Hallo zusammen,
wir arbeiten in einem Callcenter und der BR hat gleich 2 Anfragen von Kolleginnen vorliegen, die auf ihren eigenen Wunsch hin (z.B. wg. Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen) ihre Arbeitszeit splitten möchten.

Nr.1 möchte von 6 -12.30 Uhr und dann wieder von 20- 22 Uhr arbeiten.
Da die Ruhezeit ja 11 Stunden nach Arbeitsende betragen soll, kann sie diese so ja nicht einhalten, oder darf man die Ruhezeit splitten?

Bei Nr. 2 geht es um freiwillige, kurzzeitige Mehrarbeit wegen eines Projektes. Sie arbeitet von 6 -14.30 Uhr und möchte dann von 20-22 Uhr Mehrarbeit leisten. Auch hier ist die Frage, ob man die Ruhezeit nach dem Arbeitsende abkürzen darf. Die MAin argumentiert, dass sie durch die 6 Stunden Ruhezeit zwischen der 1. und 2. Arbeitsaufnahme ja schon ausreichend ausgeruht ist und von daher die 2. eigentliche Ruhezeit ruhig verkürzt sein dürfte (sind ja auch noch mal 8 Stunden). Da die MAin zu Hause arbeitet, fällt sogar auch die Belastung eines Fahrtweges weg. Sie möchte daher dass der BR diese Mehrarbeit genehmigt.

Unsere grundsätzliche Frage ist also, ob man die 11stündige Ruhezeit wg. gesplitteter Arbeitszeiten aufteilen darf.