BR verlangt Kopie von AU, obwohl eAU abgerufen wird
Guten Tag, unser BR verlangt nach wie vor noch eine Kopie der AU, obwohl die eAU direkt am ersten Tag der Krankmeldung beim Arbeitgeber digital bei der Krankenkasse abgerufen wird. Dazu kommt, dass einige Mitglieder in diesem Bereich nicht dazu verpflichtet seien, ebenso eine Kopie der eAU beim Arbeitgeber einzureichen. Leider habe ich das Problem, dass der BR nicht immer auf meiner Seite als Arbeitnehmer ist. Muss ich also eine Kopie einreichen? Was passiert wenn ich keine Kopie einreiche? Meldung der AU habe ich direkt am ersten Tag des Krankheitsfalls getätigt. Ebenso wurde sie am gleichen Tag noch bei der Krankenkasse abgerufen von meinem Arbeitgeber.
Community-Antworten (4)
20.01.2026 um 13:51 Uhr
Mir wäre neu, dass der BR überhaupt eine solche Bescheinigung einfordern darf.
20.01.2026 um 16:32 Uhr
Seit 01.01.2023 ist es für AN nicht mehr verpflichtend eine AU in Papierform beim AG vorzulegen. Dem BR muss eine AU (egal in welcher Form) gar nicht vorgelegt werden. Auf diese Info hat der BR kein Anrecht.
21.01.2026 um 13:47 Uhr
Wieso bekommt der BR eine (Kopie von eine) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Das ist nicht einmal dann erforderlich, wenn ein BRM erkrankt ist und nicht an eine Sitzung teilnehmen kann. Stärker noch, ich bezweifle ob dies nach Datenschutzrichtlinien überhaupt zulässig ist.
22.01.2026 um 07:05 Uhr
Unglaublich auf was für Ideen manche kommen. Den BR geht deine AUB rein gar nichts an.
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