Ruhezeit nach Rufbereitschaftseinsatz
Ich hatte am Sonntag einen Rufbereitschaftseinsatz welcher bis 22:30 Uhr ging. Am Montag Morgen um 8:00 Uhr beginnt meine Funktionszeit. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, das nach einem Rufbereitschaftseinsatz es keine Ruhezeit gibt und ich um 8:00 Uhr die Arbeit hätte wieder aufnehmen können, oder aber Abends hätte länger arbeiten können um die Ruhezeit auszugleichen. Das wäre ja eine große Arbeitsunterbrechung von Sonntag bis Montag. Wie groß darf eigentlich eine Pause sein? Und hat der AG Recht?
Community-Antworten (1)
06.05.2026 um 17:29 Uhr
https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/rufbereitschaft
daraus:
"Wenn es während der Rufbereitschaft in der Ruhezeit zu Arbeitsleistungen kommt, beginnt nach Beendigung derselben, der Anspruch auf die 11-stündige Ruhezeit nach dem ArbZG neu zu laufen."
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