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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten für den BR

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute.!

Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit.

Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvertrag. Nun müsste ich einen Termin machen wärend de Arbeitszeit .

Der Nächste Anwalt wäre 20 km entfernt und müsste mit meinen Auto hinfahren , was aber ok ist. Was müsste mit der AG bezahlen?

Danke


Aber ich versuche auch mal die Frage hier zu stellen.

Ich werde meine Situation mal hier reinstellen Arbeitszeit Mo-Do-7.00-16.00 Fr- 7.00-14.15 Ich fahre mit meinen Auto direkt zu der Baustelle , hier 50 km. Ich könnte zur Firma fahren die nur 40 km entfernt ist und hier mit einen Gemeinschaftsbus zur Baustelle fahren. Dieses will ich nicht aus folgenden Grund , ich müsste um halb 7 da sein und wäre um 16.20 wieder auf den Firmenhof. Die Firma wo ich hinfahre liegt 6,5 km Luftlinie von der Firma entfernt. Strassenstrecke 9,1 Km. Dieses hab ich hier schon gepostet.

Stelle nun mal den dazu gültigen Tarifvertrag rein , der lautet..........


§ 5 Auswärtige Arbeiten

  1. Bei auswärtigen Arbeiten wird Aufwandsentschädigung gezahlt (Auslösung nach § 6 Ziffer 2).
  2. An hohen Feiertagen, Weihnachten, Ostern und Pfingsten hat jeder nach auswärts entsandte Arbeitnehmer darauf Anspruch, heimzufahren, wobei ihm Fahrtkosten und Reisezeit zum normalen Stundenlohn vergütet werden. Die Heimreise darf so frühzeitig angetreten werden, dass die Arbeitnehmer rechtzeitig zu Hause eintreffen. Die Fahrtzeit ist so zu legen, dass der Heimatort bis 12 Uhr erreicht wird. In außerordentlichen Fällen sind über Reise und Reisezeit besondere Vereinbarungen zu treffen. Für die Feiertage selbst wird eine Aufwandsentschädigung im Falle der Heimreise nicht vergütet. Ein Quartier, das für diese Tage nicht aufgegeben werden kann, wird vom Arbeitgeber bezahlt.
  3. Ist ein Arbeitnehmer länger als 3 Monate von seinem Wohnort abwesend, so hat er Anspruch auf eine zweitägige Heimreise. Der Zeitpunkt der Reise unterliegt gegenseitiger Vereinbarung. Lassen die Arbeitsverhältnisse oder die Entfernung der Montagestelle eine Heimfahrt nicht zu, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei zusätzliche, bezahlte Urlaubstage für je volle drei Monate der Abwesenheit. Während des Urlaubs wird die Aufwandsentschädigung nicht gezahlt. Bei Arbeitsversäumnis infolge nachgewiesener Erkrankung wird die Aufwandsentschädigung bis zur Dauer einer Woche gezahlt, es sei denn, dass der Arbeitnehmer nach Hause fahren kann oder in einem Krankenhaus Aufnahme findet.
  4. Für Arbeiten in besonders teuren Gebieten muss abweichend von der festgesetzten Aufwandsentschädigung eine besondere Vergütung vereinbart werden.
  5. Aufwandsentschädigung für Arbeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist von Fall zu Fall zu vereinbaren.
  6. Jeder Monteur im Heizungsbereich hat, wenn die Arbeiten es erfordern, Anspruch auf einen Montagehelfer (bei sanitären Anlagen wird an Stelle eines Helfers ein Geselle beigegeben), dem der volle Lohn und, falls nicht am Montageort eingestellt, Fahrtkosten, Reisezeit- und Aufwandsentschädigung zu zahlen sind. Sollten über das Erfordernis und das Bedürfnis, am Montageort noch weitere Montagehelfer oder Gesellen einzustellen, Meinungsverschiedenheiten entstehen, so ist die Betriebsvertretung zur Verständigung heranzuziehen.
  7. Umfangreiche Stemm-, Maurer- und Ausschachtungsarbeiten sind nicht durch Monteure bzw. Gesellen und Helfer auszuführen. § 6 Reise- und Aufwandsentschädigungen (Auslösung)*)
