Rufbereitschaft und Ruhezeit
Wir sind ein normaler Produktionsbetrieb, also für uns gelten keine verkürzten Ruhezeiten. Uns ist nicht klar, wie in einem bestimmten Fall (B:) mit der Ruhezeit von 11 Stunden verfahren wird. Beispiel A: Ein Angestellter arbeitet normal von 08:00 – 16:00 Uhr. Rufbereitschaftseinsatz dann in der Nacht von 01-02 Uhr. In diesem Fall beginnt die Ruhezeit von 11 Stunden erneut ab 02:00 Uhr! Beispiel B: Ein Angestellter arbeitet normal von 08:00 – 16:00 Uhr. Rufbereitschaftseinsatz dann in der Nacht von 04-05 Uhr. Bis zum Anruf um 04:00 Uhr sind es 12 Stunden, beginnt dann trotzdem die Ruhzeit ab 05:00 Uhr wieder mit 11 Stunden?
Community-Antworten (1)
14.07.2025 um 13:52 Uhr
Verwandte Themen
Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit
Älterein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stunde
Rufbereitschaftsvergütung
ÄlterAb 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
ÄlterIn meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche