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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung - aushebelbar für MA Wunsch?

S
Schröder
Jan 2018 bearbeitet

Verstoss gegen Betriebsvereinbarung Auf eigenen Wunsch ?. Hallo ich habe hier eine MA die möchte gerne das ein Punkt von unserer Betriebsvereinbarung für sie nicht gilt ! Sie meint das Sie beim l. AG eine Verzichts Erklärung unterschreiben musste und damit war die Betriebsvereinbarung für Sie nicht anwendbar ! Schlimm genug aber nun will Sie das wir nur einen Punkt in der Betriebsvereinbarung für Sie "raus" lassen ? Ich bin völlig durch einander und bin der meinung das das überhaupt nicht möglich ist ? oder geht das ? Betriebsvereinbarung Punkte weise nicht Anwendbar auf MA wunsch ?

3.52004

Community-Antworten (4)

S
SSGG

02.05.2007 um 18:52 Uhr

Moin Schröder, was für eine BV und was für eine Verzichtserklärung?

H
hans

02.05.2007 um 18:57 Uhr

BV'en sind in der Wertigkeit über den Arbeitsverträgen, gelten also zwingend für alle ANs. Ausnahme nur möglich, wenn der individuelle Anspruch "besser" ist (~> Günstigerprinzip)

L
Lotte

02.05.2007 um 19:16 Uhr

Wobei ich mir auch beim Günstigkeitsprinzip aus einer BV nicht unbedingt die Punkte heraussuchen kann, die ich gut finde und den Rest lasse ich unter dem Tisch fallen. Sonst nehme ich z.B. beim AV nur das Geld. ;-))

Schröder, ohne eine nähere Berschreibung der Umstände, wirst Du keine fundierte Antwort bekommen.

K
Kölner

02.05.2007 um 21:44 Uhr

...es war bestimmt die BV zum Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz! Momentan ist es verboten... :-)

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