Kind krank an dem Tag, an dem Überstunden abgebummelt werden sollten
Hallo! Eine angestellte Beamtin wollte an einem Arbeitstag ihre Überstunden abbummeln. Nun wurde an dem Tag das Kind krank. Kann sie die geleisteten Überstunden an einem anderen Tag abbummeln?
Community-Antworten (4)
02.02.2026 um 09:16 Uhr
Normalerweise gilt: "krank ist wie gearbeitet" (das hier das Kind krank ist, spielt mWn keine Rolle). Das heißt in dem Fall ... wurde ein Überstundenabbau "vereinbart", sind die Stunden jetzt weg.
So ist es jedenfalls normalerweise. Ob das für Beamte auch gilt, weiß ich nicht. Du bist hier in einem BR-Forum. Für Regeln für Beamte musst Du mEn woanders fragen.
02.02.2026 um 09:48 Uhr
Was ist eine angestellte Beamtin?
02.02.2026 um 11:19 Uhr
Das ist eine verbeamtete Lehrerin zum Beispiel.
02.02.2026 um 11:34 Uhr
Also eine Beamtin, den eine „angestellte Beamtin“ im eigentlichen Sinn gibt es rechtlich nicht. Hier gilt: Genehmigter Freizeitausgleich für Mehrarbeit entfällt die Dienstpflicht, Sonderurlaub „Kind krank“ greift für diesen Tag nicht, Freizeitausgleich verfällt.
Alles weitere müsste man in der Sonderurlaubsverordnung (im Landesbeamtengesetz) des jeweiligen Bundeslandes nachlesen, da jedes Bundesland seine eigene Regelung dazu hat.
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