  8. Für alle Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) mit einer Entfernung von dieser bis zu 7 km in der Luftlinie wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg vergütet (dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer an Stelle eines öffentlichen Verkehrsmittels sein eigenes Verkehrsmittel benutzt). Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung. Wird hingegen die Montagestelle vom Betriebssitz (Werkstatt) aus aufgesucht, berechnet sich das Fahrgeld nach der Entfernung "Betriebssitz bis Montagestelle". Für die Zone 1 gilt in Orten, in denen die Erreichung der Arbeitsstätte so behindert ist, dass der kürzeste zumutbare Anmarschweg die Luftlinien-Entfernung um mehr als 20 % überschreitet, der tatsächlich kürzeste Anmarschweg.
  9. Beträgt die Entfernung von der Werkstatt bis zur Außenarbeitsstelle mehr als 7 km in der Luftlinie und liegt eine Dienstreise vor, werden dem Arbeitnehmer Tagesauslösungen nach folgender Staffel und das Fahrgeld analog 1. Absatz 1 bezahlt: in Zone 1 = 7 - 12 km 7,26 € in Zone 2 = 12 - 20 km 10,11 € in Zone 3 = 20 - 30 km 14,39 € in Zone 4 = 30 - 50 km 18,63 € in Zone 5 = 50 - 85 km 29,15 € in Zone 6 = über 85 km 41,90 € Bei fälligen Übernachtungskosten ist grundsätzlich Auslösung entsprechend Zone 6 zu zahlen. Übernachtungskosten sind damit abgegolten. Ob am Montageort übernachtet wird, ist betriebsintern zu vereinbaren. Im Falle der Übernachtung entsteht der Anspruch auf Erstattung von tatsächlichen Fahrgeldauslagen auch gemäß Ziffer 1 Absatz 1 nur für eine Hin- und Rückfahrt, während die Auslösung für jeden Kalendertag der Montagedauer bei Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Bei länger dauernden Arbeiten werden an Fahrgeld die Kosten für die verbilligten Wochenoder Monatsfahrkarten bezahlt. Der Anspruch auf die Zonenzulage setzt die Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Baustelle voraus. Wird der Arbeitnehmer zur Abholung von Materialien oder aus anderen Gründen zum Betrieb bestellt, gilt diese Zeit als an der Baustelle verbrachte Arbeitszeit. Fallen beide Reisewege in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, sind diese als Arbeitszeit zu vergüten, und es entfällt der Anspruch auf Auslösung. Fällt nur eine Reisezeit in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, so ist diese Reisezeit wie Arbeitszeit und das Fahrgeld zu vergüten. Außerdem sind 50 % Aufwandsentschädigung zu zahlen.
  10. In Sonderfällen kann abweichend eine vorherige Vereinbarung getroffen werden, vergleiche § 5, Ziffer 4. und 5. *) Anmerkung Verband: Die Versteuerung der Auslösungen ist jeweils mit dem Steuerberater des Betriebsinhabers abzuklären, da es von Fall zu Fall eine unterschiedliche Besteuerung der Auslösungszahlungen gibt.

So nun meine Fragen.

Was hat er mir zu Zahlen wenn ich von Zuhaus 50 Km zur Baustelle fahre und an der Baustelle von 7.00-16.00 Arbeite.

Zitiert er mich (Chef) zur Firma, um mit dem Gemeinschaftsbully um 6.30 mitzufahren.

Was hat er mir dann zu zahlen?

Danke

4.308014

Community-Antworten (14)

M
Mainpower

10.08.2012 um 09:29 Uhr

Hallo, wie wäre es mit einem Anruf bei der Gewerkschaft?

G
gironimo

10.08.2012 um 10:01 Uhr

Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann.<

mainpower hat recht - Du musst die Gewerkschaft anrufen.

S
Skyline

10.08.2012 um 10:14 Uhr

Das werde ich doch auch , siehe Posting 1.

Ich habe lediglich die Frage hier reingestellt weil ich denke es könnte man doch auch mal hier versuchen.

