Erstellt am 04.09.2014 um 18:15 Uhr von gironimo
Die Pausenregelung im ArbZG ist eine Mindestregelung. Wenn bei Euch andere Zeiten in einer BV geregelt sind, gelten diese.
Dein BR erklärt sicherlich auch, warum die Pausenregelung bei Euch im Betrieb so ist.
Erstellt am 04.09.2014 um 19:42 Uhr von Antibasti
Offensichtlich fühlt sich der fragensteller durch die bv benachteiligt. Also schlechter gestellt als es das Gesetz vorsieht. Ich könnte mir vorstellen das er die Pause nicht machen muss. Wer sollte es auch sanktionieren???
Erstellt am 04.09.2014 um 21:48 Uhr von Mario
Der Arbeitgeber könnte das unter Umständen sangzionieren. Eine BV gilt unmittelbar und zingend. Für die Durchführung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Als wenn er sie nicht durchführt kann es bis zu einem unterlassungstitel kommen. Wenn der Arbeitgeber dann in regelmäßigen Abständen ein Bußgeld zahlen muss weil einer sich nicht dran hält wird er sicherlich auf diese Person zu gehen im worst cast zenrio.
Erstellt am 04.09.2014 um 21:53 Uhr von Mario
Huch Tippfehler im vorherigen post. Naja was solls. Eins noch. Wenn einem Arbeitnehmer rechte aus einer bv zugestanden bekommt ist ein Verzicht auf diese nur mit Zustimmung des Br möglich. Also aussuchen kann man es sich nicht.
Erstellt am 05.09.2014 um 08:11 Uhr von Pickel
Antibasti, JEDE BV ist ein Kompromiss und in den allermeisten BV werden sich Passagen finden, die einzelnen MA nicht gefallen. Wenn man daraus eine Benachteiligung macht, die die BV für den betreffenden MA ungültig werden lassen soll, hat man das Grundprinzip einer BV nicht verstanden.
Erstellt am 05.09.2014 um 14:26 Uhr von Antibasti
Hier sind es jedoch Passagen die den Fragesteller schlechter stellen als es im Gesetz steht! Eure Argumentation lässt mich weiter zweifeln! Klar gibt es bv's die nicht komplett im Sinne jedes einzelnen sind, sie dürfen jedoch keine Festlegungen aufweisen die in negative Richtung von Tarif oder gar Gesetz abweichen. Schlechtes Beispiel: TVöD 30tage Urlaub für alle. BV 24tage urlaub. Wenn Mann es auf die Spitze treibt wird hier die Anwesenheit im Betrieb unnötig verlängert! Vieleicht lieg ich falsch, überzeugt mich ;-))
Erstellt am 05.09.2014 um 14:40 Uhr von Snooker
Du arbeitest 6 Std täglich. Dann schau was das Gesetz bei 6 Std Arbeitszeit sagt. Oder aber arbeitest Du 5 Std, 59 Min? Wobei so wirklich wäre dies auch kein ergangener Nachteil.
Erstellt am 05.09.2014 um 15:25 Uhr von Nubbel
was willst du damit jetzt schon wieder sagen?
Erstellt am 05.09.2014 um 17:24 Uhr von Hoppel
@ Snopy
"in unserem Unternehmen gibt es eine BV zur Pausenregelung, welche besagt, dass MA die mehr als 5 Std. arbeiten eine vorgeschriebene Pause vom mind. 30 Min machen müssen."
Eine solche Formulierung wäre vollkommer Quatsch, weil nicht konkret. Dann können ja die KollegInnen, die mehr als fünf Stunden arbeiten müssen erstmal 3 Stündchen arbeiten, dann drei Stündchen Pause machen und nochmal 2 Stunden arbeiten ...
Wie lautet denn die Regelung ganz konkret?
"Das Gesetz sagt ja was anderes. Meine Frage... Muss ich nun diese Pause machen (ich arbeite 6 Std. täglich) oder kann ich mich an das Arbeitszeitgesetz halten."
Das Arbeitsgesetz verbietet nicht, dass AG/BR per BV nach z.B. 3 Stunden Tätigkeit ein Pause von z.B. 30 Minuten vereinbaren. Eine solche Regelung wäre zulässig und für jeden AN verbindlich.
"Inweit davon was IM TV Einzelhandel Saarland geregelt ist, weiß ich natürlich nicht. "
Wenn bei Euch ein Tarifvertrag greift, warum guckst Du da nicht erstmal rein?
