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Rufbereitschaft und Ruhezeit

M
mbraun
Jul 2025 bearbeitet

Wir sind ein normaler Produktionsbetrieb, also für uns gelten keine verkürzten Ruhezeiten. Uns ist nicht klar, wie in einem bestimmten Fall (B:) mit der Ruhezeit von 11 Stunden verfahren wird. Beispiel A: Ein Angestellter arbeitet normal von 08:00 – 16:00 Uhr. Rufbereitschaftseinsatz dann in der Nacht von 01-02 Uhr. In diesem Fall beginnt die Ruhezeit von 11 Stunden erneut ab 02:00 Uhr! Beispiel B: Ein Angestellter arbeitet normal von 08:00 – 16:00 Uhr. Rufbereitschaftseinsatz dann in der Nacht von 04-05 Uhr. Bis zum Anruf um 04:00 Uhr sind es 12 Stunden, beginnt dann trotzdem die Ruhzeit ab 05:00 Uhr wieder mit 11 Stunden?

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