Und so in nachhinein habe ich ja auch schon selber einige Gedanken wie es sein könnte.

Eine Frage der Auslöse wurde ja schon beantwortet. Sehr gut sogar.

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=43997&keyword=ausl%F6se&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

Vielleicht haben einige Ideen wie es den sein könnte oder wie es nur sein kann.

Bedanke mich für jede Antwort

B
BRMetall

10.08.2012 um 11:24 Uhr

§§ 80 (1) & 78 Satz 3 BetrVG geben eigentlich die Antworten. Denn als BR musst Du auf die Einhaltung achten und Koll helfen bei Fragen und Problemen. Daher solltest Du einen geltenden TV lesen und verstehen koennen.

R
rkoch

10.08.2012 um 12:37 Uhr

Also, ich kann hier auch nur Vermutungen anstellen. Aber ein paar Sachen zur Sachlage...

  1. Der Weg von zuhause zur regelmäßigen Betriebsstätte liegt in der Verantwortung des AN.
  2. Der AN hat sich rechtzeitig zu Arbeitsbeginn an der regelmäßigen Betriebsstätte einzufinden
  3. Der AN unterliegt NUR zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende der Weisung des AG.

Damit ergeben sich aus der Sache ein paar Umstände die mir Kopfschmerzen bereiten.

  1. Wenn Eure Arbeitszeit von 7:00 bis 16:00 Uhr geht, kann der AG nicht verlangen, dass Du um 06:30 an der Betriebsstätte erscheinst um mit dem Gemeinschaftsbully zu fahren. Er kann dieses Mittel gerne zur Verfügung stellen, aber entweder fährt dieser erst um 07:00 ab oder die Benutzung ist freiwillig. Wenn der Bully erst um 07:00 fährt, beginnt die Arbeit am Arbeitsort natürlich entsprechend später (und endet entsprechend früher, so dass der Bully i.d.R. um 16:00 zum Arbeitsschluss wieder an der Betriebsstätte ankommt, ansonsten endet die AZ halt dann wenn der Bully in der Firma ankommt).
  2. Wenn die Benutzung des Bullys freiwillig ist, kann natürlich jeder AN auch von zu Hause zur Arbeitsstätte fahren.
  3. In diesem Sinne lese ich §6 1.: Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, ... Der AG hat ja dadurch dass die AN von Zuhause aus anreisen einen Zeitvorteil, da dann eben die AN "die volle Arbeitszeit an der Montagestelle" erbringen, und nicht Zeit durch An- und Abfahrt verloren geht. Insofern macht es Sinn, den AN dafür eine Auslöse für den Mehraufwand zu zahlen.
  4. Was mir nicht ganz in den Kopf will: Rein von der Logik her, steht dem AN nur eine Auslöse für die Strecke zu die LÄNGER ist, als die Anfahrt zur Betriebsstätte. §6 1. sagt aber: ... von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung. Das ist eigentlich absurd. Man stelle sich vor, die Montagestelle ist 10km von Dir entfernt. Normalerweise müsstest Du 40km zu Deiner Betriebsstätte fahren, sparst Dir also 30km Weg. Trotzdem müsste nach diesem § ein Fahrgeld von 10,11 EUR fällig werden. Ebenso müsstest Du in Deinem Fall eigentlich 40km auf eigene Kosten fahren, nach diesem § bekämst Du aber für die 50km 29,15 EUR Fahrgeld....

Ich kann mir nur vorstellen, dass dieser Passus im Kern bedeutet: "Wenn Du als AG den Luxus haben möchtest, dass Deine AN die volle Zeit am Montageort verbringen, dann musst Du auch in die Tasche greifen".

BTW: Die Streckenangabe 50km kann nicht stimmen! Wenn Dein Betriebssitz 40km entfernt (egal ob reale Fahrstrecke oder Luftlinie) ist und der Montageort Luftlinie weniger als 7km, dann KANN mathematisch sich der Montageort nicht 50km Luftlinie (und das ist die Maßgabe nach der das Fahrgeld gezahlt wird) entfern sein.

