: Vom 06. bis 18.04.2017. Das sind 6 Fortbildungstage.

Ein dritter "Antrag auf Bildungsurlaub" (für die 4 von 2016 in 2017 transferierten Tage) wurde gestellt und bewilligt am 14.03.2017.

Am 27.03.2017 wurde ich vom Sekretariat der kaufmännischen Direktion gefragt, ob ich am Folgetag Zeit habe für ein Gespräch. Auf Nachfrage wurde mir als Grund ein Dienstreiseantrag für den Betriebsrat genannt. Da ich Montag bis Mittwoch beim Gesamtbetriebsrat bin, dachte ich, es geht um den Dienstwagen.

Am 28.03.2017 war ich um 10:30 beim Gespräch, in dem der Arbeitgeber versucht hat mich dazu zu bewegen, Abstand zu nehmen von meinen Fortbildungstagen, da die Bewilligung ein Fehler gewesen sei und so ein Präzedenzfall geschaffen würde. Ich habe gesagt, ich bestehe darauf, die bereits schriftlich bewilligten Tage zu nehmen.

Heute, am 01.04.2017, kam ein Einschreiben mit Annahmebestätigung, das meine Frau (leider) angenommen hat. Darin steht, im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr P.,

wie persönlich besprochen und vereinbart, stehen Ihnen gem. Teilzeitstelle pro Kalenderjahr 4 Bildungsurlaubstage und 10 Fortbildungstage zu. Aufgrund des von Ihnen gewünschten Übertrags des Bildungsurlaubs von 2016 in 2017 beträgt Ihr Anspruch für 2017 insofern 8 Bildungsurlaubstage und 10 Fortbildungstage.

Mit Datum vom 17.01.2017 stellten Sie einen Antrag auf berufliche Bildung für den Zeitraum vom 13.03.-16.03.2017 (4 Fortbildungstage) anlässlich der schriftlichen Prüfung am 16.03.2017. Diesem Antrag wurde am 08.02.2017 stattgegeben. Nach einer internen Überprüfung hat sich herausgestellt, dass Sie lediglich für den 16.03.2017 einen Anspruch auf Freistellung gehabt hätten. Den Zeitraum vom 13.03.-15.03.2017 haben Sie genutzt, um sich zu Hause auf die Prüfung vorzubereiten. Hierfür können Sie jedoch keine Fortbildungstage anerkannt bekommen.

Mit Datum vom 27.02.2017 stellten Sie einen Antrag auf berufliche Bildung für den Zeitraum vom 06.04.-18.04.207 (6 Fortbildungstage) anlässlich der mündlichen Staatsprüfung am 25.04.2017. Diesem Antrag wurde am 07.03.2017 stattgegeben. Nach einer internen Überprüfung hat sich herausgestellt, dass der gesamte Zeitraum zu Hause für die Vorbereitung der Prüfung dienen soll. Hierfür können Sie jedoch ebenso keine Fortbildungstage anerkannt bekommen.

Mit Datum vom 07.03.2017 stellten Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub für den Zeitraum vom 19.04.-25.04.2017. Diesem Antrag wurde am 14.03.2017 stattgegeben. Nach einer internen Überprüfung hat sich herausgestellt, dass Sie lediglich für den 25.04.2017 einen Anspruch auf Freistellung gehabt hätten.

Den Zeitraum vom 19.04.-24.04.2017 würden Sie nutzen, um sich zu Hause auf die Prüfung vorzubereiten. Hierfür können Sie jedoch ebenso keine Fortbildungstage anerkannt bekommen.

Als Zeichen unserer Wertschätzung bieten wir Ihnen folgendes an: Für den Zeitraum vom 13.03. bis 16.03.2017 und vom 19.04.-25.04.2017 werden Ihnen je 4 Bildungsurlaubstage anerkannt. Damit ist Ihr Anspruch auf 8 Bildungsurlaubstage für das Jahr 2017 abgegolten.

Den genehmigten Fortbildungsantrag und die damit verbundene Freistellung vom 06.04.-18.04.2017 müssen wir bedauerlicherweise nachträglich ablehnen. Wir bitten Sie Ihren Dienst wie gewohnt zu erbringen oder für diesen Zeitraum Bildungsurlaub zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen..."

