Rufbereitschaft
Guten Abend,
Ein paar Fragen zur Rufbereitschaft die ich jetzt schon seit 4 Jahren so mache und mir langsam denke ist das ganze überhaupt rechtens.
Bei mir sieht es so aus das ich normale Frühschicht habe von Montag-Freitag (6-14 Uhr) ab Dienstag kann ich jeden Tag ab 1 Uhr in der Früh - 5 Uhr in der Früh angerufen werden, wir werden dann sogut wie immer um 1 Uhr angerufen da bei uns durchgehend etwas kaputt geht… dann fahren wir um 1 Uhr in die Arbeit und dann wird erwünscht das wir die 7,5 Stunden gleich also meistens bis 9Uhr in der Arbeit bleiben ist das so rechtens?
Das ganze geht dann am Wochenende Samstag 1 Uhr - Montag 5 Uhr durchgehend mit 6-8 Anrufen mit Einsätzen jeweils 2-3 Stunden weiter, wenn wir am Samstag 10 Stunden voll haben, habe wir 11 Stunden Ruhepause, haben wir aber am Samstag nur 9 Stunden kann man uns den ganzen Sonntag inkl. Nacht weiter penetrieren.
So kann ein Bereitschaftswoche schnell mal von den Arbitszeiten so aussehen:
Montag: 06 Uhr - 14 Uhr Dienstag: 01 Uhr- 09 Uhr Mittwoch: 01 Uhr - 09 Uhr Donnerstag: 01 Uhr - 09 Uhr Freitag: 01 Uhr - 09 Uhr
Samstag: 1. Einsatz 01 Uhr - 03 Uhr 2. Einsatz 05 Uhr - 08 Uhr 3. Einsatz 11 Uhr -13 Uhr 4. Einsatz 16 Uhr - 19 Uhr
11 Stunden Ruhepause
Sonntag. 1. Einsatz 06 Uhr - 08 Uhr 2. Einsatz 10 Uhr - 13 Uhr 3. Einsatz 14 Uhr -16Uhr 4. Einsatz 18Uhr - 21 Uhr
11 Stunden Ruhepause dann am Montag Spätschichtbeginn 14 Uhr
Wir müssen innerhalb 1 Stunde in der Arbeit sein und ich habe 20 Minuten Fahrtzeit zum Arbeitsplatz. Das ganze findet alle 4 Wochen statt.
Meine Frage da dies genausowie es da steht sehr oft passiert, ist das überhaupt rechtens für eine Rufbereitschaft?
Ist der 20 min Fahrtweg auch schon Arbeitszeit?
Kann der Arbeitgeber unter der Woche überhaupt verlangen, bei einem Einsatz gleich 8 Stunden mit Pause am Stück in der Arbeit zu bleiben?
PS: Betriebsvereinbarung ist von 1982…
Community-Antworten (11)
30.01.2026 um 01:07 Uhr
Die WE´s sehen mir nicht in Ordnung aus.
30.01.2026 um 05:36 Uhr
Wie oft hast Du denn Bereitschaft?
30.01.2026 um 08:42 Uhr
Also die jeweilige 11h-Ruhezeit wird ja scheinbar eingehalten. Ich gehe mal davon aus, dass der zweite Samstag von dem Du schreibst, der Sonntag sein soll. Dann fehlt die 24h wöchentliche Ruhezeit gem. europ. Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie. Da bei uns aber keine Wochenendarbeit und entsprechende Rufbereitschaften vorkommen, kenne ich mich mit dem Thema nur oberflächlich aus. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, man kann mich gerne korrigieren, dürfen die 24h und die 11h nicht miteinander verrechnet werden sondern müssen getrennt gewährt werden. Habt ihr denn einen BR?
30.01.2026 um 09:09 Uhr
Ich würde erstmal prüfen, ob es überhaupt noch eine Rufbereitschaft ist. RD ist nur dann zulässig, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. das scheint aber in diesem Fall nicht zu sein.
30.01.2026 um 09:28 Uhr
Wenn ihr soviele Einsätze habt, sollte man sich das mit der Rufbereitschaft nochmal überlegen. - siehe takkus -
30.01.2026 um 10:25 Uhr
Habt ihr einen Betriebsrat?
