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Zustimmung zur Wiedereingliederung wegen BR-Arbeit widersprochen - Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?

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Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich bin seit Montag nach siebenwöchiger Krankschreibung in der Wiedereingliederungsphase (nur Bürotätigkeiten für 4 Stundentäglich). Nachdem ich dann diese Woche an einer BR-Sitzung teilgenommen habe, war mein Vorgesetzter ziemlich sauer. Er ist der Meinung, dass ich während der Wiedereingliederung keine BR-Arbeit machen soll, da diese mich zu sehr anstrengen würde und die Genesung beeinflussen würde. Sollte ich weiterhin BR-Arbeit machen, müsste er der Wiedereingliederung widersprechen. Ich habe ihn gesagt, das ich mich erkundigen werde, wie das rechtlich aussieht und habe Ihm heute mitgeteilt, dass BR-Arbeit einer Bürotätigkeit gleiche und eine Wiedereingliederung kein Verhinderungsgrund für einen BR ist. Ich habe auch ein ärztliches Attest meines behandelnden Arztes vorgelegt, das nichts gegen eine BR-Tätigkeit entgegensteht. Auch die Betriebsärztin sieht keine Probleme beim Ausüben der BR-Tätigkeit und wird dies auch schriftlich bestätigen. Der Vorgesetzte sagte mir daraufhin, dass er die Zustimmung zur Wiedereingliederung zurück zieht und ich ab Montag Zuhause bleiben soll. Daraufhin habe ich dem GF und dem Vorgesetzten einen Brief des BR mit einer Stellungnahme des BR und dem Attest des Arztes gegeben. Wir weisen darin eine Rücknahme der Wiedereingliederung zurück und möchten für den Fall, dass dies doch geschieht eine schriftliche Begründung für diesen Schritt haben. Im Personalbüro hat er schon angegeben, dass der Wiedereingliederung widersprochen wird, als Begründung wird genannt, dass die Belastung für mich durch die Doppelbelastung von Job und BR-Tätigkeit zu groß wäre. Der BR sieht das Verhalten des Vorgesetzten als lächerlich an, man möchte Vermeiden, das ich mein Wissen an den BR gebe, da z.Z. ein Interessenausgleich wegen eines Teilbetriebsübergang verhandelt wird. Kann man es so sehen, das ich wegen meiner BR-Tätigkeit benachteiligt werde? Oder ist es gar eine Behinderung der BR-Arbeit? Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Welche Schritte würdet Ihr einleiten?

Gruß Franz-Josef

7.320012

Community-Antworten (12)

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pirat

06.06.2008 um 22:41 Uhr

@Franz-Josef, ......."mein Vorgesetzter ziemlich sauer. Er ist der Meinung".....ist er Arzt? Gibt er dir das schriftlich? IMHO.. § 78 des BetrVG beinhaltet den Unterlassungsanspruch gegen jede Art der Behinderung. § 119 stellt die Strafnorm für eine vorsätzliche Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Ein RA könnte es ihm erklären. .-)

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Franz-Josef

06.06.2008 um 22:48 Uhr

Hallo Pirat,

sehe ich ähnlich ;-)

Er hat zwar einen Dr. , aber er ist kein Arzt ;-)

Soll ich am Montag einfach wieder arbeiten gehen, eine außerordentliche BR-Situng einberufen lassen und dies beschliessen lassen? Oder soll ich gleich zur Gewerkschaft gehen? Bisher hat der AG uns noch nichts schriftliches gegeben.

Gruß Franz-Josef

P
pirat

06.06.2008 um 23:27 Uhr

@Franz-Josef, meine persönliche Meinung.... 1., so schnell wie möglich die GEW in Kenntnis setzen! 2., den Vorgesetzten über die Konsequenzen aufgeklären! 3., dann mit Plan B fortfahren..... .-)

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Franz-Josef

06.06.2008 um 23:37 Uhr

Hallo Pirat,

denke, ich werde so vorgehen, wie du es beschrieben hast.

Die Funktion des Kästchens, sorry, aber jetzt stehe ich auf dem Schlauch?

Gruß Franz-Josef

P
pirat

06.06.2008 um 23:48 Uhr

@ Franz-Josef, kein Problem, mom...achte auf die letzte Antwort!

"Nachricht an Verfasser " Capiche?

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Franz-Josef

07.06.2008 um 00:01 Uhr

Hallo Pirat,

habe verstanden, musste nur ein bischen suchen. Geht die Antwort dann nur an Dich, oder wirst Du benachrichtigt. Habe dieses noch nie ausprobiert.

Gruß Franz-Josef

A
albimax

07.06.2008 um 01:27 Uhr

...wenn man 7 Wochen krank ist, macht man keine BR Arbeit wenn man wiederkommt. war doof merkst selbst ne.weil br arbeit nicht so wichtig ist wie richtige arbeit.

P
pirat

07.06.2008 um 01:37 Uhr

@ Franz-Josef, dann tu es!

P
pirat

07.06.2008 um 01:38 Uhr

@albimax, deine Antwort ist deplatziert !

RW
rainer w

07.06.2008 um 01:47 Uhr

@abimax Geh ins Bett bist Müde Stell Dir mal vor es ginge um Deine Kündigung, und Du wirst gekündigt weil ein BR mitglied nicht zur Sitzung erscheint .und Fälschlicherweise ein Nachrücker eingeladen wird der gar nicht kommen darf. Falscher Beschluß, und der Richter rupft dich und Deinen Anwalt wie ein Huhn!

A
Ausgeträumt

07.06.2008 um 01:52 Uhr

es gibt Menschen , "die sind kein Verlust"

P
pirat

07.06.2008 um 12:20 Uhr

@Franz-Josef, dann öffne deine Ladeluke, bei Rückfragen usw. .... .-)

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