Pausenregelung für Halbtagskräfte?
Eine Frage. Wie ist die Pausenregelung für einen Kollegen, der 5x wöchentlich für 4 Stunden zur Arbeit (Bürotätigkeit) kommt? Da eine leitende Kollegin, mit dieser Arbeitszeit, sich täglich eine Unterbrechung gönnt, die dann auch schon mal eine 1/4 Stunde überschreitet. Andererseits nimmt sie sich jedoch heraus bei den Untergebenen darauf hinzuweisen.
Community-Antworten (4)
14.07.2006 um 11:29 Uhr
@momme Ein bisschen unklar ist Deine Frage ja. Eine Teilzeitbeschäftigte muss keine Pause machen, wenn sie weniger als 6 Stunden arbeitet. Sie kann eine - i.d.R. nicht zu vergütende - Pause machen.
Was die leitende AN betrifft...da würde ich mich nicht mit vergleichen!
14.07.2006 um 11:31 Uhr
Vom Standpunkt des Arbeitszeitgesetzes müßte die Mitarbeiterin keine Pause nehmen.
Allerdings kann der AG eine Pausenregelung definieren und Pause anordnen, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, gemeinsam mit diesem eine Regelung treffen (sofern die leitenden Angestellten in den Einzugsbereich des Betriebsrats fallen).
Die Frage ist, ob unterschiedliche Voraussetzungen bei der "leitenden" Angestellten und den "Untergebenen bestehen.
Hat die Leitende vielleicht Vertrauensarbeitszeit und arbeitet ihre 4 Wochenstunden trotzdem ?
Worauf weißt die Leitende ihre Untergebenen hin ?
14.07.2006 um 11:41 Uhr
Hallo Rollie, die Leitende weißt auf den 'Raub' von Arbeitszeit hin. Einer hat deswegen schon eine Abmahnung erhalten, weil er sich für ca. 2 Minuten im Pausenraum aufhielt.
14.07.2006 um 11:44 Uhr
Korrektes Handeln der Vorgesetzen, wenn auch sehr kleinlich!
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