Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
Hallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme:
Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar:
Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt im Rahmen der stufenweise Wiedereingliederung zurück an seinen Arbeitsplatz. Die "Arbeitszeit" ist lediglich in der Angabe der Stunden aufgeführt. Eine Arbeitszeit (von x Uhr bis y Uhr) ist nicht angegeben. Der Arbeitgeber kam nicht auf den Arbeitnehmer zu um ihn auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen oder um mit ihm über den Rahmen/Ablauf/Zeiten der stufenweise Wiedereingliederung zu sprechen. Lediglich Beginn und Ende seines Arbeitstags wurden ihm mitgeteilt.
Der Mitarbeiter hat bereits lange vor Beginn der stufenweise Wiedereingliederung ein fachärztlichen Untersuchungstermin, bei dem er nüchtern erscheinen muss. Dieser fällt in den Zeitrahmen, bei dem der Arbeitnehmer eigentlich "arbeiten" sollte.
Damit er dennoch seiner Zeit auf dem Eingliederungsplan gerecht werden kann, informiert der Arbeitnehmer seinen Chef über den Termin und schlägt ihm vor, dass er die Zeit, hinsichtlich der Dauer der Untersuchung, noch am selben Tag im Anschluss der Untersuchung erbringt, so dass es quasi keine Ausfallzeit gibt.
Zuerst verlangt der Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Termin, mit der Angabe, dass dieser nicht verschoben werden kann - und zwar vorher! Auf Nachfrage bei der Arztpraxis stellt sich jedoch heraus, dass eine solche Bescheinigung VOR einer Untersuchung nicht ausgestellt wird.
Danach ändert der Arbeitgeber seine Meinung und verlangt nun die Bescheinigung mit der Angabe, dass der Termin nicht verschoben werden kann, NACH dem Termin.
Ich habe mir hierzu die rechtliche Grundlage dazu mal angeschaut, welche durch §618 BGB geregelt ist und bitte genau hier um Mithilfe/Meinungen.
Meiner Erachtens ist §618 hier nicht anwendbar, da dieser die bezahlte Freistellung bei vorübergehender Verhinderung regelt. Hier wäre das Argument des Arbeitgebers gerechtfertigt. Im Rahmen der stufenweise Wiedereingliederung sehe ich hier jedoch keine rechtliche Grundlage nach §618 BGB, da der Arbeitgeber kein Lohn/Gehalt an den Arbeitnehmer zu bezahlen hat. Des Weiteren ist der Arbeitnehmer noch immer im Krankenstand. Es ist auch zu bedenken, dass auch keine betriebliche Vereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Regelung kommt, da der eigentliche Arbeitsvertrag aktuell ruht und es sich bei einer stufenweise Weitereingliederung um einen gesonderten Vertrag zwischen Arbeitgeber, Krankenkasse, Arzt und erkranktem Mitarbeiter handelt, mit der Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation.
Somit habe ich meine berechtigten Zweifel ober der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überhaupt: a) den Termin unterbinden kann b) Nachweise mit zusätzlichen Begründungen verlangen kann c) mit dem gezeigtem Verhalten seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer im Rahmen der Wiedereingliederung sogar verletzt
Genau um das zu klären hat er sich an den BR gewendet.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank im Voraus.
Zusätzliche Info: in diesem Beispiel soll ein BEM-Gespräch erst gegen Ende der stufenweise Eingliederung stattfinden.
Community-Antworten (7)
07.06.2020 um 15:27 Uhr
erhält der AN die gewünschte Bescheinigung? Dann wäre der AG doch zufrieden (nachher reicht ihm jetzt doch) und Ihr ganzer Text total wertlos, oder?
07.06.2020 um 16:09 Uhr
Hallo & vielen Dank für die Beteiligung. Es geht primär darum ob der AG diese generell im Rahmen der stufenweise Wiedereingliederung überhaupt verlangen darf - also um die Existenz einer gesetzlichen Grundlage im Fall der stufenweise Wiedereingliederung.
07.06.2020 um 16:13 Uhr
Meiner Ansicht nach kann hier der AG garnichts verlangen! Der AN ist krank geschrieben und wenn dann notwendige Untersuchungen anstehen dann kommt er nicht zur Wiedereingliederung. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe sind bis zu 7 Tage unschädlich für die Wiedereingliederung.
07.06.2020 um 19:30 Uhr
"Der AN ist krank geschrieben und wenn dann notwendige Untersuchungen anstehen dann kommt er nicht zur Wiedereingliederung."
Richtig ... und? Wie weißt der AN dies jetzt nach ... vielleicht mit einer Bescheinigung vom Arzt? Also ... nur mal so ins Blaue gedacht ....
07.06.2020 um 19:59 Uhr
Ich gebe celestro soweit eigentlich Recht. Ein Nachweis von der Praxis ist hinsichtlich des Belegs, dass der AN dort war ist plausibel. Doch einen Vermerk über Uhrzeit oder Begründung, warum der Termin gerade dann stattfindet, dürfte meines Erachtens vom AG nicht gefordert werden.
Zum Beispiel ist auch eine Zeiterfassung, meines Wissens, während einer stufenweise Wiedereingliederung ja auch nicht erlaubt.
Somit sollten Zeiten und weitere Angaben auf der Arztbescheinigung auch nicht erfasst sein und zur generellen Bedingung werden, damit der AN den Arztbesuch überhaupt erst antreten darf. So sehe ich das zumindest. Einen Nachweis, ja - aber ich denke, alleine dieser sollte ohne Angaben von Zeiten oder gar Angaben/Begründung zur Wahrnehmung (konnte nicht anders gelegt werden) nicht beinhalten. Solche Angaben dienen, meines Erachtens nach, zur Errechnung von Ausfallzeiten hinsichtlich der Lohnfortzahlung. Da kein Lohn fließt und sein eigentliches Arbeitsverhältnis (ursprünglicher Arbeitsvertrag, verbunden mit allen Rechten/Pflichten/Betriebsvereinbarungen), sehe ich persönlich eigentlich keinen AG-Rechtsanspruch für solche Angaben.
08.06.2020 um 19:25 Uhr
nur mal meine Meinung: hier mit Rechtsanspruch und Co zu kommen, ist m.E. wenig hilfreich ggf. sogar kontraproduktiv. Der AG brauch den Zettel sicher nicht. Soweit bin ich dabei. Aber eine Wiedereingliederung ist ein Geben und Nehmen von beiden Seiten. Diese kann auch sehr schnell scheitern. Als BR würde ich das eher zum Anlass nehmen hier versuchen einen Weg für beide Seiten zu suchen, der das zukünftige Miteinander vorbereitet. Mit §§ und Co um sich zu werfen führt in einer solchen Situation eher zu einer Verhärtung der Fronten und man tut dem Mitarbeiter damit keinen Gefallen
31.07.2022 um 10:19 Uhr
Wiedereingliederung ich habe einen wichtigen Termin beim Arzt muss ich da zur Arbeit gehen ?
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