Erstellt am 02.02.2026 um 08:16 Uhr von celestro
Normalerweise gilt: "krank ist wie gearbeitet" (das hier das Kind krank ist, spielt mWn keine Rolle). Das heißt in dem Fall ... wurde ein Überstundenabbau "vereinbart", sind die Stunden jetzt weg.
So ist es jedenfalls normalerweise. Ob das für Beamte auch gilt, weiß ich nicht. Du bist hier in einem BR-Forum. Für Regeln für Beamte musst Du mEn woanders fragen.
Erstellt am 02.02.2026 um 08:48 Uhr von Kehler
Was ist eine angestellte Beamtin?
Erstellt am 02.02.2026 um 10:19 Uhr von KolleginKa
Das ist eine verbeamtete Lehrerin zum Beispiel.
Erstellt am 02.02.2026 um 10:34 Uhr von Kehler
Also eine Beamtin, den eine „angestellte Beamtin“ im eigentlichen Sinn gibt es rechtlich nicht.
Hier gilt:
Genehmigter Freizeitausgleich für Mehrarbeit entfällt die Dienstpflicht, Sonderurlaub „Kind krank“ greift für diesen Tag nicht, Freizeitausgleich verfällt.
Alles weitere müsste man in der Sonderurlaubsverordnung (im Landesbeamtengesetz) des jeweiligen Bundeslandes nachlesen, da jedes Bundesland seine eigene Regelung dazu hat.
Erstellt am 02.02.2026 um 10:41 Uhr von aIraune
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.