Aber, ja, vom Wortlaut her lautet die Antwort auf Deine Fragen IMHO:

Was hat er mir zu Zahlen wenn ich von Zuhaus 50 Km zur Baustelle fahre und an der Baustelle von 7.00-16.00 Arbeite.

Kann ich Dir nicht sagen.... Die Fahrstrecke ist irrellevant, maßgeblich ist die Entfernung (Luftlinie). 50km Luftlinie wären natürlich 29,15 EUR (oder 18,63 EUR, der TV läßt hier beides offen :-)).

Zitiert er mich (Chef) zur Firma , um mit dem Gemeinschaftsbully um 6.30 mitzufahren. Was hat er mir dann zu zahlen?

Abgesehen davon, dass er das nicht darf (wie gesagt: er darf dich nur auf 07:00 zur Firma zitieren): 7,26 EUR (wie schon gesagt)

Aber nochmal: Ich interpretiere hier nur den Text... Ob das was ich hier interpretiere auch rechtlich erzwingbar wäre sei mal dahingestellt.

S
Skyline

10.08.2012 um 14:19 Uhr

rkoch erst mal Danke für deine tolle Arbeit und Antwort.

Also ich habe mir ja auch meine Gedanken gemacht und bin zum folgenden Ergebnis für mich gekommen.

  1. Auslöse bekommen wir wenn wir von 7-16.00 an der Baustelle sind. Hier 7,26 Euro da die Baustelle ca. 9km von den Betriebssitz ist. Fahren wir mit den Bully um 6.30 mit und sind um 16.20 wieder auf den Hof so muss er mir die Zeit so wie die 7,26 Euro zahlen , sehe ich das richtig. Da er uns ja zum Betriebssitz geordert hat.

Siehe

(Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung. Wird hingegen die Montagestelle vom Betriebssitz (Werkstatt) aus aufgesucht, berechnet sich das Fahrgeld nach der Entfernung "Betriebssitz bis Montagestelle".)

und

Wird der Arbeitnehmer zur Abholung von Materialien oder aus anderen Gründen zum Betrieb bestellt, gilt diese Zeit als an der Baustelle verbrachte Arbeitszeit. Fallen beide Reisewege in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, sind diese als Arbeitszeit zu vergüten, und es entfällt der Anspruch auf Auslösung.


Was mir sagt : Wenn ich zum Betriebssitz fahre weil ich mit de Bully mit muss , so hat der Ag mir die Zeit von ( wenn ich auf den Hof komme und den Hof wieder Abends verlasse zu zahlen.

  • die 7,26 Euro.

Fahre ich direkt von Zuhause; so hat er mir eine Monatsfahrkarte zu zahlen von Betriebssitz zur Baustelle + der Auslöse von 7,26 Euro unter Einhaltung der Arbeitszeit 7-16.00 Uhr an der Baustelle.

So denke ich das es ok wäre.

Der Tarifvertrag sagt aber wenn ich von zu Hause direkt zur Baustelle fahre so hat er mir die Fahrtkosten zu tragen. Also Monatsfahrkarte von Zuhause bis zur Montagestelle.

Mmmmmh

P
poiuz

10.08.2012 um 21:03 Uhr

Ohne es bös zu meinen, aber Du solltest echt zum Anwalt gehen, wenn du den - mMn völlig richtigen Ausführungen - rkochs nicht folgen kannst. Die Sache ist doch relativ einfach, entweder fährst du von zu Hause direkt zur Montagestelle und bist um sieben vor Ort, dann wirds richtig teuer für den AG. Du bekommst dann die Auslöse, KEINE Monatskarte. Könntest dir freilich eine kaufen, aber wenn die weniger kostet als du an Auslöse kriegst kannst du den Rest behalten.

Oder du fährst zum Firmensitz, und bist da dann um 07:00, nicht vorher!, dann fährt der AG dich mit dem Bully, dann bist du aber erst 07:15 am Arbeiten und 16:00 gehts wieder zurück. Dafür gibts dann mMn KEINE Auslöse, da unter 7km nur "1. Für alle Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) mit einer Entfernung von dieser bis zu 7 km in der Luftlinie wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg vergütet" das tatsächliche vergütet wird, tatsächlich wurdest du aber gratis befördert.

