Wirksamkeit einer BV zur "Beendigung des AV bei Erreichen des Rentenalters" in Bezug auf bestehendes Arb.verh.mit einem AN über 66 Jahre - kann die rückwirkend in Kraft gesetzt werden?
Der Arbeitgeber hat einen entsprechenden Entwurf für eine BV vorgelegt, nach dem die Arbeitsverhältnisse automatisch mit * Erreichen des Rentenalters * beendet sein sollen. Da davon speziell der im Betrieb tätige Arbeitnehmer, der im November 2005 65 Jahre alt wurde, betroffen sein soll (wünscht sich der AG), will er jetzt die BV zusätzlich rückwirkend ab 1.11.2005 in Kraft treten lassen.
Es ist mir schon klar, dass eine BV sowieso keine Regelung für einen individuellen Einzelfall treffen soll.
Aber das kann doch rein rechtlich so überhaupt nicht gehen, dass ich im Januar 2006 eine Vereinbarung abschließe/unterschreibe, die dann rückwirkend im November 2005 in Kraft ist, oder sehe ich das falsch???
Gibt es für den betreffenden AN dann irgendwas wie Bestandsschutz??? Müsste der dann für Dez., Jan. sein Geld zurückzahlen?? Das ist doch irgendwie alles Blödsinn so, oder???
Community-Antworten (1)
17.01.2006 um 18:42 Uhr
Hallo etetetet, mein Rat dazu: lasst den vorgelegten Entwurf unbedingt durch einen Fachanwalt überprüfen und Euch beraten. Die Fehler, die Ihr hier machen könnt, haben für jeden einzelnen AN eine zu große Bedeutung.
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