Das ist für mich viel zu kurzfristig, um meine komplette Jahresurlaubsplanung über den Haufen zu werfen, und ich brauche die Zeit dringend zur Prüfungsvorbereitung und möchte die mir bewilligten Fortbildungstage auch nehmen. Darf ich das, was kann dann passieren, oder was kann ich sonst tun?

1.840011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

01.04.2017 um 21:44 Uhr

Dann wende Dich - auch wenn Du selbst BR bist, an den BR.

Erinnert sei an § 87.1.5 BetrVG und an § 96 BetrVG. Wo führt der AG betriebliche NOTWENDIGKEITEN an, um Deine Fortbildung zu behindern.

Ansonsten würde ich einen Fachanwalt konsultieren.

U
UliPK

01.04.2017 um 22:13 Uhr

Also mir ist nicht bekannt das man Bildungsurlaub dazu nutzen kann um sich zuhause auf eine Prüfung vorzubereiten. Steht eher überall explizit geschrieben das man das nicht machen darf.

➽ https:www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/article135087717/So-nehmen-Sie-sich-im-naechsten-Jahr-Bildungsurlaub.html

Nein darfst du nicht Im schlimmsten Fall kann man dich entlassen, solltest du das einfach von dir aus machen.

V
VerzweifelterBR

01.04.2017 um 22:31 Uhr

Ich hatte den ja schriftlich beantragt und bewilligt, in 2015 hat mir die Personalsachbearbeiterin per Email bestätigt, dass ich den dafür nehmen kann, was ja auch der Arbeitgeber bestätigt hat in seinem Einschreiben.

Und 10 Fortbildungstage stehen mir laut Arbeitsvertrag zu, nirgends ist definiert, was Fortbildungstage bedeutet, die hatte ich beantragt und die wurden auch - schriftlich - bewilligt. Ohne Angabe von Gründen die Bewilligung zurückziehen, ist das rechtens?

A
AlterMann

01.04.2017 um 22:31 Uhr

Immerhin hat der AG durch die Genehmigung ja bestätigt, dass es keine betrieblichen Gründe gibt, die der Abwesenheit entgegenstehen. Wenn es wirklich so ist, dass durch die Rücknahme der Genehmigung die Komplette Jahresurlaubsplanung durcheinander kommt, würde ich den AG um folgendes bitten: Er möge Dir (jedenfalls bis zur Klärung des Sachverhalts) unbezahlten Urlaub gewähren. Du hättest zur Zeit nicht die Möglichkeit, kurzfristig umzuplanen, und würdest Dich zur Regelung noch nachträglich mit ihm zusammen setzen.

R
rtjum

01.04.2017 um 22:41 Uhr

Nach dem hess. BU-Gesetz kann man jeweils nur den kompletten BU ins nächste Jahr übertragen, das sind schon mal 5 Tage, alles andere geht nicht. BU darf man auch nur für anerkannte Angebote nehmen nicht für Prüfungsvorbereitung oder sowas. Da aber auch Dein Arbeitgeber nicht so genau weiß wovon er redet solltet ihr euch tatsächlich irgendwie so einigen wie alterMann das sagt.

sorry hatte überlesen, dass Du Teilzeit arbeitest, daher wohl intern bei Euch nur die 4 Tage BU. Aber weiterhin gilt nur für anerkannte Angebote.

U
UliPK

01.04.2017 um 23:11 Uhr

Sie haben es in den Glauben bewilligt das du an einer Fortbildung teilnimmst und erst später erfahren das dies nicht der Fall ist und ihre genehmigung dann halt zurückgezogen. Bildungsurlaub ist nun mal nicht für das Lernen zuhause gedacht.

Fortbildungstage sind die Tage die im Bildungsurlaub beschrieben sind. Kannst dir das ja dazu durchlesen. ➽ https:www.ahs-kanzlei.de/2015/05/anspruch-fortbildung/

Deine Urlaubsplanung hast du auf grund falscher voraussetzungen gemacht und dafür kann dein AG nun ja auch nichts.

Wenn dir das so wichtig ist solltest du den Vorschlag von alterMann in erwägung ziehen.