Um den Teil deiner ursprünglichen Frage zu beantworten: Nein, das wäre keine BR Arbeit. Hast du überhaupt schon ein Seminar besucht?

Schreib dem Gewerkschaftsanwalt ne eMail oder besuch ihn in deiner Freizeit.

S
Skyline

10.08.2012 um 22:55 Uhr

von poiuz

Hallo .

ich glaube du hast meine Fragestellung nicht verstanden.

Mein Wohnsitz ist 50 km von meiner Baustelle entfernt , Montagestelle. Firmensitz ist 41 Km entfernt.

Wenn ich direkt zur Baustelle fahre habe ich dann Fahrgeld von Zuhause zu bekommen?Was der Passus sagt : (Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung.

Arbeitszeit von 7.00-16.00 an der Baustelle. Plus der Auslöse von der Firma , hier 9km , 7,26 Euro. und die Fahrtkosten von zuhause aus ( u.a Monatsfahrkarte )


Fahre ich zum Betriebssitz und hat der Chef mich dorthin geordert so hat er dieses als an der Baustelle verbrachte Zeit zu vergüten. Fahre ich 6.30 auf den Hof und verlasse ihn um 16.20 so hat er mir die Zeit zu vergüten plus die Auslöse von 7,26 Euro.

S
Skyline

10.08.2012 um 23:05 Uhr

Rechenbeispiele.

50 Km bis zur Baustelle , 41 Km bis zur Firmensitz.

  1. Ich fahre zur Montagestelle mit meinen KFZ unter Einhaltung der Arbeitszeit 7.00-16.00

    Chef muss mir Fahrtgeld von Zuhause bezahlen oder eine Monatsfahrkarte. Chef muss eine Auslöse von 7,26 Euro zahlen.

    Richtig?


  1. Ich fahre zum Firmensitz und muss dort mit den Firmenwagen um 6,30 mitfahren. Das Auto fährt ab 16.00 von der Baustelle wieder ab und ist ca. 16.20 wieder an den Firmensitz.

    Chef muss mir ab 6.30-16.20 vergüten weil er mich zur Firma geordert hat. Chef muss Auslöse zahlen , 7,26 Euro.

    Richtig ?


Und ich denke schon das es was mit BR Arbeit zu tun hat , wenn dieser Tarif uns beschäftigt. Und auch Anwendung findet in der Firma. Auch wurde schon in einer Sitzung darüber gesprochen.

Danke

B
BRUTUS

10.08.2012 um 23:31 Uhr

in erster Linie geht es doch - so wie ich das lese - um dein individuelles Problem bei dieser Sache, also dich deswegen freizustellen im Rahmen einer Betriebsratstätigkeit halte ich für bedenklich

oder liegt ein Beschluß des BR vor, der dich beauftragt, bzgl. dieses Problems grundsätzlich bzw. mit kollektivem Bezug rechtliche Klärung herbeizuführen, weil sich z.b. deswegen schon mehrere Kollegen beschwert haben oder zwischen AG und BR grundsätzliche Probleme in der Auslegung des Tarifs bestehen?

dann wäre es Betriebsratstätigkeit..........

P
poiuz

11.08.2012 um 01:27 Uhr

Skyline .. es hat keinen Sinn miteinander zu reden, wenn eine Seite nicht zuhört.


50 Km bis zur Baustelle , 41 Km bis zur Firmensitz.

  1. Ich fahre zur Montagestelle mit meinen KFZ unter Einhaltung der Arbeitszeit 7.00-16.00 Chef muss mir Fahrtgeld von Zuhause bezahlen oder eine Monatsfahrkarte. Chef muss eine Auslöse von 7,26 Euro zahlen.

Richtig?

