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Rufbereitschaft

T
Tom1997
Feb 2026 bearbeitet

Guten Abend,

Ein paar Fragen zur Rufbereitschaft die ich jetzt schon seit 4 Jahren so mache und mir langsam denke ist das ganze überhaupt rechtens.

Bei mir sieht es so aus das ich normale Frühschicht habe von Montag-Freitag (6-14 Uhr) ab Dienstag kann ich jeden Tag ab 1 Uhr in der Früh - 5 Uhr in der Früh angerufen werden, wir werden dann sogut wie immer um 1 Uhr angerufen da bei uns durchgehend etwas kaputt geht… dann fahren wir um 1 Uhr in die Arbeit und dann wird erwünscht das wir die 7,5 Stunden gleich also meistens bis 9Uhr in der Arbeit bleiben ist das so rechtens?

Das ganze geht dann am Wochenende Samstag 1 Uhr - Montag 5 Uhr durchgehend mit 6-8 Anrufen mit Einsätzen jeweils 2-3 Stunden weiter, wenn wir am Samstag 10 Stunden voll haben, habe wir 11 Stunden Ruhepause, haben wir aber am Samstag nur 9 Stunden kann man uns den ganzen Sonntag inkl. Nacht weiter penetrieren.

So kann ein Bereitschaftswoche schnell mal von den Arbitszeiten so aussehen:

Montag: 06 Uhr - 14 Uhr Dienstag: 01 Uhr- 09 Uhr Mittwoch: 01 Uhr - 09 Uhr Donnerstag: 01 Uhr - 09 Uhr Freitag: 01 Uhr - 09 Uhr

Samstag: 1. Einsatz 01 Uhr - 03 Uhr 2. Einsatz 05 Uhr - 08 Uhr 3. Einsatz 11 Uhr -13 Uhr 4. Einsatz 16 Uhr - 19 Uhr

11 Stunden Ruhepause

Sonntag. 1. Einsatz 06 Uhr - 08 Uhr 2. Einsatz 10 Uhr - 13 Uhr 3. Einsatz 14 Uhr -16Uhr 4. Einsatz 18Uhr - 21 Uhr

11 Stunden Ruhepause dann am Montag Spätschichtbeginn 14 Uhr

Wir müssen innerhalb 1 Stunde in der Arbeit sein und ich habe 20 Minuten Fahrtzeit zum Arbeitsplatz. Das ganze findet alle 4 Wochen statt.

Meine Frage da dies genausowie es da steht sehr oft passiert, ist das überhaupt rechtens für eine Rufbereitschaft?

Ist der 20 min Fahrtweg auch schon Arbeitszeit?

Kann der Arbeitgeber unter der Woche überhaupt verlangen, bei einem Einsatz gleich 8 Stunden mit Pause am Stück in der Arbeit zu bleiben?

PS: Betriebsvereinbarung ist von 1982…

268011

Community-Antworten (11)

C
celestro

30.01.2026 um 01:07 Uhr

Die WE´s sehen mir nicht in Ordnung aus.

W
WoIfgang

30.01.2026 um 05:36 Uhr

Wie oft hast Du denn Bereitschaft?

R
rtjum

30.01.2026 um 08:42 Uhr

Also die jeweilige 11h-Ruhezeit wird ja scheinbar eingehalten. Ich gehe mal davon aus, dass der zweite Samstag von dem Du schreibst, der Sonntag sein soll. Dann fehlt die 24h wöchentliche Ruhezeit gem. europ. Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie. Da bei uns aber keine Wochenendarbeit und entsprechende Rufbereitschaften vorkommen, kenne ich mich mit dem Thema nur oberflächlich aus. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, man kann mich gerne korrigieren, dürfen die 24h und die 11h nicht miteinander verrechnet werden sondern müssen getrennt gewährt werden. Habt ihr denn einen BR?

T
takkus

30.01.2026 um 09:09 Uhr

Ich würde erstmal prüfen, ob es überhaupt noch eine Rufbereitschaft ist. RD ist nur dann zulässig, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. das scheint aber in diesem Fall nicht zu sein.

K
Kehler

30.01.2026 um 09:28 Uhr

Wenn ihr soviele Einsätze habt, sollte man sich das mit der Rufbereitschaft nochmal überlegen. - siehe takkus -

X
XYZ68

30.01.2026 um 10:25 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat?

