Abrechnung Feiertage bei Teilzeitkräften
Wir haben ein Problem bei der Abrechnung von Feiertagen bei Teilzeitkräften. Ein Kollege arbeitet z.B. an 2 Arbeitstagen in der Woche insg. 10 Stunden. Diese 10 Std. werden vom AG nun auf 5 Tage aufgeteilt, sodass ein Soll von 2 Std. pro Arbeitstag entsteht.
Fällt nun ein Feiertag auf einen der Arbeitstage des Kollegen, werden ihm hierfür Stunden abgezogen, die er dann nacharbeiten müßte. Das darf aber nach dem Gesetz (EFZG) nicht sein.
Die Angabe des AG, dass sich das übers Jahr ausgleicht, stimmt so auch nicht.
Seit Tagen suche ich nun nach einer gängigen Praxis, wie andere Unternehmen dies bei ihren TZ-Kräften regeln... leider ohne Erfolg.
Immer wieder finde ich jedoch den folgenden Text, der sich zwar auf die Vergütung bezieht - sich aber auch auf die Stunden anwenden ließe:
Um den Anspruch auf Feiertagsvergütung auch in Teilzeitsystemen zu gewährleisten, empfiehlt sich auch hier, wie beim Urlaub, eine Durchschnittsanrechnung im Rahmen des Arbeitszeitkontos. Prinzipiell funktioniert die Anrechnung so: Zuerst wird für das Jahr die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arbeitstag ermittelt. Danach wird das Gesamtbudget für jeden arbeitsfreien Feiertag um diese durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gekürzt. Das so gekürzte Gesamtbudget steht dann zur Verfügung und kann auf die verbleibenden Arbeitstage des Abrechnungszeitraums verteilt werden. Die Vergütung bleibt unverändert. (BMWA)
Kann man das so umsetzen... und wenn ja, hat Jemand vielleicht ein Beispiel bzw. vielleicht sogar ein Beispiel aus dem eigenen Unternehmen?
Danke und schöne Grüße, jaypar
Community-Antworten (17)
17.01.2014 um 12:22 Uhr
Welche Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage steht denn im ArbV? Denn Teilzeitler arbeiten idR x Std an den Tagen xy. Fällt dann ein solcher Tag lt. ArbV auf einen Feiertag gilt die Zeit als erbracht.
17.01.2014 um 14:51 Uhr
In speziell diesem Fall handelt es sich um einen AN, der in Elternzeit war und für diese Zeit an 2 AT in der Woche (Mo 3 und Do 7 Stunden) gearbeitet hat.
Die Argumentation unseres Chefs ist die, dass er sagt, dass überdurchschnittlich viele Feiertage auf Donnerstage fallen, womit er natürlich Recht hat. Daher würden TZ-Mitarbeiter, die an Donnerstagen arbeiten gegenüber solchen, die z.B. Di + Mi arbeiten, bevorzugt.
Somit suchen wir jetzt nach einer praktikablen Lösung und haben im Moment eine Idee, den Inhalt des Textes (siehe mein erstes Posting) so zumzusetzen, dass wir die Arbeitstage und -stunden auf´s Jahr berechnen und damit einen Fakor ausrechnen, den wir dann für die zu leistenden Arbeitstage zugrunde legen.
In der Praxis würden dann nicht Mo 3 und Do 7 Stunden angerechnet, sondern der (speziell für den jeweiligen TZ-Kollegen) berechnete Faktor (z.B. 4,52 Std.).
Für jeden Feiertag, an dem der TZ-Mitarbeiter dann hätte arbeiten müssen, würde ihm dann die Faktor-Zeit abgezogen (hier 4,52 Std.), anstatt 3 oder 7 Stunden.
Somit erreicht man, dass im Jahres-Schnitt tatsächlich ein gerechter Ausgleich stattfindet.
Wie seht Ihr das... und gibt es ggf. ähnliche oder sogar offizielle Praktiken hierfür?
