Änderung der Arbeitstage bei Teilzeitkräften
Wir, der Betriebsrat, haben in letzter Zeit festgestellt, dass unsere Teilzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeiten immer wieder ändern. Personen, die morgens arbeiten sollten, arbeiten plötzlich am Nachmittag oder Personen, die z. B. nur Montag und Dienstag arbeiten, arbeiten plötzlich am Dienstag und Mittwoch. Dies geschieht bisher überwiegend freiwillig. Wir als Betriebsrat sind der Auffassung, dass wir hier gehört werden müssen und ein Mitspracherecht haben. Der Arbeitgeber entgegnet, dass wir maximal ein Informationsrecht haben, da es sich um eine einmalige Änderung handelt und diese auch noch vom Arbeitnehmer freiwillig geändert wird.
Was sagt das Forum hierzu?
Vielen Dank schonmal
Community-Antworten (13)
09.03.2026 um 16:37 Uhr
Woher stammen denn die Einsatzzeiten, die "generell" gelten?
09.03.2026 um 16:45 Uhr
Hallo celestro, die Einsatzzeiten kommen aus der Anhörung an den Betriebsrat bei der Einstellung. Die Dame arbeitet z.B. 8h/Woche verteilt auf Montag & Dienstag jeweils 4h vormittags
10.03.2026 um 09:45 Uhr
M.E. betiffts hier Dienstpläne. Entgegen feste Arbeitszeiten (mo-fr 8-17) wird hier anscheinend mit wechselnde Einsätze gearbeitet. Das fordert m.E. ein Dienstplan und ist somit Mitbestimmungspflichtig, ungeachtet ob Beschäftigten freiwillig andere Schichten übernehmen.
10.03.2026 um 11:53 Uhr
Was genau ist jetzt das Problem, wenn Leute anders arbeiten?
10.03.2026 um 12:25 Uhr
Es ist kein Problem sondern schlicht und ergreifend das Recht und die Pflicht als Betriebsrat dort mitzubestimmen. Die Freiwilligkeit solcher Schichtwechsel kennen wir alle. Oft genug haben wir solche Anträge auf dem Tisch, bei denen wir erst klären müssen, dass dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. (Einhaltung Ruhezeit)
10.03.2026 um 12:31 Uhr
Mir fehlt hier die Info, ob es Dienstpläne gibt oder ob es sich evtl. um Personen handelt, die einfach ihren freien Tag gewechselt haben. Lebenssituationen ändern sich eben. Wenn die Dienste allerdings wöchentlich wechseln, muss man da in der Tat genauer hinsehen. Bei Dienstplänen ist der BR im Boot und Änderungen müssen genehmigt werden.
Wir werden über eine Neuaufnahme von Teilzeitarbeit, die Stundenzahl und die gesetzliche bzw. tarifvertragliche Grundlage angehört. Ebenso über ein evtl. schon festgelegtes Ende der Teilzeitarbeit und über jede Änderung der Stunden. Eine Information über die Verteilung der individuellen Arbeitszeit erfolgt in aller Regel nicht.
10.03.2026 um 12:33 Uhr
@xyz68-> wer könnte wohl hinter "Ryoma" stecken?
10.03.2026 um 12:36 Uhr
Takkus: Der Ton ist nicht pampig genug :-)
10.03.2026 um 12:37 Uhr
"wer könnte wohl hinter "Ryoma" stecken?"
diese Frage habe ich mir auch direkt gestellt. ;-)))
@IlkaB
der "erste" Beitrag war schon öfter so "harmlos"
10.03.2026 um 12:42 Uhr
Könnt ihr mich aufklären, was gemeint ist mit mir?
Es heißt ja, es ist alles freiwillig, woher weißt du, dass es zum Nachteil der Mitarbeiter ist? Wenn bei der Einstellung Arbeitstage oder Schichten besprochen wurden, bedeutet das ja nicht, dass man für die nächsten 20 Jahre so arbeiten muss, Lebenssituationen ändern sich nunmal.
10.03.2026 um 14:10 Uhr
Ryoma: "freiwillig" kann beim Arbeitgeber auch heißen, dass ein Mitarbeiter unter Druck gesetzt wird, bis er seinen Widerstand endlich aufgibt.
Wie freiwillig irgendwas tatsächlich ist, muss man mit dem betreffenden MA selber klären. Und dafür muss man von Änderungen wissen...
Was das andere angeht: hier geht ein Troll um, der gerne mal andere Namen... sagen wir mal: adoptiert.
10.03.2026 um 16:11 Uhr
Bei uns werden alle Veränderungen zum genehmigten Schichtplan angehört, geht schnell und einfach digital. Wir prüfen, ob alle Regelungen eingehalten werden z.B. auch die Ruhezeit oder aber, dass dem Kollegen, der die Schicht auf Wunsch des Arbeitgeber wechselt, keine Nachteile entstehen. Bei Kollegen in der Gleitzeit werden wir angehört, wenn sich der freie Tag schiebt.
Warum der Aufwand? Ganz einfach, das Personal bekommt die Anträge auch, dann gibt es auch keine Probleme, wenn die Zeitabrechnung mal wieder nicht hinhaut. Alles schon dagewesen.
Bei neuen Teilzeitverträgen bekommen wir eine Information mit der Verteilung der Arbeitszeit und wenn MA längerfristig ihre Schicht verschoben haben (Beginn um 7 statt um 6) bekommen wir auch einen entsprechenden Antrag.
@ Ryoma: Normalerweise ist es kein Problem und die Anträge werden auch üblicherweise genehmigt. Es ist aber auch schon vorgekommen, das ein Mitarbeiter aus der Spät in die Frühschicht wechseln sollte und um 8 Uhr starten sollte. Kein Thema, wenn er um 21 Uhr geht und die Stunde, die er nicht arbeiten konnte, gutgeschrieben bekommen hat.
Auch die Verlegung von Schichten kann im Sinne des Arbeitnehmers sein und von ihm ausgehen, es gibt aber auch Arbeitgeber die durchaus in der Lage sind, subtilen Druck auszuüben, damit man seine Schichten entsprechend schiebt.
11.03.2026 um 08:31 Uhr
Vielen Dank für euer Feedback
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