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Umrechnung Urlaubsanspruch bei Schichtmodellwechsel

E
Elfe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Mathegenies:

Wir haben in unserem Betrieb bei einigen Mitarbeitern das Schichtmodell zum 01. Aug. gewechselt.

Von Jan-Jul hatten wir ein Modell mit Früh/Spät Schicht (je 9 Std.) in einem 3 Wochenrhythmus (1. Woche 4 Arbeitstage, 2. Woche 4 Arbeitstage, 3. Woche 3 Arbeitstage). Aus diesem Rhythmus ergab sich ein Urlaubsanspruch vonn 22 Tage pro Jahr (laut TV 30 Tage für "Normal" Arbeitende). Laut unserer Rechnung ergibt das für den Zeitraum von Jan-Jul einen Anspruch von 13 Tagen.

Ab Aug wird in einem normalen Schichtbetrieb gearbeitet (Früh/Spät oder Früh/Spät/Nacht, 5 Arbeitstage á 7 Std.), für diesen Zeitraum ergibt es einen Resturlaub von 12,5 Tagen.

Der Jahresurlaubsanspruch wäre für die betroffenen Mitarbeiter dann 25,5 Tage oder aufgerundet 26 Tage.

Wir haben jetzt ein Problem mit den Mitarbeitern, die bis heute keinen Urlaub genommen haben, wieviel Urlaub steht diesen Mitarbeitern zu, die von uns berechneten 26 Tage oder 30 Tage laut TV ?

Das zweite Problem ergibt sich bei den Mitarbeitern, die bis Juli mehr als die 13 Tage genommen haben, wie werden diese Tage umgerechnet ?

Schon mal im voraus besten Dank für die Hilfe, Gruss Elfe

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Community-Antworten (7)

W
Werner

29.08.2007 um 12:38 Uhr

Hallo Elfe, netter Nick ich würde da einfach mal die zuständige Gewerkschaft befragen. Die werden helfen können.

E
Elfe

29.08.2007 um 12:48 Uhr

Die Gewerkschaft versuche ich gerade zu erreichen, ist leider nur etwas schwierig, da wir zur Zeit noch Urlaubszeit haben.

K
Kölner

29.08.2007 um 12:48 Uhr

@Elfe Ich verstehe die Umrechnerei nicht! Was soll das?

Fragen: 5-Tage Woche? Wie sieht der AG das, wenn ich eine Woche frei haben will?

E
Elfe

29.08.2007 um 13:13 Uhr

Ja, das Thema ist etwas schwierig zu erklären

Jan-Juli - 3 Wochenschichtrhythmus (1. Woche 4 Arbeitstage, 2. Woche 4 Arbeitstage, 3. Woche 3 Arbeitstage), wenn ich in der ersten oder zweiten Woche Urlaub möchte brauche ich je 4 Tage Urlaub, in der dritten Woche nur 3 Tage.

Aug-Dez - 5 Tage/Arbeitswoche (mo-Fr), wenn ich eine Woche Urlaub möchte, brauche ich dazu 5 Tage.

K
Kölner

29.08.2007 um 13:22 Uhr

@Elfe Wenn ich AG wäre, hättest Du auch in der ersten und zweiten und dritten Urlaubswoche 5 Tage Urlaub eingereicht! Egal. Der Dreisatz ist gefragt...

E
Elfe

29.08.2007 um 13:32 Uhr

@Kölner rein rechnerisch hast du recht, aber dieses Modell wurde vor über 10 Jahren eingeführt und zu diesem Zeitpunkt wurde die Umrechnung des Urlaubes beschlossen, ausserdem ist es einfacher einem Mitarbeiter zu erklären, dass er 4 Tage Urlaub braucht, wenn er 4 Arbeitstage hat.

FB
Frank B

29.08.2007 um 15:09 Uhr

So einfach ist es nicht. Bei genauem studieren des BUrlG und des TV kommt es auch auf den Jahresurlaub an. Nach BurlG hat man vier Wochen Erholungsurlaub und in den meisten TV sechs Wochen im Jahr. Daher sehe ich die Problematik ebenso wichtig.

BUrlG- 24 Tage Urlaub bei 6 Tage- Woche TV- 30 Tage Urlaub bei 5 Tage- Woche Daher ist auch die o.g. Umrechnung korrekt ( 4 Tage Woche- 4 Tage Urlaub; 3 Tage Woche- 3 Tage Urlaub)

Diejenigen, welche bisher zu wenig Urlaub genommen haben, haben Pech. Sie müssen für eine Woche Erholungsurlaub fünf Tage Urlaub beantragen. Der Anspruch auf Erholungsurlaub ändert sich ja nicht dadurch, ob ich meinen Urlaub bereits geltend gemacht habe oder nicht.

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