Danke und Gruss, jaypar
17.01.2014 um 15:11 Uhr
Jaypar Wenn der Chef nur ein bisschen auf Zack ist, das geht er wie folgt vor: Er fasst AV von 10 Std/Woche, teilt vorausschauend den AN mal Montag, mal Dienstag, mal Donnerstag, mal anders, mal Mittwoch, mal Freitag ein. Dann ist die Feiertagsdiskussion obsolet.
Ich würde mir als BR auch nicht den Kopf für den AG machen.
17.01.2014 um 15:14 Uhr
Hallo Kölner,
so einfach ist das nicht... In diesem Fall KANN der AN nur an Mo + Do arbeiten und das wurde auch mit dem AG so vereinbart!!
Außerdem mache ich mir "nicht den Kopf für den AG", sondern für die Kolleg-/innen ;-)
Im Moment ist es nämlich so, dass sie ins Minus geraten, wenn ein Feiertag auf einen ihrer Arbeitstage fällt und das geht (auch nach dem Gesetz) so nicht.
17.01.2014 um 15:23 Uhr
Wie ist es denn vereinbart? Steht schriftlich fixiert, dass es diese Aufteilung so wie sie ist gibt? Hat der AG das so vereinbart? Wenn dem so ist, dann würde der BR hier keine schnitte haben. Wenn dem nicht so ist, dann sind wir im Einzelfall, vll noch im Sinne des § 87 Abs 1 Nr 2 und 3 BetrVG - aber selbst dann wird es schwierig als BR.
Nehmen wir also an, der BR macht einen solchen Vorschlag wie von dir avisiert. Nehmen wir auch an, dass es eine schriftliche Regelung gibt, die o.g. Regelung beinhaltet...Dann würde ich mich als AN herzlich bedanken, und die berühmte Pulsfrage stellen. Wenn nicht, dann käme der Vorschlag einem Kompromiss gleich, der den AN aus meiner Sicht auf Dauer wieder benachteiligt, wenn es zB zukünftig nicht nur um Feiertage, sondern auch um Krankheit geht.
Aus meiner Sicht: Dem AG ist vorzuschlagen die Feiertage so anzurechnen, wie es sich bei einem AN mit diesen AZs gehört.
17.01.2014 um 15:30 Uhr
Hallo Kölner,
es ist (soweit mir bekannt) mit dem AN so vereinbart und auch schriftlich fixiert - allerdings nicht in einem geänderten Arbeitsvertrag, da das Ganze ja nur für 1,5 Jahre gilt.
Es ist aber so, dass der AG UND der AN (bzw. alle TZ-Kräfte) gemeinsam mit mir eine für alle Beteiligten praktikable Lösung suchen wollen. Wenn wir (bzw. ich...) nun eine Lösung finde, mit der dann zunächst alle TZ-Mitarbeiter einverstanden wären, dann würde ein gemeinsames Gespräch mit dem AG stattfinden, wo wir diese Lösung vorstellen. Der AG ist - wie gesagt - offen für eine Regelung, die keinen Mitarbeiter benachteiligt.
Gibt es denn auch Vorschläge / Ideen etc. zur eigentlichen Regelung? Vielleicht gibt es ja auch andere Möglichkeiten, hier eine ausgleichende Gerechtigkeit zu schaffen bezüglich der Anrechnung/Berechnung von Feiertagen für TZ-Kräfte?
Danke und Gruss, jaypar
17.01.2014 um 15:37 Uhr
"... dass überdurchschnittlich viele Feiertage auf Donnerstage fallen, womit er natürlich Recht hat."
Hat zwar nur am Rande mit dem Fall zu tun, aber das ist nicht dein ernst oder?
Im übrigen erscheint mir die in §2 EFZG genannte "Lösung" durchaus praktikabel
17.01.2014 um 15:39 Uhr
Vorschlag: Wir leben in der Vertragsfreiheit. Und wenn der AG was vereinbart dann muss er es wie im EFZG geregelt auch so halten. Pacta Sunt servanda.
Aus meiner Sicht kann es echt nicht sein, dass der AG hier was zum Nachteil des AN regelt/macht, weil er andere benachteiligt sieht. Dann soll er bitte seine Vertragsfreiheit ausnutzen und nicht im Nachgang jammern oder das EFZG aushebeln. Und die anderen haben ja auch keinen Nachteil aber eben auch keinen Vorteil. Alle Vorschläge, die ein BR jetzt erarbeitet spielen einem AG in die Karten. Dem Grunde nach ist er nämlich nur entsetzt, dass er diesem AN das EFZG gewähren muss, ohne eine Leistung zu bekommen. Bitte also nicht Helfershelfer des AG spielen für m.e. illegale Aktionen. Gerade auch dann nicht, wenn der AG und der AN etwas wie beschrieben vereinbaren.
Der BR sollte sich für das RECHT des AN einsetzen und nicht für den AG.
17.01.2014 um 15:58 Uhr
@ Kulum: Den §2 EFZG hatte ich auch gefunden. Aber wie kann ich diesen auf die Arbeitszeit anrechnen und umsetzen?
Kann mir da Jemand helfen?
@ Kölner: Das verstehe ich nicht so ganz. Hier ist die Situation so, dass AG, AN und BR eine gemeinsame Einigung finden WOLLEN... was soll daran illegal sein? Ich finde es eher positiv, dass es so geht und nicht über Streit.
LG jaypar
17.01.2014 um 16:12 Uhr
...aber eine illegale Vereinbarung? DU hast das EFZG ins spiel gebracht. Demnach wäre es doch für den AN fatal, wenn der BR diese abgemilderte Version der Vergütung für nen Feiertag ins Spiel bringt, obwohl dem AN das ganze Spektrum zusteht. Auch wenn der AG im Moment nicht zahlt: Der AN hat - Deiner Schilderung nach - ein Recht darauf, das zu bekommen, was er mit dem AG vereinbart hat.
Der BR verdingt sich aus meiner Sicht als Helferlein für den AG in dieser Sache.
17.01.2014 um 16:47 Uhr
Ich sehe da auch keinen Spielraum. Wenn nur Mo und Do vereinbart sind, dann ist das so. Und dann gilt eben das Glück-Pechprinzip. Donnerstag Feiertag = Glück für den AN und Pech für den AG.
Erinnert sei an § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen ....
Also kann der BR keine vom § 2 EntgFG abweichende Regelung mit dem AG vereinbaren.
Wenn der AG dies anderes sieht, solltest nicht Du sondern der AG nach Gesetzen suchen, die seine Meinung untermauern.
17.01.2014 um 17:59 Uhr
Hier hätte der AG vor Abschluss dieser Teilzeitvereinbarung nachdenken müssen. Der BR hat sich gem § 80 dafür einzusetzen, dass Gesetze usw beachtet werden. Hier also, dass der AN hier sofern Do ein Feiertag ist, er wie das Gesetz es vorsieht, so gestellt wird als ob er gearbeitet hätte. Dem AN ist ein guter RA zu empfehlen, besonders bei einem so denkenden und handelnden BR. Nur am Ende eine Frage, arbeitetes Du (BR) die Zeit des Feiertages auch nach?
13.02.2014 um 12:34 Uhr
Hallo und danke für Eure Hilfe bis dahin...,
ich möchte dieses Thema jetzt nochmal aufgreifen, da sich so langsam das Gespräch mit dem AG nähert. Bisher hat das Thema quasi brach gelegen...
Etwas schriftliches gibt es lt. Angabe des einen TZ-Mitarbeiters nicht. Aber er hat schriftlich den AG über seine Wunschaufteilung der Tage und Stunde informiert und es gab diesbezüglich keinen Einspruch.
Kann ich dies nun so sehen, wie folgt? Es ist also sicher, dass der AG gegen §2 des EntgFG verstoßen würde, wenn er es so gestaltet, dass die TZ-Kräfte quasi die Stunden von Feiertagen nacharbeiten müssen? Wenn ja, dann könnte dieses ja das Hauptargument im Gespräch mit dem AG werden...
Wie aber ist es, wenn eine TZ-Kraft krank wird? Im Moment werden ihr dann auch die Stunden entsprechend abgezogen. Dann wäre dies ja ebenso ein Verstoß gegen das EntgFZ... hier dann gegen §3.
FAZIT:
Wenn ich Eure bisherigen Kommentare zusammenfasse, seid Ihr also auch der Meinung, dass es nicht sein DARF, dass TZ-Kräfte Stunden nacharbeiten müssen, die durch Feiertage oder Krankheitstage entstehen?
Und dabei beziehe ich mich auf:
- § 2 und 3 EntgFZ
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG
Danke und Gruss, jaypar
13.02.2014 um 14:48 Uhr
Zitat (jaypar): "Etwas schriftliches gibt es lt. Angabe des einen TZ-Mitarbeiters nicht. Aber er hat schriftlich den AG über seine Wunschaufteilung der Tage und Stunde informiert und es gab diesbezüglich keinen Einspruch."
Na also! § 15 (7) Satz 4 BEEG. Der Arbeitgeber hat damit zugestimmt!
Und ansonsten? "Chef, wieso reden Sie eigentlich mit uns darüber? Wir sind dafür nicht zuständig, das müssen Sie mit der Gewerkschaft regeln, siehe § 12 Entgeltfortzahlungsgesetz. Wir dürfen darüber gar nicht mit Ihnen verhandeln! Bekommen wir noch einen Kaffee to go von Ihnen bevor wir wieder gehen?"
13.02.2014 um 15:30 Uhr
@ Pjöööng:
Danke... Aber bei uns gibt es keinen Tarifvertrag. Wir sind eine kleine Stiftung des bürgerlichen Rechts von 18 Personen...
Wäre denn meine Einschätzung so richtig, wie oben beschrieben bezüglich Feier- u. Krankheitstage?
Danke und Gruss, jaypar
13.02.2014 um 17:04 Uhr
Jaypar,
auch wenn es bei Euch keinen Tarifvertrag gibt, ändert das nichts daran, dass der Arbeitgeber dieses nur über einen Tarifvertrag erreichen kann. Ihr als BR dürft darüber gar nicht verhandeln! Insofern müsst Ihr Euch auch über keine Argumentation Gedanken machen. Der Gesetzgeber erlaubt Euch nicht, hier eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen!
14.02.2014 um 10:39 Uhr
Hallo nochmal...
also so ganz habe ich das noch nicht verstanden. Ich habe den betroffenen Mitarbeiter-/innen, die alle feste Arbeitstage in der Woche haben, nun vorgeschlagen, den AG schriftlich darüber zu informieren, dass Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen besteht, sowie im Krankheitsfall und dass diese Tage auch nicht nachgearbeitet werden müssen. Der AG soll dann den Personalsachbearbeiter entsprechend anweisen, die Zeitkonten zukünftig entsprechend zu führen...
Nun bekam ich von 2 Mitarbeiter-/innen schon die Rückmeldung, dass sie doch gerne das geplante gemeinsame Gespräch mit dem AG und dem Personalsachbearbeiter führen möchten.
Wie kann ich denen nun erklären, dass es eigentlich nicht OK ist, wenn wir so vorgehen... bzw. wie erkläre ich Deine Argumentation? Ich kann aus dem §12 EntgFG nicht entnehmen, dass der BR hierüber keine Einigung mit dem AG treffen kann.
Nochmals danke und schönen Gruss, jaypar
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