Grundlagen:
ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von
Entwicklungsstufen in den tariflichen Entgeltgruppen” steht Folgendes:
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3.3 Überprüfung der Einstufung
Eine Überprüfung des erreichten Entwicklungsniveaus des Beschäftigten erfolgt erstmalig nach 6 Monaten in der jeweiligen Entwicklungsstufe. Danach soll mindestens einmal jährlich eine Niveaubewertung durchgeführt und dem Beschäftigten erläutert werden. Die jeweilige Entscheidung und deren Begründung ist zu dokumentieren und dem Betriebsrat mitzuteilen.

3.4 Reklamation
Bei einer Reklamation zur mitgeteilten Entgeltgruppe gemäß dieser Betriebsvereinbarung wird gem. § 10 ERA-TV verfahren.
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Hintergrund:
Ich habe schon basierend von meinem Lebenslauf die Berufserfahrung für die Position erfüllt, aber als ich eingestellt wurde, habe ich die Rechtslage (IG-Metall) noch nicht gekannt.
Ich hatte keine Überprüfung nach 6 Monaten und laut Betriebsrat, hatte ich das, nur es war mit einem anderen Prozess zusammen kombiniert und ich habe es nicht gemerkt das ich im Prozess beteiligt war. Daraufhin habe ich HR gefragt, ob ich die Begründung, wieso ich auf EW2 bin, bekommen kann, aber HR hat mir gesagt, dass die keine Auskunftspflicht haben. Dann habe ich BR gefragt, die mir gesagt hat, dass das nicht schriftlich geschehen muss und er erinnert sich nicht. Nur bei Einstellung muss der Begründung schriftlich passieren. Daraufhin habe ich BR gefragt, wieso ich als EW2 eingestellt wurde, aber BR hat mir gesagt, dass wegen DSGVO die Begründung gelöscht wurde.
Zusammenfassung: Niemand kann mir begründen, wieso ich auf EW2 gekommen bin.

Problem:
Nach 1.5 Jahren habe ich dann HR angeschrieben, dass laut Betriebsvereinbarung die EW2 überprüft werden soll.
HR hat den Prozess gestartet, aber wahre Begründung hatte niemand gefunden und nach 2 Verhandlungsrunden hat sich auch mein Vorgesetzter ausgeklinkt und gesagt, dass ich das mit HR klären soll, aber HR will mich auf EW2 halten und BR stellt sich auf der Seite der HR. Ich habe daraufhin eine Zusammenfassung der Diskussionen geschrieben, da hier alles mündlich passiert ist und wollte die Unterschrift von BR und HR bekommen, aber keines der beiden will mir das unterschreiben. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich vor Arbeitsgericht gehe und HR wurde auf mich wüten (Wie wage ich sowas zu sagen). BR hat dann mir mitgeteilt, dass laut §10 ERA-TV, meine Reklamation schriftlich machen muss, und ich habe das nur per E-Mail (Textform) gemacht und daher alle bisherigen Diskussionen ungültig sind und kann nicht vor Arbeitsgericht verwendet werden.
Also BR und HR arbeiten zusammen gegen mich und ich weiß nicht wieso.
Daraufhin habe ich gekündigt und jetzt will Vorgesetzte und HR meine Kündigung nicht unterschreiben.

Fragen:
1. Frage: Darf BR zu einem aktiven Vertrag relevante Dokumente (Begründung für EW2) löschen?
2. Frage: Ist BR verpflichtet die Betriebsvereinbarung einzuhalten?
3. Frage: Ist BR verpflichtet mir frühzeitig mitzuteilen, wenn der Reklamation nicht gemäß Betriebsvereinbarung läuft statt nur nach Drohung von Arbeitsgericht?
4. Frage: Sollte BR nicht auf der Seite der Angestellten sein und als Zeuge in dieser Verhandlungen agieren? (BR verweigert die Geschehnisse schriftlich zu unterschreiben.)
5. Frage: Sind Reklamationen ungültig, wenn man das nur in Textform statt schriftlich verlangt, aber HR das so trotzdem akzeptiert hat?
6. Frage: Wie kann ich eine Kündigung einreichen, wenn niemand bereit ist das zu unterschreiben und auch BR auf der Seite der Geschäftsführung ist?