Erstellt am 05.09.2014 um 18:52 Uhr von Antibasti
@snooker "§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von MEHR als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 ko?nnen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. La?nger als sechs Stunden hintereinander du?rfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause bescha?ftigt werden." Da er 6 stunden und keine Minute länger arbeitet bräuchte er dem Gesetz nach keine Pause einschieben
Erstellt am 05.09.2014 um 20:05 Uhr von Nubbel
och mensch, jetzt haste vorgesagt:(
Erstellt am 05.09.2014 um 21:22 Uhr von Antibasti
Erstellt am 06.09.2014 um 10:55 Uhr von Mario
Dann ist ja alles klar. Die BV ist eine besser Stellung als im Gesetz. Weil schon nach 5 Std Pause. Anstelle bei mehr als 6 std. Eine BV darf nur nicht schlechter sein als das Gesetz. Tarif ist wieder eine andere Geschichte. Erstmal besteht eine Tarif Bindung? AG im Verband und AN in Gewerkschaft? Alternative gibt es eine Bezugsklausel auf Tarif im Vertrag? Wenn beides nein dann Gesetz oder BV wenn besser als Gesetz. Nach meiner persönlichen Einschätzung ist das der Fall.
Erstellt am 06.09.2014 um 12:57 Uhr von Snooker
@Mario
Ob es eine Besserstellung ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Der eine kann sich benachteiligt fühlen weil er dadurch eine halbe Stunde länger im Betrieb verweilen muss. Der andere kann sich benachteiligt fühlen weil er die Zeit voll durchmachen soll ohne Pause zu haben.
Es kann natürlich auch solche Turnschuhe geben Wie die anderen beiden Clowns hier die sich bei Problemen anderer, sich ohne besseres wissen, versuchen über was lustig zu machen. Ob das den Fragesteller aber weiter hilft scheint nicht relevant. Hier sollte man sich aber mal in der Fachliteratur, oder aber meinetwegen auch in diversen Urteilbegründungen was es heißt bis zur sechsten Stunde oder aber bei mehr als sechs stunden. Einige aber scheinen immer nur das geschriebene Wort zu sehen und nicht den Sinn der Auslegung zu verstehen
Erstellt am 06.09.2014 um 13:33 Uhr von Antibasti
@snooker: genau, für den Fragesteller ist es eben keine Besserstellung. Aber wer sind jetzt bitte die Clowns???
Erstellt am 06.09.2014 um 16:17 Uhr von Nubbel
das soll ich sein, und zwar weil snooker das arbeitszeitgesetz nicht versteht.
Du arbeitest 6 Std täglich. Dann schau was das Gesetz bei 6 Std Arbeitszeit sagt. Oder aber arbeitest Du 5 Std, 59 Min? Wobei so wirklich wäre dies auch kein ergangener Nachteil.
Antwort 7 Erstellt am 05.09.2014 um 14:40 Uhr von Snooker 242660
das was du schreibst ist nonsens. andere als clown zu bezeichnen, weil du es nicht verstehst ist der hammer.
Erstellt am 06.09.2014 um 18:21 Uhr von Antibasti
Er redet von "den beiden Clowns" also 2! Außerdem macht sich keiner lustig, nur vielleicht bisschen lächerlich. Die Frage ob der Fragesteller die Pause machen muss ist aber letztlich noch immer nicht abschließend geklärt?!?! Schade
Erstellt am 06.09.2014 um 20:16 Uhr von Nubbel
dann musst du der zweite sein:), da du mich direkt verstanden hast
Erstellt am 06.09.2014 um 21:08 Uhr von Antibasti
Das befürchte ich auch, aber da du mir netterweise Gewissheit verschafft hat werde ich mich jetzt in den Schlaf heulen. Schlaft alle gut
Erstellt am 07.09.2014 um 08:33 Uhr von Nubbel
klar muss er die pause machen. der br sollte die bv überarbeiten.
Erstellt am 07.09.2014 um 08:49 Uhr von Antibasti
Erstellt am 07.09.2014 um 09:22 Uhr von Nubbel
warum er die Pause machen muß oder warum die überarbeitung?
Erstellt am 07.09.2014 um 12:36 Uhr von Antibasti
Na warum die Pause? Aber du hast recht, wenn die BV variabler gestaltet wäre, zB. "AN hat nach 5 h Arbeit das Recht auf eine Pause von mind x Minuten". Aber selbst wenn es diese BV nicht gäbe, weißt der AG im Rahmen seines direktionsrechts eine Pause an ( im dienstplan steht F1 = 7:00-12:30 9:00-9:30 pause) so erübrigt sich doch unsere Diskussion und die Pause muss gemacht werden
Erstellt am 07.09.2014 um 18:14 Uhr von Nubbel
wenn in der bv steht, nach 5 stunden wird ne pause gemacht, dann wird ne pause gemacht.
Wenn man den teilzeitlern nen gefallen tuen möchte, stellt man die pause bei teilzeit bis 6 stunden variabel