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BR-Arbeit wird während Wiedereingliederung abgelehnt?

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Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich war heute das erste Mal nach sieben Wochen krankgeschrieben zu sein, wieder arbeiten, es wurde eine Wiedereingliederung vereinbart, in der ich nicht meinen eigentlichen Job machen darf (Produktion/Reinbereich, nicht möglich dort mit der Erkrankung zu arbeiten), sondern nur Bürotätigkeiten. Es ist bis zum 07.07.2008 festgeschrieben worden, dass ich in dieser Zeit vier Stunden täglich arbeiten darf. Ab dem 07.07.2008 werde ich für eine weitere OP ins Krankenhaus gehen und danach wahrscheinlich eine Reha machen.

Nun hatten die Kollegen vom BR für heute eine BR-Sitzung einberufen, zu der ich natürlich gegangen bin. Nach der BR-Sitzung kam der Vorgesetzte zu mir an und teilte mir mit, dass er es nicht wünsche, dass ich während der Wiedereingliederung BR-Arbeit mache. Er "befürchtetet", dass mich diese Arbeit zu sehr anstrengen würde, da ich durch meine Position im BR als BRV ja auch Verhandlungen führen müsste, mich in strittigen Fragen auch mit der GF anlegen müsste und er dies als gefährdend für meine Genesung ansieht. Wenn ich weiterhin BR-Arbeit in der Wiedereingliederung machen würde, müsste er die Zustimmung zur Wiedereingliederung zurückziehen, er bräuchte mich wieder in meinem eigentlichen Job und möchte die Genesung nicht negativ beeinflussen.

Dazu muss ich Euch sagen, dass bei uns gerade über einen Interessenausgleich wegen eines Teilbetriebsübergangs verhandelt wird, die Kollegen haben mich während der Krankheit laufend informiert und sich auch Tip´s geben lassen und haben auf mein Anraten die Gewerkschaft mit ins Boot geholt.

Mein bzw. unser Eindruck ist es, dass die GF bzw. der Abteilungsleiter nicht wollen, dass ich mein Wissen in die Verhandlungen mit einbringe, denn die anderen BR´s sind leider viel weniger geschult als ich.

Wie sieht das denn jetzt rechtlich aus, kann der AG die Zustimmung zur Wiedereingliederung im Nachhinein wieder zurück nehmen, weil ich BR-Arbeit mache?

Gruß

Franz-Josef

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Community-Antworten (2)

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Rosenheimer

02.06.2008 um 16:54 Uhr

Es ist löblich von Deinem Vorgesetzten, sich für Dein Wohlergehen einzusetzen, aber für einen Unbeteiligten hört sich der Rest eher nach Epressung und "Behinderung der Betriebsratsarbeit" an.

Da Deine Wiedereingliederung eine "personelle Massnahme" ist, muss diese selbstverständlich vom Betriebsrat angesegnet worden sein. Und sollte die Firmenleitung die Wiedereingliederung wieder zurücknehmen wollen, so muss auch dies durch den Betriebsrat.

Unabängig davon würde ich eine Gesprächnotiz über dieses Gespräch erstellen und auch den Betriebsrat in der nächsten Sitzung darüber informieren. Dann steht es im Protokoll und sollte die GF dann tatsächlich einen entsprechenden Zug vornehmen, da wird das anschließende Verfahren bestimmt interessant.

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Franz-Josef

02.06.2008 um 17:16 Uhr

Hallo Rosenheimer,

danke erstmal für deine Antwort. Ich finde es sehr erstaunlich, das die BR-Arbeit auf einmal so anstrengend ist, sonst kann man doch nie verstehen, warum man für das bischen BR-Arbeit so viel Zeit braucht.

Meinst Du, ich sollte mir von meinem Arzt noch eine Bestätigung holen, das er keine Einwände hat, das ich BR-Arbeit mache?

Gruß Franz-Josef

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