Minusstunden durch Arbeitgeber
Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag für eine 40 Stundenwoche mit einer 5,5 Tage Woche. Mein Arbeitgeber hat in der Spätschicht keine 8 Stundenschicht geplant, so dass ich hier nicht auf meine Stunden komme. Trotz Nachfrage wurde nicht reagiert. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Community-Antworten (19)
26.03.2026 um 09:54 Uhr
Guten Morgen, Hab ihr einen Betriebsrat? Gewerkschaft? Ansonsten Anwalt .
Der AG ist verpflichtet zu sorgen , dass du auf deine Stunden kommst. Ab wann beginnt die Spätschicht? Da könnte man doch früher anfangen. Nochmals mit AG reden , damit das geregelt wird
26.03.2026 um 10:07 Uhr
Hallo, nein wir haben keinen Betriebsrat. Theoretisch könnte ich zeitiger anfangen, Arbeit ist da. Es kam die Antwort,es wird definitiv keine 8 Stundenschicht geben.
26.03.2026 um 10:18 Uhr
Kommst du denn im Schnitt auf deine Stunden? Ich kenne eure Schichtrhythmen nicht, aber üblicherweise wiederholen sich die Schichtabfolgen so alle x Wochen. Wenn du innerhalb diesen Zyklus auf deine Stunden kommst und in deinem Arbeitsvertrag von einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit die Rede ist, könnte das passen.
26.03.2026 um 10:32 Uhr
Nein ich komme nicht auf meine Stunden. Von einem Zyklus kann man nicht sprechen. Ich habe mitunter früh und spät in einer Woche. Es kam auch schon die Antwort, wir können dich auch Samstags mit der halben Stundenzahl planen, da kommen wir dir schon entgegen. Bin in der Gewerkschaft, ansonsten muss ich die einschalten. Es ist schade, dass ein AG es soweit kommen lässt.
26.03.2026 um 11:20 Uhr
Wenn dich dein Arbeitgeber nicht auf deine Stunden plant, ist er im Annahmeverzug. Also ggf. die Gewerkschaft einschalten, wenn ein freundliches Gespräch nicht hilft. Schau nochmal in deinen Arbeitsvertrag, was ganz konkret zu deiner Arbeitszeit steht.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/minusstunden-im-arbeitsverhaeltnis-was-rechtlich-gilt-247080.html und hier: https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/
26.03.2026 um 11:36 Uhr
Danke für die Hilfe.
26.03.2026 um 11:50 Uhr
Bundesarbeitsgericht, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
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Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, wenn er mit der Annahme der Dienste in Verzug gerät. Die Voraussetzungen des Annahmeverzuges richten sich nach den §§ 293 ff. BGB. Ist für die vom Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, bedarf es nach § 296 BGB keines Angebots des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Handlung nicht rechtzeitig vornimmt. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin gesehen, dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
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Dem Arbeitgeber obliegt es als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung, dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen. Dazu muß er den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers fortlaufend planen und durch Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher konkretisieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (Fortführung der Rechtsprechung BAG Urteile vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; vom 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).
26.03.2026 um 12:12 Uhr
Zahlt der AG das normale Gehalt? Laufen diese Minusstunden nur auf ein Arbeitszeitkonto? Wenn dem so ist, ist das völlig ok, Dir entstehen ja keine Nachteile!
26.03.2026 um 12:23 Uhr
@Tunel völliger Blödsinn was du schreibst! Denn ein Minus im Arbeitszeitkonto bedeutet Bringschuld für den Arbeitnehmer und kann bei einer Kündigung zu Forderungen seitens des Arbeitgebers führen!
26.03.2026 um 12:33 Uhr
Das stimmt so nicht, das BAG Urteil weißt daraufhin, dass das Entgelt durch die Minusstunden nicht gekürzt werden darf! Deshalb meine Frage.
Wenn es zur Kündigung kommt, kann der AG nicht einfach Minusstunden vom Gehalt abziehen.
