Wiedereingliederung
Hallo zusammen hätte mal ne Frage vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.
Ich hatte einen Arbeitsunfall und würde es demnächst mit der Wiedereingliederung versuchen. Wie ist das der Ablauf. Muss das durch die Berufsgenossenschaft genehmigt werden, oder gehe ich einfach zu meinen BG Arzt und der genehmigt bzw befüwortet das und ich kann am nächsten Tag starten.
Mfg Thomas
Community-Antworten (1)
24.06.2026 um 08:34 Uhr
Dies ist zwar keine Frage für den Betriebsrat, ich werde aber versuchen ein Rahmen zu schaffen.
Die Wiedereingliederung ist ein ziemlich genau abgesprochene Vorgehensweise, wobei der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, behandelnde Ärzte und BG gemeinsam ein Plan erstellen. Während der Wiedereingliederung ist man formal noch Arbeitsunfähig, bekommt also Lohnersatzleistungen.
Ich halte es demnach nicht passend, einfach vom behandelnden Arzt gesagt zu bekommen "mach mal..." und dann beim Arbeitgeber vor der Tür zu stehen. Wenn Du näheres zur Vorgehensweise wissen willst, wendest Du Dich am Besten an deiner BG (oder betriebsätzlichen Dienst), die haben dies sicherlich öfters gemacht und begleitet und können daher die für deine Situation den besten Weg aufzeichnen
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