Nein, KEINE Monatskarte. Wie kommst du da überhaupt drauf, davon steht nicht ein Wort im Tarif. Es gibt die Auslöse und damit hats sich. Und zwar 18,63 € pro Tag, weil die Baustelle sich in Zone 4 = 30 - 50 km befindet. Das sind im Schnitt dann ca. 400€ pro Monat, steuerfrei, weil Auslagenersatz. Das ist auch die einzige Möglichkeit bei der du um 07:00 bereits auf der Baustelle sein mußt.


  1. Ich fahre zum Firmensitz und muss dort mit den Firmenwagen um 6,30 mitfahren. Das Auto fährt ab 16.00 von der Baustelle wieder ab und ist ca. 16.20 wieder an den Firmensitz. Chef muss mir ab 6.30-16.20 vergüten weil er mich zur Firma geordert hat. Chef muss Auslöse zahlen , 7,26 Euro. Richtig ?

Falsch! Der Chef kann dich nicht zu 06:30 zur Firma ordern, weil deine Arbeitszeit erst um 07:00 beginnt. Wenn der Chef dich um 07:00 mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle fährt, dann gibts es KEIN GELD, weil du doch unentgeltlich befördert wurdest. (Weil weniger als 7km) Falls dein Chef tatsächlich drauf bestehen sollte das du um 06.30 da bist und um 16.20 erst Feierabend machst, dann sind das abzüglich deiner 45(!) Minuten Pause (Weil mehr als Neun Stunden Arbeitszeit) 09:05 Arbeitszeit, macht 43 pro Woche. Das kann man freilich machen, aber zwingen kann man dich nicht.

S
Skyline

11.08.2012 um 10:25 Uhr

poiuz Hallo.

Ich denke ich lese genug und es ist Überflüssig solche Kommentare zu schreiben.

Ich will hier nur ein paar Gedanken austauschen.

  1. Auslöse ist kein Fahrgeldersatz ( 1. Bei auswärtigen Arbeiten wird Aufwandsentschädigung Fahrgelderstattung gezahlt (Auslösung nach § 6 Ziffer 2).

Also Aufwandsentschädigung für die Zeit die man braucht um zur Baustelle zu kommen.

  1. Eine Monatsfahrkarte würd es hier für geben weil es billiger ist als wie mit PKW

Reise- und Aufwandsentschädigungen (Auslösung)*)

  1. Für alle Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) mit einer Entfernung von dieser bis zu 7 km in der Luftlinie wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg vergütet (dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer an Stelle eines öffentlichen Verkehrsmittels sein eigenes Verkehrsmittel benutzt).

poiuz in deinen letzten Absatz hast du die 7,26 Auslöse vergessen die man noch zu zu bekommen hätte.

Grundsätzlich hat der AG zu zahlen wie der Monteur zur Baustelle kommt. Dieses kann unter anderen hier auch eine Monatsfahrkarte sein. Denke das er nur verpflichtet ist den Monteur von Betriebssitz bis zur Baustelle zu sorgen hat.

Monatsfahrkarten Übernachtungskosten sind damit abgegolten. Ob am Montageort übernachtet wird, ist betriebsintern zu vereinbaren. Im Falle der Übernachtung entsteht der Anspruch auf Erstattung von tatsächlichen Fahrgeldauslagen auch gemäß Ziffer 1 Absatz 1 nur für eine Hin- und Rückfahrt, während die Auslösung für jeden Kalendertag der Montagedauer bei Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Bei länger dauernden Arbeiten werden an Fahrgeld die Kosten für die verbilligten Wochenoder Monatsfahrkarten bezahlt.

Danke

P
poiuz

11.08.2012 um 15:30 Uhr

Mir fällt gerade auf das es Auslösung und Fahrgeld gibt, welcher Arbeitnehmergott hat denn diesen Tarif geschrieben? :-D

Einmal noch:


  1. Auslöse ist kein Fahrgeldersatz ( 1. Bei auswärtigen Arbeiten wird Aufwandsentschädigung Fahrgelderstattung gezahlt (Auslösung nach § 6 Ziffer 2).

Also Aufwandsentschädigung für die Zeit die man braucht um zur Baustelle zu kommen.

Tatsächlich!