26.03.2026 um 12:34 Uhr
Ich habe erst angefangen, Lohn hab es noch nicht. Minusstunden vom Arbeitgeber erzeugt dürfen mir nicht negativ belastet werden, das weiß er auch. Den Lohn belastet es auch nicht, da ich Gehalt bekomme. Ich bekomme einen freien Tag weniger im Monat, aber auch da hat er Ausreden.
26.03.2026 um 12:57 Uhr
Das nennt man Zeitkonto und ist erlaubt!
26.03.2026 um 13:16 Uhr
Wenn sich die Stunden durch diesen "einen freien Tag weniger" ausgleichen würden, wäre das vermutlich o.k. ... das mit dem "da hat er Ausreden" verstehe ich nicht. Wenn er diesen einen freien Tag nicht gewährt, obwohl er für den Ausgleich notwendig wäre, ist das wohl eher sein Problem. Dann darf er die Stunden mEn aber eben auch nicht ins Minus gehen lassen.
P.S. Gibt es noch andere MA mit der gleichen "Zeiteinteilung"? Bei der kurzen Zeit muss sich das Ganze vielleicht auch erst einmal richtig "einspielen".
26.03.2026 um 13:23 Uhr
Habt ihr denn ein Zeitkonto und wenn ja, welche Regelungen gibt es dazu?
26.03.2026 um 17:53 Uhr
Ich arbeite in der Betreuung und da sollen eigentlich keine Plusstunden anfallen. Überstunden sollen wenn ausgezahlt werden. Ob es den 40 Stunden Kräften auch so geht, weiß ich nicht.
26.03.2026 um 19:09 Uhr
Ich würde definitiv zur Gewerkschaft gehen. Wer nicht kämpft hat verloren. Frauen besonders , daher Mut zur Stärke .
Versteh nicht, dass AG in der Betreuung immer so ein Gehabe an den Tag legen.
Eure Arbeit ist total wichtig. Und bevor man alle vergrault , sollte man sich als AG überlegen was man so macht.
27.03.2026 um 07:26 Uhr
Jaja, der soziale Bereich. Ausgebrannt und trotzdem keine Feuerwehr in Sicht, die schon beim Brandbeginn gehandelt hätte. Mit diesem Verhalten der AG ist natürlich der Arbeitsalltag nicht leicht. Trotzdem muss irgendwie jeder für sich kämpfen. Du schaust nochmal in deinen AV, was dazu drin steht - Verteilung der Stunden, Mehrarbeit usw. Gibt es eine Pflegedienstleitung oder Teamleitung? Frage nach, ob es Vereinbarungen im Unternehmen gibt, welche die Arbeitszeit regeln - vielleicht ein Tarifvertrag oder eine Dienstanweisung. Wie hier in den Antworten schon erwähnt, ist der AG im Annahmeverzug. Er muss deine Stunden so planen, dass du auf deine wöchentliche AZ kommst. Wenn du 40h arbeitest, muss ja geregelt sein, ob in einer 5- oder 6- Tage-Woche. Und wenn du in der Woche Spätdienst hast und nicht auf deine Stunden kommst, kann das in der nächsten Woche ausgeglichen werden. Trotzdem kann er dich nicht mehr planen, wie der Monat Arbeitstage hat. Wenn er dann die fehlenden Stunden einfach abzieht, würde ich mich zur Wehr setzen. Also 20 Arbeitstage im Monat - soviel Tage kann er dich verplanen. Hast du nur 19 freie Tage, ist das nicht richtig.
Und manchmal ist der Ort, an dem man sich befindet, nicht der richtige. Niemand sollte gezwungen sein, sich unter Wert zu verkaufen. Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit Kollegen suchen, wie das bei ihnen ist, wie sie damit umgehen. Auch, ob Besserung nach der Einarbeitungszeit in Sicht ist. Wobei - ein AG, der in der Probezeit schon so anfängt, wird selten besser.
27.03.2026 um 19:23 Uhr
Danke für die vielen Infos. Die Pflegedienstleitung hat diesen tollen Plan erstellt. Das ganze geht jetzt über die Einrichtungsleitung. Ich sage nur die Hoffnung stirbt zuletzt. Ansonsten geht die Suche nach einen neuen Arbeitsplatz wieder los.
27.03.2026 um 20:12 Uhr
Viel Glück
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