Ansonsten auf folgendes achten: kommt es an einem Sonntag zum Einsatz muss die Sonntagsruhe nachgeholt werden. Das heißt, dass an einem Werktag (Mo-Sa) innerhalb von 14 Tage vor bzw. nach diesem Einsatz (Der Einsatzsonntag zählt in diese Frist mit hinein) ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Dieser Tag darf auf einen ohnehin freien Tag aber nicht auf einen Urlaubstag liegen und die Zeit zwischen Ende der letzten Arbeit und Aufnahme der nächsten Arbeit muss 35 Stunden betragen. Die 11 Stunden tägliche Ruhezeit sind zusätzlich zu den 24 Stunden Sonntagsruhe.

C
celestro

30.01.2026 um 10:27 Uhr

"Wie oft hast Du denn Bereitschaft?"

Zitat: "Das ganze findet alle 4 Wochen statt."

S
Stadtwerker

16.02.2026 um 13:10 Uhr

Ziemliches Chaos! Zur Beurteilung habe ich ein paar Fragen.

  1. habt Ihr einen Tarifvertrag, welcher dann auch grob die Rufbereitschaft regelt? Oder eine Betriebsvereinbarung? Wenn nicht, sollte Euer BR unbedingt eine solche verhandeln. Da es sich um eine Dienstplangestaltung handelt, ist dies mitbestimmungspflichtig(!), da bekommt Ihr den AG ganz gut an den Verhandlungstisch!
  2. Über welche Branche reden wir?
  3. Wie oft hast Du Rufbereitschaft? Jedes 3., 4., 5. Woche? 4.Bei uns TV-V zählt die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft ab der Alarmierung (Anruf) bis zur Rückmeldung von zu Hause. Kurz gesagt, alle Wegezeiten im Einsatz sind Arbeitszeit. Nutzt ihr einen Dienstwagen für die Rufbereitschaftseinsätze?
  4. Die Sache, dass ihr quasi aus dem Rufbereitschaftseinsatz in die normale Arbeit übergeht (diese einfach vorverlegt) hört sich für mich viel mehr nach Bereitschaftsdienst an und das ist was anderes als Rufbereitschaft.

VG

T
Tom1997

26.02.2026 um 22:34 Uhr

@stadtwerker

Danke für die Antwort

Eine Betriebsvereinbarung haben wir, diese ist von 1981 und Fahrtengeld usw wird in DM Preisen angegeben.

Aluminiumgießerei

Jede 4. Woche habe ich Bereitschaft

Nein alles mit den privaten Auto

Ja uns Mitarbeitern kommt es auch immer mehr spanisch vor und fühlen uns immer mehr ausgenutzt, da garnichts so richtig geregelt ist, wir zwar einen Betriebsrat haben, aber es mehr bringt mit einer Wand zu sprechen… Leider…

D
Damei1981

27.02.2026 um 06:38 Uhr

passt nicht ganz zum Thema aber ich greife mal deinen letzten Satz auf. Es sind ja bald Wahlen und dann kann/muss man eine BR wählen, mit dem auch sprechen kann.

S
Stadtwerker

27.02.2026 um 13:57 Uhr

@Tom1997 Habt Ihr eine Tarifvertrag? Müsste doch IG Metall sein, oder liege ich da falsch? Im Tarifvertrag ist in der Regel die Rufbereitschaft beschrieben und geregelt. Eine BV kann das detaillierter und individueller, also auf Euren Betrieb zugeschnitten, diese kann Euch gegenüber dem Tarif besser stellen. Entlohnungsroutinen Eures AG sind bestimmt schon im Bereich von betrieblichen Übungen, ohne das diese schriftlich fixiert wurden, da wird aus einer Routine schnell ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Die Sache mit dem Privatwagen ist schwierig, denn der AG müsste Euch das extra bezahlen und auch die Fahrten versichern, hier muss Euer Betriebsrat handeln, da gibt es keine Ausreden. Zum Thema Rufbereitschaft vs Bereitschaftsdienst gibt es einige sehr gute Berater die Eurem BR die Regelwerke vermitteln können, einfach mal die Begriffe googeln.

VG

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