Fahrzeit =Arbeitszeit
Fahrzeit = Arbeitszeit ?
Unser Fahrpersonal fährt mit Renault Kangoos unsere Ware zum Kunden. Die Fahrer nehmen die Fahrzeuge mit nach Hause, so dass sie keine eigenen Fahrkosten haben.
Die Arbeitszeit beginnt um 06:45 im Betriebsgebäude zum Laden. Die Arbeitszeit endet nach Auffassung des Arbeitgebers unmittelbar mit dem Ende der Belieferung des letzten Kunden. Eine Abfahrt von 60-90 Minuten aus dem Liefergebiet geht dann täglich zu Lasten des Fahrers.
Es sind Zeitprotokolle zu führen. Das Ende der Arbeitszeit wird dann von der Personalstelle manuell in das Arbeitzeitkonto eingepflegt.
Der Hinweis, das Fahrzeit Arbeitszeit wäre, wird vom AG nicht akzeptiert. Er verweist auf den "Bonus", den die Fahrer hätten, da sie ja das Fahrzeug mit nach Hause nehmen würden.
Der Wunsch der Fahrer, die Fahrzeuge wieder auf dem Betriebsgelände abstellen zu können, wird von AG abgelehnt.
Kennt jemand in diesem speziellem Fall Entscheidungen ? Ich habe leider nichts finden können.
Community-Antworten (6)
03.03.2011 um 14:47 Uhr
Die Fahrtzeiten zum Betrieb sind natürlich Arbeitszeit. Mir stellt sich nur die Frage, kommen die da besser weg wenn sie das Fahrzeug zum Betrieb fahren. Für die Kollegen entstehen doch so keine Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug zum Betrieb und zurück. Ausserdem haben sie früher Feierabend als wenn sie erst über den Betriebshof fahren müssten. Der AG kann es nicht ablehnen die Fahrzeuge auf dem Betriebshof abzustellen. Was ist denn arbeitsvertraglich geregelt in der Hinsicht?
03.03.2011 um 15:04 Uhr
@OleOlsen
Problem kenne ich, führe des wegen gerade eine Klage, google mal 5 AZR 292/08 gibt ein BAG Urteil dazu, könnte evtl. ähnlich gelagert sein wie bei Dir. Kannst auch den folgenden Link nutzen: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-10/arbeitsrecht-aussendienst-arbeitszeit
Viel Erfolg
03.03.2011 um 16:07 Uhr
@rolfo Die Fahrten zum Betrieb sind in diesem Fall keine Arbeitszeit. Weil die Fahrt vom Betrieb zum Kunden geht. Den Fall, den du schilderst ist der, das der Fahrer direkt zum Kunden fährt. Wie im Link vom wadlbeiser steht ist die Fahrt zum Kunden zu vergüten und so wäre die Fahrt auch wieder zurück vergütungspflichtig. Jedoch nur bis zum Werk. Hier wäre das Werk "Mitarbeiter im Außendienst" zu empfehlen. Auf Seite 57 oben steht: "Nach der Rechtsprechung sind Reisezeiten bei Außendienstangestellten grundsätzlich als Arbeitszeit anzusehen, wenn sie die Fahrt von der Betriebsstätte zu einer außerhalb gelegenen Arbeitsstätte (Kunde) umfassen."
@OleOlsen Weiterhin ein kleiner Hinweis: Dieser Bonus der "Privatnutzung" des Dienstautos zur und von der Arbeit ist Einkommensteuerpflichtig!
03.03.2011 um 16:33 Uhr
Ich meinte damit auch nicht die Fahrt von zuhause zum Betrieb, sondern die Fahrt vom letzten Kunde zum Betrieb.
03.03.2011 um 23:12 Uhr
Also die Fahrt zum Kunden wird ja als Arbeitszeit vergütet.
Mir geht es um die Zeit ab dem letzten Kunden
04.03.2011 um 13:25 Uhr
@OleOlsen
ebenso wie die erste Fahrt zum Kunden, gilt die Fahrt vom letzten Kunden zurück als Arbeitszeit, evtl. sogar als Mehrarbeitszeit. Tenor des von mir angegeben BAG Urteils lautet "die Arbeitszeit eines Außendienstlers beginnt und endet am Wohnort, bzw. Betriebsgelände"
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