Anrechnungsbestimmungen Berufschule - Anspruch auf Anrechnung der Fahrzeit Berufschule-Büro zur Arbeitszeit?
Anrechnungszeit Fahrzeit Berufschule/Büro
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eine erwachsene Auszubildende fährt von der Berufschule zum Büro nach 5 Stunden Unterricht. Hat sie Anspruch auf Pause und hat sie Anspruch auf Anrechnung der Fahrzeit Berufschule-Büro zur Arbeitszeit?
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Eine erwachsene Auszubildende besucht die Berufschule im Block: Sie geht 4 Wochen am Stück zur Schule und soll nun an 2 Nachmittagen noch ins Büro kommen. Ist dies zulässig, wenn ja in welchem Verhältnis und werden hier die Fahrzeiten als Arbeitszeiten angerechnet.
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung, die ich nachlesen kann?
Community-Antworten (1)
01.12.2006 um 20:59 Uhr
Riri,
grundsätzlich ist die Fahrzeit Berufsschule-Büro auf die Arbeitszeit anzurechnen.
Eine Übersicht zur Rechtsprechung findest Du hier: http://www2.igmetall.de/homepages/bonn-rhein-sieg/jugend/freistellung.html
http://www.verdi-suedhessen.de/personengruppen/download/ju_privatvergnuegen_berufsschule.pdf
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