Pausenregelung
Hallo
Gem. ArbZG müssen Mitarbeiter, die bis 6 Std. arbeiten, keine Pause an diesem Tag machen, erst ab mehr als 6 Std. muss eine Pause gemacht werden.
Wie ist der Sachverhalt wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der der Zeitraum 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr als Pausenzeitraum für alle vorgegeben ist.
Unter Berufung auf diese Betriebsvereinbarung sollen Mitarbeiter, die z.B. von 08.00 - 14.00 Uhr (6 Std.) arbeiten (kein Schichtdienst), in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr auch eine Pause von 30 Minuten machen, obwohl sie NICHT mehr als 6 Std. arbeiten.
Ist es korrekt, dass die Betriebsvereinbarung in diesem Fall über dem ArbZG steht und die MA diese Pause machen müssen, obwohl sie nur bis zu 6 Std. und nicht mehr als 6 Std. arbeiten? Was ist bindend, die BV oder das Gesetz?
MA mit Arbeitszeit bis 6 Std. möchten eigentlich keine Pause machen.
Danke für eure Rückinfo
Community-Antworten (9)
09.07.2026 um 13:51 Uhr
Wenn es die Betriebsvereinbarung gibt, dann könnt ihr 30 Minuten Pause machen, die ihr dann aber hinten ranhängen müsst. Also bis 14.30 Uhr arbeiten
09.07.2026 um 13:58 Uhr
Danke pwrmac für die Antwort.
Es gibt diese BV.
Die Frage ist, steht eine BV über einem Gesetz oder nicht? Was ist bindend?????
Gem. Gesetz muss bis zu 6 Std. keine Pause gemacht werden, gem BV muss eine Pause gemacht werden.
09.07.2026 um 14:07 Uhr
ich dachte es heißt, dass nach 6 Stunden eine Pause gemacht werden MUSS, aber nicht das man vor 6 Stunden keine machen darf. Wenn man im Schichtsystem arbeitet,und man früh 6 Uhr anfängt, haben wir auch 8 Uhr kurz Frühstück und 11.30 Uhr Mittag. da ist es so, dass es 10 Minuten Frühstück sind und 20 Minuten Mittag.
09.07.2026 um 14:19 Uhr
Die MA mit bis zu 6 Std. möchten keine Pause machen, sondern nach 6 Std. nach Hause gehen, auch wenn sie deshalb im Zeitraum von 12. 00 bis 13.00 Uhr arbeiten müssen. Deshalb ist hier die Frage, ob die Betriebsvereinbarung mit dem Hinweis " es muss in diesem vorgegebenen Zeitraum 12.oo bis 13.00 Uhr Pause gemacht werden" über dem ArbZG (bis 6 Std. muss keine Pause gemacht werden) steht und bindend ist.
09.07.2026 um 14:37 Uhr
Guck mal hier.
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/4239-pausenregelung-arbeitsrecht
Aber die KI sagt: Pause machen, da es so mit dem Betriebsrat verhandelt ist.
09.07.2026 um 14:37 Uhr
die BV ist bindend ... ABER der BR hat hier ja ein Mitbestimmungsrecht (und dieses auch ausgeübt). Wobei die BV natürlich nicht ÜBER dem Gesetz steht ... aber das tut sie ja auch nicht. Sie regelt nur das, was in Gesetzen steht.
Sprich der AG muss Pausen im Voraus festlegen und das passiert über die BV auch. Das es für Personen, die nur 6 Std. arbeiten im dem Sinne dann negativ ist, weil sie 6,5 h bleiben müssen, ist dann halt so. Aber wie geagt ... der BR hat ein Mitbestimmungsrecht und wenn keine Ausnahmen festgelegt wurden, dann ist das die Schuld des BR (bzw. von BR und AG).
10.07.2026 um 06:30 Uhr
Vielleicht reden wir nicht von Schuld des BR und AG - vielleicht ist euer Job so anstrengend, dass dieser Weg für eure Gesundheit gewählt wurde.
Ist es ein geringer Teil der Belegschaft, die sich über die Pause ärgern, bleibt das Kollektivrecht im Vordergrund, heißt, die Pause gilt für alle.
Aber wenn es der Großteil der Mitarbeiter ist, könntet ihr (du bist BR?) mit dem AG sprechen, dass es abgeändert wird. Denn eine BV ist nicht in Stein gemeißelt und kann überarbeitet werden.
Eine BV darf die Kollegen nicht schlechter als im Gesetz stellen, aber die halbe Stunde wird sicher nicht als Schlechterstellung betrachtet. Trotzdem könnte man eine Ergänzung zur BV für diese Mitarbeiter dem AG vorschlagen. Bis 6 Stunden muss die Pause nicht genommen werden, ab 6 Stunden zählt der Inhalt der BV. Ist doch ein gutes Thema für das nächste Monatsgespräch mit dem AG. Sammelt Aussagen der Mitarbeiter, warum diese Pause so "stresst", sucht Beispiele aus dem Netz, wie es woanders geregelt ist, fragt Angehörige und Freunde. Dann habt ihr eine gute Diskussionsbasis. Und eine BV, die ihr nicht mehr richtig findet, kann auch vom BR gekündigt werden, behält bis zum Abschluss einer neuen die Nachwirkung. Dann kommt halt in die neue BV, dass ab 6 h Pausen zählen.
Wobei auch beachtet werden muss, was ihr arbeitet. Kann der MA am Arbeitsplatz bleiben, wenn andere in die Pause gehen? Werden in dieser Zeit z.B. Maschinen abgestellt?
Aber vielleicht kann man eine andere Sichtweise auf den Ärger legen. Pausen dienen auch dem sozialen Zusammenhalt in einer Firma. Wer nur kommt und nach der Arbeit geht, verpasst mitunter auch lustige Momente in Pausen. Auch die Verbundenheit untereinander kann durch private 30 Minuten im Job verbessert werden.
Viel Glück bei der Umsetzung dieses brisanten Themas.
10.07.2026 um 07:21 Uhr
Außerdem kann ich mich an endlose Diskussionen erinnern, die dann aufkommen, wenn man mal 2 Minuten länger als 6 Stunden gearbeitet hat und dann der Arbeitgeber die auf der Pasuse besteht.
Die Regelung im Gesetz besagt, dass bei Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden die Pausen vorher festgelegt sein müssen. Es ist ein Mindeststandard, zum Schutz der Arbeitnehmer.
Pausen sind keine Strafe sondern dienen der Erholung. Und niemand arbeitet jeden Tag 6 Stunden ohne Unterbrechung konstant durch und bringt dann noch seine volle Leistung.
10.07.2026 um 08:58 Uhr
Die Pause ist bei einer Arbeit unter 6 Stunden Dauer nicht vorgeschrieben und nicht verboten.
Wenn die Lage der Pause im Bereich zwischen 12 und 13 Uhr liegt und das auch für Schichtmitarbeitende so genutzt wird ist das für die Okay.
Wenn die Mitarbeitenden sich die Pause umschichtig in diesen Zeitraum legen, dann ist immer noch jemand für die Kunden da. Da wäre es auch für den 6-Stunden Mitarbeitenden kein Problem, durchzuarbeiten, denn ein Bedarf an Pause ist nicht gegeben und der Rest freut sich, weil es nicht so stressig wird mit überschneiden Pausen.
Wenn allerdings der Betrieb zwischen 12 und 13 Uhr komplett ruht (laut BV), dann wird dies auch für den 6h-Mitarbeitenden gelten müssen. Dann ist die BV Teil des Arbeitsvertrags. Dann muss er/sie die Zeit hinten anhängen.
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