Betriebsvereinbarung - aushebelbar für MA Wunsch?
Verstoss gegen Betriebsvereinbarung Auf eigenen Wunsch ?. Hallo ich habe hier eine MA die möchte gerne das ein Punkt von unserer Betriebsvereinbarung für sie nicht gilt ! Sie meint das Sie beim l. AG eine Verzichts Erklärung unterschreiben musste und damit war die Betriebsvereinbarung für Sie nicht anwendbar ! Schlimm genug aber nun will Sie das wir nur einen Punkt in der Betriebsvereinbarung für Sie "raus" lassen ? Ich bin völlig durch einander und bin der meinung das das überhaupt nicht möglich ist ? oder geht das ? Betriebsvereinbarung Punkte weise nicht Anwendbar auf MA wunsch ?
Community-Antworten (4)
02.05.2007 um 18:52 Uhr
Moin Schröder, was für eine BV und was für eine Verzichtserklärung?
02.05.2007 um 18:57 Uhr
BV'en sind in der Wertigkeit über den Arbeitsverträgen, gelten also zwingend für alle ANs. Ausnahme nur möglich, wenn der individuelle Anspruch "besser" ist (~> Günstigerprinzip)
02.05.2007 um 19:16 Uhr
Wobei ich mir auch beim Günstigkeitsprinzip aus einer BV nicht unbedingt die Punkte heraussuchen kann, die ich gut finde und den Rest lasse ich unter dem Tisch fallen. Sonst nehme ich z.B. beim AV nur das Geld. ;-))
Schröder, ohne eine nähere Berschreibung der Umstände, wirst Du keine fundierte Antwort bekommen.
02.05.2007 um 21:44 Uhr
...es war bestimmt die BV zum Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz! Momentan ist es verboten... :-)
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