Arbeitszeitkonten; BV über Dienstzeiten- und Urlaubsplanung abgeschlossen, wird aber nicht angewandt - wer hat Erfahrungen mit Arbeitszeitkonten?
Guten Abend, es geht um Arbeitszeitkonten. Wir haben noch keins, arbeiten in der Pflege, mit unterschiedlichen Stellenanteilen. Nun erleben wir häufiger, dass die PDL MA ,auch Vollzeitkräfte nicht mit der Gesamtstundenzahl im Dienstplan einplant, mit der Begründung > es wird immer mal einer krank und dann müssen Sie einspringen. D.h. eine volle Kraft muß frei machen, wenn der AG es will, aber an ihrem freien Tag evtl. arbeiten. Am schlimmsten trifft es die geringfügig Beschäftigten. Monatliche Arbeitszeit sind z.B. 48 Std. eingetragen auf dem DP sind 26Std. auch hier zählt die o.g. Begründung für die PDL. Wir haben ein BV über die Dienstzeiten- und Urlaubsplanung abgeschlossen, wird aber nicht angewandt. Ich finde einige Leitungskräfte sind einfach unfähig und....... Wer hat Erfahrungen mit Einsatz von Arbeitszeitkonten. Kann eigentlich der BR die Leitung abmahnen? LG Lotus
Community-Antworten (2)
14.01.2007 um 23:33 Uhr
@Lotus Empfehlung wäre, sich zunächst mal die AV der Tz-AN anzusschauen...da könnte es Klauseln geben, die eine gewisse Variabilität den AN anverlangen...
15.01.2007 um 00:20 Uhr
@ Lotus Die Situation ist bei uns ähnlich, ....das ist ein zunehmend zentrales Problem in den helfenden/heilenden u. sozialen Bereichen, zumindest hier im Großraum Berlin. Wir haben (zu unserem Leidwesen!) eine BV - Arbeitszeitkonten (Fachklinik/Sanierungsbetrieb) auch schon seit einigen Wochen auf unserem Zettel stehen. Die letzte Verhandlung mit unserem GF ist vor 10 Tagen ohne Ergebnis gescheitert weil er uns im Vorfeld eine teure 3tägige Inhouse-Schulung mit unserem RA explizit zu diesem Thema nicht bezahlen will, (wird er aber letzten Endes müssen!). Das Thema Arbeitszeitkonten in den sozialen Bereichen ist aufgrund der vielen unterschiedlichen Arbeitszeiten u. Arbeitsverträge, und der ebenso vielen unterschiedlichen Arbeitsfelder und Arbeitsbedingungen/Arbeitsbelastungen so vielschichtig und aufwendig, - da kommt man um spezielle Unterstützung nicht drumherum, Fehler sollte man sich da als BR nicht erlauben, - aber es wird auch zunehmend dringlicher da was konkretes zu erarbeiten, zumal bei uns auch zunehmend 400.- Euro Kräfte, Studentisch beschäftigte, Honorarkräfte etc. auftauchen, während man es Kollegen mit 28,88 Stundenverträgen verwehrt, diese auf Vollzeit aufzustocken. Verträge mit geringen Stundenanteilen sind aus unternehmerischer (ausbeuterischer!) Sicht für Arbeitszeitkonten einfach Ideal, - für die betroffenen MA aber, wen wundert's, - bedauerlicherweise nicht! Da wird schlicht und einfach Geldwert in Zeitwert umgemünzt, - als Spaltprodukt wird auch ein großer Teil des unternehmerischen Risikos, z.B.durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten im Falle von Einnahmenminderung bei Auslastungs. - oder Belegungsschwankungen salopp mit dem Hinweis,: " Das ist doch schön wenn man zwischendrin mal zu Hause ist, dann mal wieder arbeitet, dann mal wieder nicht" - auf den Mitarbeiter umgeschichtet.
Zu Deiner zweiten Frage: Ich glaube nicht das wir als BR eine Abmahnung ( war hier schon oft Thema!) aussprechen können, das obliegt dem AG bzw. dessen Bevollmächtigten. Aber ihr könnt Euch mit den notwendigen Fakten vorbereiten und das Thema/Problem im Monatsgespräch (protokolliert!) vorbringen.
Nachtrag: .....Ich finde einige Leitungskräfte sind einfach unfähig?,......das hast Du aber sehr, sehr Milde und Zurückhaltend formuliert :-)))
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