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Kann man FZA vor Kind Erkrankung zurücknehmen?

G
gesa.grams
Mai 2023 bearbeitet

Ich habe für Freitag FZA genommen. Am Donnerstag vor Arbeitsantritt muss ich mich Kind krank melden. Kann ich den FZA noch zurücknehmen oder den Urlaub, wenn ich denke, dass mein Kind da auch noch krank ist? Zu dem Zeitpunkt habe ich ja noch keine Meldung für Freitag gemacht....

Wenn ich früher weg muss, weil ich mein Kind wegen Erkrankung aus der Kita holen muss, und an dem Tag also Minusstunden mache und noch nicht Kind krank gemeldet bin, kann ich dann den FZA oder Urlaub zurücknehemn?

Wieviele Tag zuvor muss ich einen Rücknhameantrag für Urlaub oder FZA einreichen? . Gibt es eine Frist? Habe ich überhaupt ein Recht etwas wieder zurückzunehmen, sofern es den Betriebsablauf nicht stört?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

04.05.2023 um 16:06 Uhr

Ein "Recht" auf Rücknahme hast Du mWn nicht. Wenn der Betrieb die Rücknahme annimmt ... gut. Wenn nicht, Pech gehabt.

M
Muschelschubser

04.05.2023 um 17:44 Uhr

Ich nehme an, FZA = Freizeitausgleich = Gleittag?

Es gibt ein Urteil vom LAG Mainz dazu.

Danach grenzt das LAG Gleittage / Überstundenabbau klar von den Regelungen im BUrlG ab - eine AU habe keinen Einfluss auf diese Arbeitsbefreiung. Bei Krankheit steht einem also keine Rückrechnung der Gleittage zu.

Der Vergleich passt hier zwar nicht 1:1, aber "Kind krank" würde ich hier ähnlich beurteilen wie die eigene AU.

Aber celestro hat Recht: Nach der Rücknahme des Antrags fragen kann man natürlich. Wenn Du nicht fragst, sind die Stunden eh weg - es kann also durch Fragen nur besser werden. ;-)

K
Kehler

05.05.2023 um 10:05 Uhr

Wenn ihr dem TvÖD angehört ist das möglich, sofern du ein ärztliches Attest vorlegen kannst.

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