  1. Eine Monatsfahrkarte würd es hier für geben weil es billiger ist als wie mit PKW

Reise- und Aufwandsentschädigungen (Auslösung)*)

  1. Für alle Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) ********mit einer Entfernung von dieser bis zu 7 km in der Luftlinie ******* wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg vergütet (dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer an Stelle eines öffentlichen Verkehrsmittels sein eigenes Verkehrsmittel benutzt).

Naja, nur bei länger andauernden Arbeiten, aber ja.

Und nein, die 7,26 habe ich nicht vergessen. Falls weniger als 7km Luftlinie -> KEINE Auslöse. Auch keine 7,26. Wo kämen wir denn da hin? Aufwandsentschädigung obwohl man gar keinen Aufwand hat?


Grundsätzlich hat der AG zu zahlen wie der Monteur zur Baustelle kommt.

Vom Betriebssitz, ja, das ist richtig.


Dieses kann unter anderen hier auch eine Monatsfahrkarte sein.

Jo.


Denke das er nur verpflichtet ist den Monteur von Betriebssitz bis zur Baustelle zu sorgen hat.

Im Prinzip ja, ABER ihr habt ja nen Tarif wo was anderes drinsteht.


Übernachtungskosten sind damit abgegolten. Ob am Montageort übernachtet wird, ist betriebsintern zu vereinbaren. Im Falle der Übernachtung entsteht der Anspruch auf Erstattung von tatsächlichen Fahrgeldauslagen auch gemäß Ziffer 1 Absatz 1 nur für eine Hin- und Rückfahrt, während die Auslösung für jeden Kalendertag der Montagedauer bei Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Bei länger dauernden Arbeiten werden an Fahrgeld die Kosten für die verbilligten Wochenoder Monatsfahrkarten bezahlt.

Im ganzen bist du ausnahmsweise in einer glücklichen Situation. Obwohl dein tatsächlicher Zusatzaufwand nur 7km sind, kriegst du trotzdem die Auslöse der Stufe 4. Du bist natürlich ziemlich gekniffen, falls die Baustelle 300km weg ist und du dann von den mickrigen 40€ Auslöse dort eine möblierte Wohnung finden sollst.

Um auf deine ursprünglichen Fragen nochmal zurückzukommen:


Was hat er mir zu Zahlen wenn ich von Zuhaus 50 Km zur Baustelle fahre und an der Baustelle von 7.00-16.00 Arbeite.

Da muß ich mich jetzt doch tatsächlich fast völlig revidieren und behaupte: Monatskarte von zuhause aus und Auslöse nach Entfernung von WErkstatt zu Baustelle nach der Tabelle, in diesem Falle nichts. Oder 7,26 falls der Anmarschweg die Luftlinie um 20% überschreitet.


Zitiert er mich (Chef) zur Firma, um mit dem Gemeinschaftsbully um 6.30 mitzufahren.

Hier ist erstmal wichtig, das er dich nicht zu 6.30 zitieren kann! Deine Arbeitszeit beginnt um 7.00, entweder in der Firma oder auf der Baustelle, nicht früher!

Falls du freiwillig bereits um 6.30 da bist und erst um 16.20 wieder in der Firma, dann muß der Chef dir die gesamte Zeit von 6.30-16.20 bezahlen, abzüglich 45 Minuten Pause, und 7,26 Auslöse freilich. In diesem Fall gibts dann allerdings keine Monatskarte und du darfst die Anreise zur Firma selbst bezahlen, das scheint mir auf den ersten Blick schlechter. Müßte man mal mit deinem Lohn gegenrechnen für die vielen Überstunden.

S
Skyline

11.08.2012 um 17:06 Uhr

poiuz

Puh Super geantwortet.

So denke ich auch.

Danke Dir

Ich werde da es bei uns eine Frage der AN war dieses bei der Gewerkschaft vortragen. Anwalt für Arbeitsrecht.

Einige Kollegen sind auf mich zugekommen und haben gefragt wie es den aussieht mit der Auslöse ect.

Ich werde euch Infos geben wie es den ausgegangen ist.

Denke jetzt ist alles durchgekaut.

Danke euch.

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