V
VerzweifelterBR

01.04.2017 um 23:34 Uhr

Danke erst mal. Fortbildungstage sind im Arbeitsvertrag nicht näher definiert. Ich habe sie beantragt, und den Anträgen jeweils eine Kopie zur Prüfungseinladung beigefügt. Diese war auf den 25.4.2017 datiert. Damit war klar, dass die Prüfung an eben diesem Tag ist. Die beantragte Freistellung wurde unter Kenntnis aller Umstände bewilligt. Hat die schriftliche Bewilligung denn nicht Vertragscharakter? Kann sie, ohne dass neue Umstände zutage getreten sind, und ohne, dass konkrete Gründe vom Arbeitgeber genannt werden, einfach so widerrufen werden?

Ich werde mir wohl am Montag einen Anwalt suchen müssen; klar, das ist immer eine gute Strategie, nur leider bin ich nicht rechtsschutzversichert.

G
gironimo

02.04.2017 um 11:45 Uhr

Ich denke, das hat nicht nur etwas mit Recht, sondern auch mit Billigkeit zu tun.

Hoffe, du hast Erfolg mit dem Anwalt und in der Prüfung.

M
merkur

02.04.2017 um 12:35 Uhr

Zitat: "Ich wollte den gesetzlichen Bildungsurlaub und die Fortbildungstage nutzen, um mich auf meine Approbationsprüfung vorzubereiten. "

Du selbst hast das Hessische Bildungsurlaubsgesetz zitiert. Darin steht auch, welche Kriterien ein Bildungsurlaub im Bundesland Hessen erfüllen muss. Sich zuhause auf eine Prüfung vorbereiten gehört NICHT dazu. Deswegen kann dein AG diese auch nicht als solche verbuchen.

Was die Fortbildungstage bertrifft, liegt es jal auch im Interesse deines AG, dass du diese Maßnahmen erfolgreich beendest (sonst hätte er das ja nicht arbeitsvertraglich festgeschrieben.) Allerdings sehe ich in deinem Fall auch keine eindeutige Rechtslage, da, wie du schreibst, Art, Umfang, Ausgestaltung, evtl. Kostenbeteiligung etc der Fortbildungsmaßnahmen in deinem Arbeitsvertrag nicht näher bestimmt werden. (abgesehen von den zehn Tagen)

Ich würde da zunächst einmal das Gespräch suchen, sofern das noch Sinn macht. Ansonsten kann ich dir auch nur viel Glück wünschen, dass ein evtl. Arbeitsgericht das in deinem Sinne beurteilt.

@UliPK

"Fortbildungstage sind die Tage die im Bildungsurlaub beschrieben sind."

(Betriebliche) Fortbildung und Bildungsurlaub sind zunächst einmal zwei ganz unterschiedliche Dinge. Für letzteres gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, welche Themen und welche Gestaltungsformen hierfür in Frage kommen. Fortbildungsmaßnahmen sind v.a. eine (tarif- oder -arbeitsvertragliche)Angelegenheit zwischen AN und AG und dienen der ''Höherqualifikation" der AN, damit sie ihre Tätigkeiten im Betrieb auch weiterhin angemessen ausführen können. Der AG hat hier also ein Interesse an der Durchführung der Maßnahmen.

Inhalt und Thematik eines Bildungsurlaub hingegen ist vom AN frei wählbar. Sie müssen lediglich den Kriterien des entsprechenden Bildungsurlaubsgesetz entsprechen.

G
gironimo

02.04.2017 um 15:37 Uhr

Ich würde mich gegenüber dem AG gar nicht auf das BiUG berufen, sondern auf den Arbeitsvertrag und Vereinbarung, die bereits getroffen wurden.

Und als BR auf die §§ 96 -98 BetrVG

M
merkur

02.04.2017 um 21:43 Uhr

"Ich würde mich gegenüber dem AG gar nicht auf das BiUG berufen, sondern auf den Arbeitsvertrag und Vereinbarung, die bereits getroffen wurden. "

Ist vielleicht keine schlechte Idee. Schließlich gilt ja auch für die Fortbildungstage, dass der AG Rücksicht auf die Planungen des AN zu nehmen hat. Das wiegt in diesem Fall um so mehr, als dass der AG ja bereits eine Genehmigung erteilt hatte.

Ich denke, da wären deine Chancen gar nicht schlecht.

Was die bildungsurlaubstage betrifft, eher nicht.

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