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Kind krank an dem Tag, an dem Überstunden abgebummelt werden sollten

K
KolleginKa
Feb 2026 bearbeitet

Hallo! Eine angestellte Beamtin wollte an einem Arbeitstag ihre Überstunden abbummeln. Nun wurde an dem Tag das Kind krank. Kann sie die geleisteten Überstunden an einem anderen Tag abbummeln?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

02.02.2026 um 09:16 Uhr

Normalerweise gilt: "krank ist wie gearbeitet" (das hier das Kind krank ist, spielt mWn keine Rolle). Das heißt in dem Fall ... wurde ein Überstundenabbau "vereinbart", sind die Stunden jetzt weg.

So ist es jedenfalls normalerweise. Ob das für Beamte auch gilt, weiß ich nicht. Du bist hier in einem BR-Forum. Für Regeln für Beamte musst Du mEn woanders fragen.

K
Kehler

02.02.2026 um 09:48 Uhr

Was ist eine angestellte Beamtin?

K
KolleginKa

02.02.2026 um 11:19 Uhr

Das ist eine verbeamtete Lehrerin zum Beispiel.

K
Kehler

02.02.2026 um 11:34 Uhr

Also eine Beamtin, den eine „angestellte Beamtin“ im eigentlichen Sinn gibt es rechtlich nicht. Hier gilt: Genehmigter Freizeitausgleich für Mehrarbeit entfällt die Dienstpflicht, Sonderurlaub „Kind krank“ greift für diesen Tag nicht, Freizeitausgleich verfällt.

Alles weitere müsste man in der Sonderurlaubsverordnung (im Landesbeamtengesetz) des jeweiligen Bundeslandes nachlesen, da jedes Bundesland seine eigene Regelung dazu hat.

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