Reisezeit=Arbeitszeit=Zeitausgleich
Hi, ich bin SBV im öffent. Dienst. Bin Teilzeitkraft mit 35h. Zur Jahreshauptversammlung der SBVertretungen war ich Beifahrer im Auto. Wir benötigten für die Hinfahrt 9:30 und für die Rückfahrt 11:00 Stunden. Ich bekomme von meiner Dienststellenleitung 39h Arbeitszeit gutgeschrieben. Die Mehrstunden für die Hin und Rückfahrt verweigert sie mir, da ich ja nicht übervorteilt werden darf. Ist das so korrekt?
Community-Antworten (1)
15.08.2026 um 14:35 Uhr
Versammlung dauerte von Montag bis Freitag
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