Ansonsten auf folgendes achten: kommt es an einem Sonntag zum Einsatz muss die Sonntagsruhe nachgeholt werden. Das heißt, dass an einem Werktag (Mo-Sa) innerhalb von 14 Tage vor bzw. nach diesem Einsatz (Der Einsatzsonntag zählt in diese Frist mit hinein) ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Dieser Tag darf auf einen ohnehin freien Tag aber nicht auf einen Urlaubstag liegen und die Zeit zwischen Ende der letzten Arbeit und Aufnahme der nächsten Arbeit muss 35 Stunden betragen. Die 11 Stunden tägliche Ruhezeit sind zusätzlich zu den 24 Stunden Sonntagsruhe.
30.01.2026 um 10:27 Uhr
"Wie oft hast Du denn Bereitschaft?"
Zitat: "Das ganze findet alle 4 Wochen statt."
16.02.2026 um 13:10 Uhr
Ziemliches Chaos! Zur Beurteilung habe ich ein paar Fragen.
- habt Ihr einen Tarifvertrag, welcher dann auch grob die Rufbereitschaft regelt? Oder eine Betriebsvereinbarung? Wenn nicht, sollte Euer BR unbedingt eine solche verhandeln. Da es sich um eine Dienstplangestaltung handelt, ist dies mitbestimmungspflichtig(!), da bekommt Ihr den AG ganz gut an den Verhandlungstisch!
- Über welche Branche reden wir?
- Wie oft hast Du Rufbereitschaft? Jedes 3., 4., 5. Woche? 4.Bei uns TV-V zählt die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft ab der Alarmierung (Anruf) bis zur Rückmeldung von zu Hause. Kurz gesagt, alle Wegezeiten im Einsatz sind Arbeitszeit. Nutzt ihr einen Dienstwagen für die Rufbereitschaftseinsätze?
- Die Sache, dass ihr quasi aus dem Rufbereitschaftseinsatz in die normale Arbeit übergeht (diese einfach vorverlegt) hört sich für mich viel mehr nach Bereitschaftsdienst an und das ist was anderes als Rufbereitschaft.
VG
26.02.2026 um 22:34 Uhr
@stadtwerker
Danke für die Antwort
Eine Betriebsvereinbarung haben wir, diese ist von 1981 und Fahrtengeld usw wird in DM Preisen angegeben.
Aluminiumgießerei
Jede 4. Woche habe ich Bereitschaft
Nein alles mit den privaten Auto
Ja uns Mitarbeitern kommt es auch immer mehr spanisch vor und fühlen uns immer mehr ausgenutzt, da garnichts so richtig geregelt ist, wir zwar einen Betriebsrat haben, aber es mehr bringt mit einer Wand zu sprechen… Leider…
27.02.2026 um 06:38 Uhr
passt nicht ganz zum Thema aber ich greife mal deinen letzten Satz auf. Es sind ja bald Wahlen und dann kann/muss man eine BR wählen, mit dem auch sprechen kann.
27.02.2026 um 13:57 Uhr
@Tom1997 Habt Ihr eine Tarifvertrag? Müsste doch IG Metall sein, oder liege ich da falsch? Im Tarifvertrag ist in der Regel die Rufbereitschaft beschrieben und geregelt. Eine BV kann das detaillierter und individueller, also auf Euren Betrieb zugeschnitten, diese kann Euch gegenüber dem Tarif besser stellen. Entlohnungsroutinen Eures AG sind bestimmt schon im Bereich von betrieblichen Übungen, ohne das diese schriftlich fixiert wurden, da wird aus einer Routine schnell ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Die Sache mit dem Privatwagen ist schwierig, denn der AG müsste Euch das extra bezahlen und auch die Fahrten versichern, hier muss Euer Betriebsrat handeln, da gibt es keine Ausreden. Zum Thema Rufbereitschaft vs Bereitschaftsdienst gibt es einige sehr gute Berater die Eurem BR die Regelwerke vermitteln können, einfach mal die Begriffe googeln.
VG
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsvergütung
Ab 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
In meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche
Rufbereitschaft - Entgeltfragen
Hallo, voerst Gratulation zu dieser Form der Kommunikation - ich bin auch BR-Vorsitzender und durch Zufall auf diese Plattform gestossen. Eine Frage an die "Mitstreiter" betreffend Rufbereitscha
Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit
ein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stunde