Hallo, nun habe ich folgende Problematik:

Hintergrund:
Deutsche Bahn, Wechseldienst, Zugbegleitpersonal in Teilzeitkraft 75 %, 30 Std Woche von Dienstag bis Freitag.
Am Samstag, Sonntag, Montag ist grundsätzlich frei. Jahresarbeitszeit 1566 Std. ,
nach 6 Wochen kein Lohn von AG sondern durch Berufsgenossenschaft.
Bei Eintritt in Arbeitunfähigkeit gab es keine Minusstunden.

Frage:
Durch nicht verschulteten Arbeitsunfall und die dadurch entstandene Arbeitsunfähigkeit
von ca 4 Monaten, sind nun insgesamt 58 Minusstunden angefallen.

Müssen diese Minusstunden nun vom Arbeitnehmer nachgeholt werden oder muss der
Arbeitgeber die Minusstunden streichen ??
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte, Klarheit darüber zu bekommen ?

Nachtrag : Durch Jahresarbeitszeit wird immer ein festes Gehalt bezahlt, Jahresarbeitszeit wird durch 12 geteilt bzw ( 261 Teil der Jahresarbeitszeit 1566 Std ergibt pro Tag 6 Std die zu erbringen sind).
Da nur 4 Tage in der Woche als Ausfalltage angerechnet werden ergibt sich pro Woche ein Minus von 6 Std. Im Arbeitseinsatz wird dies durch längere Schichten zwischen 9 und 13 Std ausgeglichen was bei Krankheit nicht geht.