Betriebsvereinbarung Fehlzeitenanrechnung
Hallo in die Runde der Betriebsräte,
wir sind ein Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Verkaufsstellen sowie Lager, Fuhrpark und Produktion. Seit längerer Zeit arbeiten wir an einer einheitlichen Regelung zur Berechnung von Fehlzeiten bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen. Dabei ergeben sich jedoch immer wieder neue Fragestellungen und Herausforderungen.
Daher würden wir uns gerne mit Betriebsratskolleginnen und -kollegen aus vergleichbar strukturierten Unternehmen austauschen. Insbesondere interessieren uns Erfahrungen aus Unternehmen wie Edeka, Kaufland oder Rewe, da dort vermutlich ähnliche Arbeitszeit- und Einsatzmodelle bestehen.
Wir würden uns freuen, wenn sich jemand für einen Erfahrungsaustausch meldet.
Vielen Dank und viele Grüße
Community-Antworten (2)
18.06.2026 um 07:57 Uhr
Ich komme zwar nicht aus dem Bereich, aber ich finde es spannend, dass ihr offenbar Probleme habt bei "Fehlzeiten" wg. Urlaub, AU, etc. Wie kommt das? Eigentlich muss man dahingehend doch nichts regeln.
18.06.2026 um 10:48 Uhr
Hallo Alex,
was genau ist das Problem und was wollt ihr regeln? Unter den Begriff "Fehlzeiten" würde ich Urlaub und Feiertage (aber auch Fortbildungen) ausschließen. Aus meiner Sicht ist die Berechnung relativ einfach: Als Fehltag gilt jeder Tag den man hätte arbeiten müssen (lt. Dienstplan) und nicht zur Arbeit angetreten ist. Dabei gibt es für mich dann drei Katergorien:
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Fehlen wg Kurzerkrankung, insofern es kein allgemein gültigen Regelung gibt zur Vorlage einer AU ab den ersten Tag: In diesem Fall wird die lt. Dienstplan zu leistenden Arbeit als "Krank" mit den Stunden die lt Dientplan hätten geleistet werden müssen verbucht.
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Fehlen wg Erkrankung mit AU: Hier gilt das Gleiche wie bei Pt. 1) - Stunden wie lt Dienstplan vorgesehen werden vergütet
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Fehlen ohne Krankmeldung, also unentschuldigtes Fehlen: Hier entstehen Minusstundenbzw. die nicht geleistete Stunden werden nicht vergütet. Hinzu kommen ggf. andere arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder ultima ration Kündigung.
Wird bei euch eine 5-Tage Woche gearbeitet, werden für gesetzliche Feiertage die in der Woche fallen 1/5 der Wochenarbeitszeit pauschal gutgeschrieben.
Gibt es bei euch eine 6-Tage Woche 1/6 der Wochenarbeitszeit.
Für 24/7 Betriebe gibt es eine besondere Regelung zum Ausgleich von Feiertage, meistens im Tarifverträge geregelt.
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