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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenregelung - Abweichung mit einer Vereinbarung.

R
Rodisch
Jan 2018 bearbeitet

Pausenregelung im Früh- und Spätdienst ! Im Sicherungsdienst wird im Früh- und Spätdienst gearbeitet, die Pause von 30 min. kann jedoch nicht frei gestaltet werden, d.h.. müssen diese Pausen bezahlt werden ?? Kann man mit einer Vereinbarung , zwischen AG. und AN. davon abweichen ? Dienstvereinbarung ??? Bräuchte bis morgen Abend eine fachkundige Auskunft, bin selbst im Personalrat. Also, es handelt sich um Tarifbeschäftigte und können das Areal nicht verlassen für die Pausen, müssen erreichbar sein. Der AG. (öffentlicher Dienst ) beruft sich immer auf den TVL. und meint dann es ist erledigt, ich sehe es so, daß die Pausen bezahlt werden müssen, nur die Frage wie sich beide absichern, mit einer Dienstvereinbarung machbar ??

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.04.2016 um 19:39 Uhr

Nein - die Pausen müssen nicht bezahlt werden. (Ausnahmen bestätigen die Regel; Tarifliche Ansprüche oder ähnliches). Allerdings muss der AG auch sicherstellen, dass der AN die Pausen tatsächlich ungestört machen kann. > müssen erreichbar sein< ist eben in dieser Zeit nicht zugelassen. Der AN muss sicher sein, dass er die Pause ohne Unterbrechung machen kann.

Auch muss die zeitliche Lage der Pause von vorn herein feststehen (z.B. in einer Betriebsvereinbarung niedergelegt sein).

Einfach zu sagen: Ihr könnt irgendwann mal Pause machen - aber wenn es klingelt müsst Ihr wieder arbeiten, heißt im Grunde genommen, dass der AG seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Pausen nicht nachkommt. So gesehen - da er keine korrekten Pausen ermöglicht (sondern bestenfalls so etwas wie Rufbereitschaft), muss er auch zahlen.

Für den BR bzw. Personalrat - macht Eure Mitbestimmung geltend und schafft klare Regeln in einer Dienstvereinbarung.

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