Erstellt am 03.03.2011 um 13:47 Uhr von rolfo
Die Fahrtzeiten zum Betrieb sind natürlich Arbeitszeit. Mir stellt sich nur die Frage, kommen die da besser weg wenn sie das Fahrzeug zum Betrieb fahren.
Für die Kollegen entstehen doch so keine Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug zum Betrieb und zurück. Ausserdem haben sie früher Feierabend als wenn sie erst über den Betriebshof fahren müssten.
Der AG kann es nicht ablehnen die Fahrzeuge auf dem Betriebshof abzustellen. Was ist denn arbeitsvertraglich geregelt in der Hinsicht?
Erstellt am 03.03.2011 um 14:04 Uhr von wadlbeisser
@OleOlsen
Problem kenne ich, führe des wegen gerade eine Klage, google mal 5 AZR 292/08 gibt ein BAG Urteil dazu, könnte evtl. ähnlich gelagert sein wie bei Dir.
Kannst auch den folgenden Link nutzen:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-10/arbeitsrecht-aussendienst-arbeitszeit
Viel Erfolg
Erstellt am 03.03.2011 um 15:07 Uhr von Forentroll
@rolfo
Die Fahrten zum Betrieb sind in diesem Fall keine Arbeitszeit. Weil die Fahrt vom Betrieb zum Kunden geht. Den Fall, den du schilderst ist der, das der Fahrer direkt zum Kunden fährt. Wie im Link vom wadlbeiser steht ist die Fahrt zum Kunden zu vergüten und so wäre die Fahrt auch wieder zurück vergütungspflichtig. Jedoch nur bis zum Werk.
Hier wäre das Werk "Mitarbeiter im Außendienst" zu empfehlen. Auf Seite 57 oben steht:
"Nach der Rechtsprechung sind Reisezeiten bei Außendienstangestellten grundsätzlich als Arbeitszeit anzusehen, wenn sie die Fahrt von der Betriebsstätte zu einer außerhalb gelegenen Arbeitsstätte (Kunde) umfassen."
@OleOlsen
Weiterhin ein kleiner Hinweis:
Dieser Bonus der "Privatnutzung" des Dienstautos zur und von der Arbeit ist Einkommensteuerpflichtig!
Erstellt am 03.03.2011 um 15:33 Uhr von rolfo
Ich meinte damit auch nicht die Fahrt von zuhause zum Betrieb, sondern die Fahrt vom letzten Kunde zum Betrieb.
Erstellt am 03.03.2011 um 22:12 Uhr von OleOlsen
Also die Fahrt zum Kunden wird ja als Arbeitszeit vergütet.
Mir geht es um die Zeit ab dem letzten Kunden
Erstellt am 04.03.2011 um 12:25 Uhr von wadlbeisser
@OleOlsen
ebenso wie die erste Fahrt zum Kunden, gilt die Fahrt vom letzten Kunden zurück als Arbeitszeit, evtl. sogar als Mehrarbeitszeit.
Tenor des von mir angegeben BAG Urteils lautet "die Arbeitszeit eines Außendienstlers beginnt und endet am Wohnort, bzw. Betriebsgelände"