Arbeitszeitkonten rückwirkend bearbeiten
Unser Träger bekommt monatlich durch die MA Stundenzettel. Dort wurden nie Pausen eingetragen, da wir im 24 h Dienst in der Wohngruppe arbeiten. Jetzt müssen die Arbeitszeitkonten der Kollegen nachträglich bis September 2024 überarbeitet werden.
Meine Fragen dazu wären: ist das noch vertretbar für das Jahr 2024 und 2025? Denn dadurch rutschen viele MA jetzt ins Minus, obwohl wir keine reguläre Pause machen können, denn wir sind alleine im Dienst und können das Haus nicht für die Pausenzeit verlassen.
Und die zweite Frage wäre, wie lange muss denn eine Pause sein bei einem 24 h Dienst? Darf uns denn 2 x 45 Minuten abgezogen werden, weil wir im 24 h Dienst sind. Also einmal für den einen Tag und dann nochmal für den anderen Tag?
Da das ein zusammenhängender Dienst ist mit Übernachtung, bin ich mir unsicher, ob dass so richtig ist.
Könnte mir hier jemand dazu eine Auskunft geben, die rechtlich auch stimmt?
Lieben dank schon einmal dafür.
Community-Antworten (5)
20.03.2026 um 16:23 Uhr
Eine rechtssichere Auskunft wirst du nur von einem Anwalt bekommen können.
Habt Ihr einen Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Richtlinien? Darin könnte geregelt sein, wie lange rückwirkend Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag von beiden Seiten geltend gemacht werden können. (Im TVöD oder den AVR wäre das zum Beispiel nur ein halbes Jahr)
Die Frag zu den erforderlichen Pausen bei einem 24h Dienst kann ich dir nicht beantworten. Soweit ich weiß, darf man gar keine 24 Std. am Stück arbeiten.
21.03.2026 um 15:33 Uhr
Wer alleine arbeitet und seinen Arbeitsplatz nicht verlassen kann bzw. darf, der hat keine Pause . Denn in einer Pause kann ich meinen Arbeitsplatz verlassen und muss mich nicht für die Arbeit bereit halten. In Eurem Fall, würde ich einen Anwalt befragen.
23.03.2026 um 07:48 Uhr
Die 24 h- Dienste sind z.B. in der Behindertenilfe möglich, stellen aber alle vor große Herausforderungen. Wichtig wäre - wenn ein BR da ist - genaue Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zu verschriftlichen. Gibt es diese nicht, kann auch eine Dienstvereinbarung oder eine Arbeitsanweisung etwas Sicherheit bringen. Erstellt der AG. Dort sollte dringend geregelt werden: Anzahl der Dienste: wie oft muss ich diese Dienste leisten? Ausfallmanagement: was ist, wenn ein MA krank wird (Einspringdienste?) Pausenregelung: wie werden diese angewiesen und dann auch umgesetzt? Notfallregeln: wen erreiche ich, wenn im Dienst was mit mir als AN istoder etwas passiert?
Und da fallen mir noch mehr Themen dazu ein. Ist ein Teil der Arbeitszeit Bereitschaft? Wie wird diese angerechnet? Könnte auch die Anzahl der Pausen beeinflussen.
Aber erstmal müsst ihr auch schauen, wo ist diese Arbeitszeit geregelt? Habt ihr einen entsprechenden Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder steht es im Arbeitsvertrag? Was sagt denn der AG zu Pausen, die abgezogen werden sollen, aber nicht genommen werden können? Ein automatischer Pausenabzug ist unzulässig, wenn die Pause nicht genommen werden kann. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 12. Februar 2025, Aktenzeichen 5 AZR 51/24).
Und was die Zeit angeht, die rückwirkend berechnet werden soll - könnte das auch geregelt sein. Schaut nach, was für Verfallsfristen im Tarif- oder Arbeitsvertrag stehen. Wenn ein Pausenabzug erfolgt, kann er nur für diese Zeit stattfinden. Bei uns sind es 3 Monate. Dazu passt auch die erste Antwort.
Auf jeden Fall würde ich den AG schriftlich darüber informieren, dass ich mit dem Pausenabzug nicht einverstanden bin, aber auch um eine Lösung bemüht wäre.
23.03.2026 um 10:28 Uhr
Rückwirkend geht maximal für die Zeit wo Ansprüche geltend gemacht werden können, in der Regel 3 Monate. Alles darüber hinaus ist, wenn nicht schriftlich geltend gemacht, verfallen - für beide Seiten. Der AG kann also nicht bis in 2024 die Arbeitszeiten korrigieren und anschließend melden 'Ups, da aben wir zuviel bezahlt...'
Ich vermute, dass bei ein Prüfung (Gewerbeaufsicht z.B.) aufgefallen ist, dass die Pausenzeiten nicht dokumentiert wurden und man erwartet hierfür empfindlich auf die Finger geklopft zu werden.
23.03.2026 um 11:02 Uhr
"in der Regel 3 Monate"
Ich denke nicht, das man davon ausgehen kann, das die "Regel" 3 Monate beträgt.
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