Arbeitszeit + Fahrzeit bezahlt?
Ich bin noch unter 18.
Ich habe Feierabend um 16:15, doch seit letztem Jahr bin ich regelmäßig auf einer Baustelle die eine 40min. Fahrt entfernt ist. Diese Fahrt nehmen wir immer zu Arbeitsbeginn und anschließend an den Feierabend.
Weiterhin beginnt mein Arbeitstag um 6:55 und ich weiß bereits, dass bei Azubis von der Minute an der sie den Betrieb betreten die Arbeitszeit gilt. Im Grunde genommen bin ich dann 10 oder mehr Stunden im Betrieb, an der Baustelle, oder auf der Fahrt.
Sollte die Rückfahrt daher noch als Arbeitszeit gelten? So fern ich informiert bin treffen diese Arbeitstunden auch nicht zu.
Ich werde noch meinen Politiklehrer fragen, aber was könnt ihr mir dazu erzählen?
Community-Antworten (1)
24.06.2026 um 17:23 Uhr
Jugendliche Auszubildende
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) mit festgeschriebener, geringerer Stundenzahl. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich sowie 5 Tage bzw. 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Ruhepausen und der Weg zwischen Betrieb und Wohnort werden auch bei Jugendlichen nicht angerechnet (§ 4 und § 8 JArbSchG).
Fahrt ihr vom Auszubildenden Betrieb zur Baustelle und abends auch wieder zurück zum Betrieb ist die Fahrzeit als Arbeitszeit zu rechnen. Also wäre das was dein AG macht nicht rechtens.
Findest du mit dem AG keine Lösung finden würde ich mich an deiner Stelle an deiner zuständige IHK wenden.
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