Fahrzeit=Arbeitszeit
Mahlzeit,Kollegen
Ich bin ein neues Betriebsratsmitglied und es kam gleich folgendes Thema auf den Tisch....
mein Arbeitgeber im SHK Gewerbe verfolgt seit Jahrzehnten das Model,dass die Fahrzeit vom Betrieb zur Baustelle mit Firmenfahrzeugen gestaffelt nach Entfernungskilometer Luftlinie mit Auslösung vergütet wird.Das heißt konkret Arbeitszeit beginnt um 7:00 auf der Baustelle und endet um 16.00an der Baustelle.Bei Fahrtwegen Luftline unter 7KM wird die Fahrzeit nicht vergütet,sollen aber trotzdem um 7:00 an der Baustelle sein,,ab 7 KM wird sie gestaffelt je nach Entfernung vergütet zb 7KM 8 Euro/Tag bei 40KM 35Euro/Tag dafür muss man allerdings die vollen 8 Std an der Baustelle sein.Das bedeutet sollte der Betrieb einen nach & Std zu einer anderen Baustelle schicken entfällt die Auslöse.Meiner Meinung nach und wenn ich den Tarifvertrag SHK NRW richtig verstehe ist die Auslöse nur eine zusätzliche Verpflegungsmehraufwandsentschädigung und ersetzt nicht die Entlohnung der tatsächlichen Fahrzeit,oder sehe ich das falsch?Wenn wir auf Ferbaustelle fahren das heißt mit Übernachtung wird nur die erste und letzte Fahrt bezahlt,ob man 3Tage auf Montage ist oder 3 Monate.Die Fahrten dazwischen also zum Wochenende nach Hause und Montags früh wieder zur Baustelle mit dem Firmenwagen werden nicht bezahlt,auch das sehe ich als nicht korrekt.
Vielleicht kann mir da jemand etwas zu sagen bevor ich mir von einem Fachanwalt Rat hole.
Community-Antworten (2)
06.07.2026 um 07:37 Uhr
Ich persönlich würde gleich zu einem Fachanwalt gehen.
06.07.2026 um 08:30 Uhr
Seit Ihr in einem Tarifvertrag wenn ja, wie ist das im Tarif geregelt - ggf. mal an die Gewerkschaft wenden
Aufwandsentschädigung ist nicht für die Arbeitszeit, Reisezeit aber dies sollte auch alles tariflich geregelt sein, wenn bei Euch ein Tarifvertrag angewendet wird, wobei eine Aufwandsentschädigung anders berechnet wird, nicht nach Kilometer.
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